Update (25.9.) | 20. 09. 2023 | Trotzallemimmernoch-Minister Karl Lauterbach ist erneut in den starken Verdacht geraten, die Öffentlichkeit über seinen Impfstatus belogen zu haben. Bei seiner öffentlichen, angeblich fünften Covid-Impfung wurde in seinen Impfpass allem Anschein nach ein Sticker für eine vierte Impfung gesetzt. Erstmals in Verdacht geraten, über seine angebliche Viertimpfung gelogen zu haben, war er 2022. Das Ministerium mauert auf Nachfragen erneut. mehr
Covid-Impfung isch over: Lauterbach wird auch auf Millionen Dosen angepasster Impfstoffe sitzen bleiben
Schockierende Eingeständnisse vor dem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg
4. 09. 2023 | Apollo News berichtet – bisher im Gegensatz zu den meisten überregionalen Medien – von der Anhörung des Ex-Chefs des Robert-Koch-Instituts, Wieler, und einer hohen Beamtin des Paul-Ehrlich-Instituts am 1. September durch das Parlament in Brandenburg. Aus dem Bericht geht das Ausmaß des Versagens oder der Arbeitsverweigerung der beiden Behörden bei ihrer Aufgabe hervor, Impfschäden zu erfassen und auszuwerten und die Impfstoffeffektivität zu ermitteln. |
Corona soll offenbar noch einmal zu einem großen Ding gemacht werden
Das Long-Covid-Programm des Gesundheitsministers oder wie man aus Impfschäden Long-Covid macht
Nachtrag 31.7. | 29. 7. 2023 | Henry Mattheß | Mit dem kürzlich vorgestellten Long-COVID-Programm des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen erfolgversprechende Versorgungstrukturen für die Breitenbehandlung Betroffener entwickelt werden. Das Programm soll sich angeblich auch auf Geschädigte mit als Post-Vac-Syndrom bezeichneten Impfschäden erstrecken. Wie dies geschehen soll, bleibt ein Rätsel. Denn Post-Vac ist im Unterschied zu Long-COVID nicht als Krankheit anerkannt, sodass die Krankenkassen keine Behandlungskosten übernehmen. mehr
Fachaufsatz: Impfung rechtswidrig, wenn Arzt nicht auf Unmöglichkeit einer Aufklärung hingewiesen hat
27. 07. 2023 | In der NJW haben der Anwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer und die Juraprofessorin Katrin Gierhake den Aufsatz „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ veröffentlicht. Fazit: Wenn der Arzt den Patienten nicht darauf hingewiesen hat, dass er ihn wegen mangelnder Informationen nicht über die Wirkungen der Arznei aufklären kann, ist dessen Einwilligung ungültig und die Verabreichung des Impfstoffs war rechtswidrig. |