Olaf Scholz, die Antifa und das Vermummungsverbot
6. 03. 2022 | Gestern in Frankfurt hat mich ein Polizist (mit Mund-Nasen-Bedeckung) darauf hingewiesen, dass ich mit einer Olaf-Scholz-Maske in strafbarer Weise gegen das Vermummungsverbot verstoße. Vorher konnte ich allerdings noch die undankbaren Demonstranten gegen die Impfpflicht, mit der diese vor dem sonst sicheren Tode geschützt werden sollen, eindringlich zum Heimgehen ermahnen und der kleinen Antifa-Abordnung im Namen des Scholz-Regimes ohne rote Linien Beifall klatschen.

„Frankfurt bleibt stabil“ gegen „Frankfurt steht“ auf hat einen klaren Sieger
Wer die Rosstäuscherei des PEI beim Namen nennt, wird entlassen, wer sie verantwortet, wird belobigt
Mehr 3.03. | 2. 03. 2022 | Der Vorstand der BKK ProVita hat in einem Brief an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Basis der Daten seiner Krankenkasse von einer dramatischen Untererfassung der Impfnebenwirkungen gesprochen. Der PEI-Chef seinerseits verantwortet einen Sicherheitsbericht zu Impfungen, mit dem die Öffentlichkeit auf überaus dreiste Weise getäuscht wird. Raten Sie, wem fristlos gekündigt wurde.
Hoffnungsträger Novavax? Keine Booster-Zulassung, unzuverlässige Daten, unbekannte Wirksamkeit bei Omikron
Infodemiologie: Wie die WHO in NSA-Manier die sozialen Medien überwacht
Laut Verwaltungsgericht Darmstadt gibt es keine gültigen Ausnahmen vom Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben
23. 02. 2022 | Update 26.2. | Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Antrag von Norbert Häring auf Feststellung seines Status als mit einer Dosis Janssen vollständig Geimpften abgewiesen. Grund ist, dass zwar die angegriffenen Regeln der Coronamaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundgesetzwidrig seien. Es gebe aber ein Rechtsvakuum ohne gültige Ausnahmen vom grundsätzlichen Ausschluss aller nicht immunisierten vom öffentlichen Leben laut Infektionsschutzgesetz. Es darf nach Rechtslage niemand mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dieses Vakuum könne das Gericht nicht füllen. Aktenzeichen: 4 L 210/22.DA