10. 01. 2025 | Der Schweizer Kanton St. Gallen soll ein reformiertes Gesundheitsgesetz bekommen, das der Regierung erlaubt, per Verordnung eine allgemeine Impfpflicht (Art. 18) einzuführen, die mit Strafen bis 20.000 Franken bewehrt ist (Art. 141). In seiner dreiseitigen Pressemitteilung zum Gesetzentwurf verlor der Kanton über diesen Aspekt des Gesetzentwurfs kein Wort. Die Vernehmlassung dauert nur noch bis zum 16. Januar.|
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