Widerspruch gegen die ePA leicht gemacht
10. 11. 2024 | Ein Bündnis von Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Datenschutz bietet einen Widerspruchsgenerator an, mit dem man einfach und rechtssicher bei seiner jeweiligen Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen kann. Datensparsamer ist ein Musterschreiben, das IG Med zum Download anbietet. Widerspruch ist empfehlenswert, denn Ihre Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Kommen sie in falsche Hände, können sie noch Ihren Nachkommen schaden. Dass sie im Internet und in den Händen des Staates und der beauftragten IT-Konzerne auf Jahrzehnte hinaus sicher sind, und dass für Forschungszwecke weitergegebene Daten nicht zu Ihnen rückverfolgbar sind, ist weder zu garantieren noch zu erwarten.|
Netzwerk zur Indoktrination von Medizinstudenten zu Klimawandel und Gesundheit gegründet
Keine Einigung auf den WHO-Pandemievertrag in Sicht
14. 10. 2024 | Beim Weltgesundheitsgipfel in Berlin hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durchblicken lassen, dass eine Einigung auf einen WHO-Pandemievertrag in diesem Jahr unwahrscheinlich ist und noch nicht absehbar ist, ob sie rechtzeitig vor dem Ende des verlängerten Verhandlungszeitraums im Mai gelingt. In einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprachen ausgewählte Teilnehmer des Kongresses darüber, wie man den Vertrag in trockene Tücher bekommen könnte.|
Berlin lädt zum globalen Gesundheitsgipfel der Meinungsmanipulatoren
Bundesregierung hat bis Juli Zeit, der Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu widersprechen
3. 10. 2024 | Am 1. Juni 2024 wurden auf der Weltgesundheitsversammlung Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die der WHO zusätzliche Befugnisse erteilen und Regierungen problematische Pflichten auferlegen, kurz vor Versammlungsende ohne Debatte und Abstimmung durchgewunken. Zehn Monate ab offizieller Bekanntgabe haben Regierungen Zeit, dem Inkrafttreten der Neuerungen für ihr Land zu widersprechen. Die WHO hat den Mitgliedstaaten, wie jetzt durch Anfrage des Aktionsbündnis Freie Schweiz beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit bekannt wurde, die Neuerungen erst am 19. September schriftlich mitgeteilt, sodass die Frist bis 19. Juli 2025 läuft.|