Wie alles anfing

Im Februar 2015 widerrief ich bei meinem Kreditinstitut die Einzugsermächtigung des Hessischen Rundfunks für den Rundfunkbeitrag. Auf die Mahnung des Rundfunks hin, schrieb ich diesem, ich wolle künftig nur noch bar bezahlen und bat um Angaben, wo ich das tun könne. Man beschied mir unter Berufung auf die eigene Beitragssatzung, Barzahlung sei nicht möglich. Dem widersprach ich und berief mich dafür auf §14 Abs. 1 Satz 1 Bundesbankgesetz, der Euro-Banknoten zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Nachdem ich dann einige Monate nichts hörte und schon befürchtete, man wolle mich vergessen, schrieb ich einen Blogbeitrag, in dem ich das Barzahlungsangebot als patente Möglichkeit erwähnte, den Rundfunkbeitrag zu vermeiden. Das sorgte für Furore und wurde über Bildzeitung und verschiedene andere Massenmedien millionenfach verbreitet. Ab da ging es schnell. Ich bekam einen behördlichen Ablehnungsbescheid vom Rundfunk, gegen den ich Rechtsmittel einlegen konnte, was ich mit Unterstützung des Prometheus-Instituts tat. Das Verfahren ging, beginnend im Verwaltungsgericht Frankfurt, wo ich im Oktober 2015 Klage einreichte, seinen Weg durch die Instanzen.

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