Geänderte Rundfunkbeitragssatzungen lassen in Ausnahmefällen Barzahlung zu

Korrigiert (7.4.) | 3. 04. 2024 | Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht hatten in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk geurteilt, dass der komplette Ausschluss der Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, die Bürgerrechte von Menschen ohne Konto verletzt. Die Beitragssatzungen wurden deshalb in maximal restriktiver, möglicherweise wiederum rechtswidriger Weise angepasst.

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Text unserer Verfassungsbeschwerde mit großem Dank an alle Unterstützer

27. 08. 2022 | Ein herzliches Dankeschön geht an die vielen außerordentlich großzügigen Unterstützerinnen und Unterstützer meiner Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks trotz erkannter Rechtswidrigkeit fortgelten lässt und mir die Verfahrenskosten auferlegt. Diese tätige Solidarität wärmt mein Herz. Damit Sie wissen, was Sie unterstützen, hier der leicht gekürzte Text der eingereichten Verfassungsbeschwerde.

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Ist das Bargeld noch zu retten? Meine Antworten auf Fragen von Hakon von Holst

16. 05. 2022 | Am 27. April hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel entrichten darf, weil ich über ein Bankkonto verfüge und der Rundfunk in diesem Fall auf Überweisung bestehen darf. Hakon von Holst hat mich für bargeldverbot.info zu den Hintergründen und Konsequenzen befragt, und dazu, was wir jetzt noch gegen die Bargeldbeseitigung tun können. In dieser Hinsicht bietet das Urteil tatsächlich einen Lichtblick.

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Bundesverwaltungsgericht: Ausnahmsloses Bargeldverbot in Rundfunkbeitragssatzung ist rechtswidrig

01. 05. 2022 | Das Bundesverwaltungsgericht hat in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk entschieden, dass der ausnahmslose Ausschluss einer Barzahlung von Rundfunkbeiträgen gegen EU-Recht und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Wer „nachweislich“ kein Konto eröffnen kann, muss eine Möglichkeit zur Barzahlung ohne Zusatzkosten haben. Ich dagegen muss laut Gericht überweisen.

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Bargeld-Branchenverband ESTA nimmt Stellung zum Bargeld-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

5. 02. 2021 | Der europäische Verband der Bargeldbranche, ESTA, hat eine Stellungnahme zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in meinem Verfahren abgegeben, in dem es um das Recht geht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Bargeld zu bezahlen. Er stimmt mir zu, dass die Begründung des Gerichts dafür, dass die Verpflichtung zur Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels durch nationale und subnationale Gesetzgeber eingeschränkt werden könne, fehlerhaft ist. mehr

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