Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

15. 10. 2026 | Wenn der EU-Rat es will, ist man schuldig bis zum (kaum möglichen) Beweis des Gegenteils. Das geht aus einer Antwort des EU-Rats auf den Antrag des deutschen Journalisten Hüseyin Dogru hervor, die im Juni 2025 ohne Anklage und Verfahren verhängten existenzvernichtenden Sanktionen aufzuheben. „Diese sind nicht strafrechtlicher Natur“, heißt es darin übersetzt: „Die behauptete Verletzung der Unschuldsvermutung hat daher keine Basis.“ Meinungsfreiheit gebe es außerdem nur, wenn „in gutem Glauben“ gehandelt werde. Aufklärer, Ankläger und Richter darüber ist der EU-Rat.  Daraus folgt: Die EU ist keine Demokratie mehr und nicht mehr rechtsstaatlich. Es gilt (Propaganda-)Kriegsrecht.|

UN verabschiedet Resolution für verstärkte Impfpropaganda

14. 10. 2026 | Die UN-Generalversammlung hat am 12. Oktober mit 153 Stimmen, darunter Deutschlands, gegen die Stimmen von USA, Israel und Argentinien und bei zwei Enthaltungen, eine Resolution zur Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien angenommen. Sie gibt das Ziel aus, Impfstoffe in 100 Tagen bereit zu haben, den Globalen Pandemievertrag bald zu verabschieden und gesundheitsbezogene „Desinformation“ zu bekämpfen, um Impfskepsis entgegenzuwirken. Die Überwachung auf neue pandemische Erreger hin soll intensiviert und mehr Geld für die Vorbereitung ausgegeben werden.|

Kurz gemeldet

13.10. Compact: Das Magazin Compact hat auf YouTube ein 25-minütiges Video des „Skandal-Dinners“ mit Abgeordneten von AfD und BSW in Mageburg veröffentlicht. Thomas Schulze und Claudia Wittig vom BSW sprechen ab Minute 9. +++ 6.10. Cancel Culture: Dank einer von CSU, Freien Wählern, SPD und Grünen beschlossenen Ergänzung der Gemeindeordnung dürfen Kommunen in Bayern öffentliche Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen angeblich mit antisemitischen Äußerungen zu rechnen ist. | Mehr: Allgemein, Cancel-Culture, Bargeld

Vorlesungsbeginn in NRW, wo Duckmäuser-Professoren Schneeflöckchen unterrichten sollen

12. 10. 2026 | Heute beginnen an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen, an denen fast ein Viertel der deutschen Studenten eingeschrieben sind, die Vorlesungen. Für das Lehrpersonal heißt das allerhöchste Vorsicht, nur ja nichts Streitbares zu sagen, zu viel von einer studierenden oder mitarbeitenden Person zu fordern oder diese gar zu kritisieren. Denn nach dem neuen Hochschulrecht in NRW kann jede Beschwerde zur umgehenden beruflichen Vernichtung führen.

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Die illegale Rasterfahndung der Medienanstalten und deren widersprüchliche Rechtfertigungen

11. 10. 2026 | Die Medienanstalt Hessen behauptet mir gegenüber neuerdings, mit der künstlichen Intelligenz KIVI suchten die Landesmedienanstalten nur nach Verstößen gegen den Jugendmedienschutz. Sie widerspricht damit öffentlichen Aussagen der Anstalten und einer früheren Aussage mir gegenüber. Tatsächlich betreiben die Anstalten offenbar unter dem Vorwand des Jugendmedienschutzes stellvertretend für die Polizei eine Art Rasterfahndung, die die Polizei mutmaßlich selbst nicht in dieser extensiven Form betreiben dürfte.

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