Unionsfraktion verlangt Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

6. 07. 2022 | Am 7. Juli debattiert der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Ampel und Anträge der Union und der AfD zur Corona-Politik. Der Gesetzentwurf der Regierung liest sich recht harmlos. Pfeffer ist im Unionsantrag. Man darf gespannt sein, wer von den roten, grünen und gelben Abgeordneten etwas dagegen hat, dass die Regierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis Ende August evaluieren und auf dieser Basis bald entscheiden soll, wie es damit weitergeht.

In erster Lesung beraten wird der von der Regierung eingebrachte „Gesetzentwurf zum Schutz vulnerabler Personen vor Covid-19“ . Er konzentriert sich auf Gesundheitseinrichtungen, Impf- und Testverordnung. Die enrichtungsbezogene Impfpflicht habe ich darin nicht gefunden.

Der Antrag der Unionsfraktion verlangt:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Evaluationsbericht über die bisherige Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorzulegen, auf der Grundlage des Evaluierungsberichts eine klare Positionierung zu einer Beendigung oder zur weiteren Fortdauer der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus vorzunehmen und in diesem Zusammenhang alternative Instrumente, wie Hygienekonzepte oder saisonale Impfkonzepte, zu prüfen, um den angemessenen Schutz von vulnerablen Gruppen insbesondere in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege zu gewährleisten.“

Die Union argumentiert:

„Beim Schutz vulnerabler Gruppen stehen speziell die Menschen im Mittelpunkt, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der ambulanten und stationären Pflege arbeiten, leben und versorgt werden. Die Bundesregierung kann aber über die Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die vom Deutschen Bundestag im vergangenen Winter beschlossen wurde, bis zum heutigen Tag keine genauen Angaben machen. Auch darüber, ob das Instrument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den 31. Dezember 2022 hinaus gelten soll, fehlt bislang eine klare Positionierung der Bundesregierung. Da ab dem 1. Oktober 2022 nur noch dreifach geimpfte Personen als vollständig immunisiert gelten, befürchten viele Einrichtungen eine weitere Verschärfung von Personalengpässen in der Versorgung.“

Sich diesen Argumenten für eine Evaluierung zu verweigern, wäre angesichts des seit Einführung massiv veränderten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes schwer zu rechtfertigen. Mir fällt jedenfalls keine auch nur ansatzweise überzeugende Rechtfertigung ein.

Auf jeden Fall wäre es der helle Wahnsinn, wie vorgesehen ab Oktober Pflegern und Ärztinnen mit „nur“ zweifacher Impfung oder mit abgelaufenem Impfzertifikat das Arbeiten zu verbieten, nur um sie dann drei Monate später wieder zurückzuholen zu versuchen, wenn das Gesetz ausgelaufen ist.

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