Die EU hat im üblichen Geheimverfahren ein Freihandelsabkommen mit Japan geschlossen. Das Kapitel über Schiedsgerichte für Investoren wurde weggelassen, kann aber jederzeit nachgereicht werden. Selbst ein TTIP-Abkommen mit den USA ist wieder in der Diskussion, wahrscheinlich mit einem unwesentlich verbesserten Schiedsgerichtsverfahren im Schlepp. Ein führender Schlichter in solchen Verfahren aus den USA hat nun ganz offen aufgeschrieben, wie kaputt und gefährlich dieses System ist.
Die meisten Investorenklagen vor Schiedsgerichten werden teuer für die verklagten Staaten
Die Unctad hat ihren ISDS-Navigator aktualisiert, der Informationen über Schiedsgerichtsurteile zusammenträgt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Investoren Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn auch nicht immer die volle Summe. In Verfahren vor ordentlichen Gerichten sind die Chancen meines Wissens erheblich schlechter.
TiSA ist eine große Gefahr, selbst wenn es scheitert
Die neuseeländische Rechtswissenschaftlerin Jane Kelsey hat einen extrem informativen und kundigen Bericht über die Verhandlungen zum Trade in Services Agreement (TiSA) vorgelegt, dem Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. Es ist Pflichtlektüre für alle, die sich mit internationalen Handelsvereinbarungen beschäftigen und des Englischen mächtig sind. Denn die extremen Vorschläge zur dauerhaften Deregulierung von Datengebrauch und –missbrauch und sonstigen Aspekten des internationalen Handels, die im Rahmen von TiSA verhandelt werden, dienen als Steinbruch, um sie in jedes verfügbare Abkommen einzupassen, nicht zuletzt auch das europäisch-japanische Handelsabkommen.
Kanada will Mindest-Arbeitsstandards in Ceta durchsetzbar machen, die EU verweigert das – weil sie an deren Abschaffung arbeitet
Der kanadische Handelsminister hat in einem Brief an den EU-Abgeordneten Fabio De Masi betont, dass Kanada weiterhin darauf drängt, dass die im Ceta-Handelsvertrag proklamierten grundlegenden Arbeitnehmerrechte durchsetzbar gemacht werden. Die EU verweigert das – und macht damit erneut deutlich, dass aus ihrer Sicht diese EU allen dienen soll, nur nicht den Arbeitnehmern.
Vorläufige Anwendung von CETA – EU-Kommission blamiert das Bundesverfassungsgericht
14. 02. 2017 | Wilfried Pürsten. Am 15. 2. wird das Europaparlament über CETA entscheiden. Gleich anschließend wird der Ministerrat über den Beginn der vorläufigen Anwendung befinden. Endgültig in Kraft treten soll CETA, wie es heißt, erst mit Abschluss der Ratifizierungen in allen Mitgliedsstaaten. Die sogenannte“ vorläufige“ Anwendung wird eine endgültige Anwendung sein: Sie wird nur beendet werden können, wenn die Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten scheitert.
Cem Özdemir will uns in Sachen Ceta zum Narren halten
In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ist zu lesen, dass die Grünenspitze nicht länger so tun will, als sei sie gegen Ceta. Wegen Tump positioniere man sich neu. Dabei sind gerade durch Trump die Argumente gegen Ceta viel stärker geworden. Und die Nachverhandlungen, auf die Cem Özdemir angeblich setzt, sind dadurch weit weniger nützlich.
Körzell: „Kanada wäre bereit, Arbeitnehmerrechte in Ceta sanktionsfähig zu machen“
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte im September auf einer Kundgebung zum Handelsvertrag Ceta, er habe mit dem kanadischen Chefunterhändler Steve Verheul gesprochen. Dieser habe ihm versichert, Kanada habe kein Problem damit, Arbeitnehmerrechte sanktionsfähig zu machen. Aber die EU-Kommission wolle das nicht. Wer Gelegenheit dazu hat, sollte die Kanadier und die EU-Kommission mit dieser Aussage konfrontieren und fragen, ob das stimmt.