Müssen Vertrauenswürdige Hinweisgeber vor einer Meldung die Betroffenen anhören?

17. 10. 2024 | Auf die überlasteten Gerichte könnte durch die Vertrauenswürdigen Hinweisgeber nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) viel Arbeit zukommen. Sie werden klären müssen, ob die Meldestelle REspect! und Co. „Beliehene“ sind, denen hoheitliche Aufgaben übertragen wurden, und ob die Meldung bei einer Medienplattform einen Verwaltungsakt darstellt. Dann müssten diese laut Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner §28 Verwaltungsverfahrensgesetz beachten. Dieser verlangt, dass Betroffene in der Regel vor Erlass eines Verwaltungsakts gehört werden.|

Eine Zensur findet statt, dank Bundesnetzagentur und REspect! in Deutschland, dank DSA in ganz Europa

Mit 2 Nachträgen | 12. 10. 2024 | Die Ernennung der vom Staat finanzierten Meldestelle REspect! zum „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ hat nun selbst in Teilen der Mainstream-Presse eine Diskussion über verdeckte staatliche Zensur aufkeimen lassen. Hier soll es darum gehen, was man gegen diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit unternehmen kann. Außerdem will ich die Kritiker in einem wichtigen Punkt korrigieren und besonders auf die Rolle von Militär und Geheimdiensten hinweisen.

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Das Beziehungsgeflecht der Mediengleichrichtung grafisch veranschaulicht

28. 09. 2024 | Christian Welzel hat meinen Beitrag „Wie sich DPA, APA und AFP von den Regierenden für die Gleichrichtung der Medien bezahlen lassen“ und weitere Beiträge zur Mediengleichrichtung in eine Infografik übersetzt. Sie zeigt das Beziehungsgeflecht zwischen staatlichen Stellen, Medien und sogenannter „Zivilgesellschaft“. Dieses stellt sicher, dass in den großen Mainstream-Medien zu den wichtigen Themen mehr oder weniger das Gleiche berichtet und nicht berichtet wird.

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Der Umgang der ARD-Sender mit Fehlern ist unterirdisch

Mit Nachtrag 28. 09. 2024 | Sieben Tage nach Ausstrahlung und zwei Tage nachdem er die fehlerhafte Sequenz stillschweigend aus einer Sendung in der Mediathek geschnitten hatte, hat der ARD-Sender MDR einen Korrekturhinweis zu einer Falschbehauptung im Magazin Brisant veröffentlicht. Zensur und Verdunkelung haben beim MDR System. Ein Landtags-Untersuchungsausschuss sollte dem nachgehen. Der NDR beharrt unterdessen darauf, dass nachträgliche Änderungen von Artikeln des ARD-Faktenfinders keiner Korrektur- oder Änderungshinweise bedürfen und auch Tagesschau.de pflegt eine lausige Fehlerkultur.

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ARD zensiert offenbar nachträglich Brisant-Sendung um groben Fehler zu verbergen

25. 09. 2024 | Leser Andreas Nack berichtete mir am späten Vormittag des 25.9. von einem gerade in der Mediathek gesehenen Beitrag des ARD-Infotainment-Magazins Brisant, in dem behauptet wurde, ein Amerikaner habe 1962 als erster Mensch im All die Erde umrundet. Das wäre eine grobe Falschmeldung, da der Russe Juri Gagarin dies schon ein Jahr zuvor getan hatte und auch als Mensch gelten darf. Am Vortag war das von einem kleinen Internet-Magazin aufgespießt worden. Am Nachmittag des 25.9. war die Sequenz zu der amerikanischen Erdumrundung in der Mediathekversion der Sendung nicht (mehr) enthalten. Einen Änderungshinweis gibt es nicht. Hat die ARD hier etwa zensorisch einen groben Fehler oder eine Geschichtsklitterung beseitigt? Nachtrag 26.9. In einem Beitrag der (gesperrten) Website RT-Deutsch ist die fragliche Filmsequenz noch zu sehen.|

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