Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichten können im Zusammenwirken mit multilateralen Handelsvereinbarungen ungeahnte Wirkungen entfalten. Schiedsgerichte könnten sogar für Klagen von Investoren gegen Länder zuständig werden, die gar keinen Investorenschutz vereinbart haben.
Die Banken und die EZB können die Einlagensicherung leicht aushebeln
Eigentlich müssen die Banken über einen Sicherungsfonds dafür sorgen, dass die ersten 100.000 Euro Bankeinlagen von jedem ihrer Kunden gesichert sind, wenn eine Bank in Solvenzprobleme kommt. Eigentlich. Wenn die ganze Branche Probleme hat, lässt sich das ganz leicht aushebeln, jedenfalls, wenn Bargeld nicht mehr richtig nutzbar ist.
Klage gegen den Rundfunk auf Barzahlung erweitert
In meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags haben mein Anwalt und ich die Klage erweitert. Der hr schickt nämlich in schönster Behördenwillkür Festsetzungsbescheide, die ignorieren, dass ich den Beitrag für letztes Jahr bereits mit befreiender Wirkung und unwiderruflich beim Amtsgericht Frankfurt für den hr hinterlegt habe.
Und der nächste Streich folgt sogleich: Freihandelsabkommen mit Mexiko
Von Patrick Schreiner.* Das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada wollen EU-Kommission und Bundesregierung durchdrücken, an TTIP mit den USA bleiben sie dran – und nun das nächste: Schon im Juni sollen Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit Mexiko beginnen.
Ein Keynesianer weist meine Kritik zurück
Auf Makroskop hat Dirk Ehnts eine Replik auf meine Kritik an Paul Steinharts Verriss des Aufsatzes von Heine/Sablowski (H+S) veröffentlich. Es geht darum, ob die Lohnpolitik für die Misere der Währungsunion verantwortlich ist (Flassbeck, Steinhart, Ehnts), oder auch die Geldpoltik im weiteren Sinne (H+S; Storm, Häring). Ich will aus Ehnts Resümee eine Manöverkritik, sowie einen Vorschlag zur Güte ableiten.
Die EU-Kommission hat Angst vor der Barzahlungsobergrenze
1. 06. 2015 | Bundesfinanzminister Schäuble hat der EU-Kommission ein schönes faules Osterei ins Nest gelegt, als er sich Anfang Februar für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Barzahlungen aussprach und kurz später die EU-Finanzminister die Kommission beauftragten, bis 1. Mai einen Plan dafür vorzulegen (siehe Handelsblatt 1. Juni „Bei der Barzahlungsobergrenze hakt es in Brüssel“).
Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir
In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. Mir gegenüber weigern sich Beitragsservice und Hessischer Rundfunk Bargeld anzunehmen, weil die Satzungen der Rundfunkanstalten dies nicht gestatteten. In meinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat der Rundfunk angegeben, bei Berichten über eine Barzahlungsmöglichkeit handle es sich nur um Ausnahmefälle.