Die Banken und die EZB können die Einlagensicherung leicht aushebeln

Eigentlich müssen die Banken über einen Sicherungsfonds dafür sorgen, dass die ersten 100.000 Euro Bankeinlagen von jedem ihrer Kunden gesichert sind, wenn eine Bank in Solvenzprobleme kommt. Eigentlich. Wenn die ganze Branche Probleme hat, lässt sich das ganz leicht aushebeln, jedenfalls, wenn Bargeld nicht mehr richtig nutzbar ist.

 Der Europa-Abgeordnete der Linken, Fabio DeMasi hat die Europäische Zentralbank (EZB) und den EU-Finanzkommissar Jonathan Hill gefragt, ob die Einlagensicherung auch greife, wenn die Banken die Einlagen ihrer Kunden allmählich über Negativzinsen abschmelzen. Die EZB verweigerte eine Antwort, indem sie sich für unzuständig erklärte.  Hill antwortete, die Einlagensicherung  gelte nicht, und wenn Kunden negative Einlagenzinsen zahlen sollten, könnten sie ihr Geld ja einfach abheben.

Noch geht das – halbwegs. Wer heute größere Mengen Bargeld abheben will, bekommt diese früher oder später noch. Er muss dies zwar drei Tage vorher bei der Bank anmelden, obwohl Giroguthaben angeblich täglich kündbar sind. Er muss auch einige Zeit für den Abholvorgang einplanen und damit rechnen, von den Behörden kontrolliert zu werden, mindestens aber ab da auf einer Geldwäsche-Überwachungsliste zu stehen. Wenn es nach Finanzminister Schäuble geht, wird er bald größere Rechnungen nicht mehr bar zahlen dürfen. Will er irgendwann das Geld  mangels sonstiger Nutzbarkeit wieder bar bei der Bank einzahlen, steht ihm ein noch größerer Spießrutenlauf bevor als beim Abheben. Aber irgendwie geht es noch, wenn man ganz unerschrocken ist. Wenn jetzt noch durchkommt, was die SPD jüngst vorgeschlagen hat, die Beweislastumkehr im Fall von Geldwäscheverdacht, wird es eng. Dann muss man zusätzlich noch das Risiko in Kauf nehmen, dass die größere Bargeldmenge, die man nun rumliegen hat, einfach konfisziert wird, weil man nicht hieb- und stichfest beweisen kann, dass man sie rechtmäßig erworben hat. Und wenn es dann noch so kommt, wie in der Schweiz, dass sich die Banken  auf „Anraten“ der Notenbank einfach weigern, größere Bargeldbeträge auszuzahlen, dann gibt es den Ausweg, von dem Hill spricht, nicht mehr.

Nehmen wir einmal an, die Zurückdrängung des Bargelds über solche Methoden ist so weit fortgeschritten, dass Abheben höchstens noch für Kleinbeträge eine Option ist, um den Negativzinsen zu entgegen. Wie können die Banken und die Zentralbank dies ausnutzen?

Ganz einfach. Nehmen wir an, das deutsche Bankensystem hat ernsthafte Liquidität- und Solvenz Probleme, die aber noch nicht in der Breite lebensbedrohlich sind. Die lassen sich auf Kosten der Einleger ganz leicht beheben. Die Zentralbank beschließt einen negativen Leitzins von sagen wir minus drei Prozent. Dabei geht sie ähnlich vor wie die Notenbank in Japan. Die Banken müssen den Negativzins nur auf Einlagen bei der Notenbank bezahlen, der einen bestimmten Betrag übersteigt. Der Freibetrag wird so gewählt, dass alle Einlagenbei der Notenbank in der Ausgangslage befreit sind. Die Banken kostet der Negativzins dann erst einmal nichts. Aber jeden zusätzlichen Einlagenbetrag bei der Notenbank müssen sie teuer bezahlen. Das bewirkt dann, dass keine Bank zusätzliche Kundeneinlagen haben will, da sich diese eins zu eins in eigene Einlagen bei der Notenbank niederschlagen. Zur Abwehr werden alle Banken einen Negativzins von mindestens minus drei, wahrscheinlich eher minus fünf Prozent auf Einlagen erheben. Schon nach zwei Jahren sind die Verbindlichkeit der deutschen Banken um zehn Prozent gesunken und sie sind saniert.

Die Einleger wurden um zehn Prozent ihre Einlagen geschröpft, ohne dass der Einlagensicherungsfonds einen Cent zu zahlen hätte. Genial einfach. Weg mit dem Bargeld!

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