Digitales Zentralbankengeld aus einer linken Perspektive

6. 02. 2024 | Der digitale Euro soll kommen. Dank eines Verordnungsentwurfs der EU weiß man nun auch, wie er ausgestaltet sein soll. Die Diskussion muss sich nun darauf konzentrieren, ob er in der geplanten Form eine gute Sache wäre, und nicht in irgendeiner idealen Ausgestaltung. Felix Feistel und Dejan Lazić tun das in diesem Gastbeitrag aus einer linken Perspektive. Aus dieser Ecke gab es bisher entschieden zu wenig Kritik an dem gefährlichen Projekt. Die vorgetragenen Meinungen und Informationen mache ich mir aber nicht notwendig zu eigen.

Felix Feistel, Dejan Lazić. Am 19. Oktober 2023 hat die Vorsitzende der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, angekündigt, dass die Entwicklung des digitalen Euro, den sie auch als digitales Bargeld bezeichnet, nun in die Vorbereitungsphase gehe. Der digitale Euro sei sicher, einfach zu benutzen und kostenfrei, und werde die Integrität der Europäischen Union (EU) weiter stärken. Er diene, so die Begründung, als „Stabilitätsanker“ für das Zahlungs- und Währungssystem, und soll die geldpolitische Souveränität des Euroraums stärken und den Wettbewerb sowie die Effizienz im europäischen Zahlungsverkehr fördern.

Ende Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zum geplanten digitalen Euro. Dieser enthält unter anderem die Festlegung, dass der digitale Euro als zweites gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum neben das Euro-Bargeld treten soll.

Beim digitalen Euro handelt es sich im Gegensatz zum ebenfalls digitalen Bankengeld, also den Kundenguthaben auf Bankkonten, um eine Form von Zentralbankgeld. Derzeit haben Nichtbanken nur Zugang zu Zentralbankgeld in der Form von Bargeld. Für Banken gibt es dagegen schon digitales Zentralbankgeld in Form von Guthaben bei der Zentralbank. Diese können die Banken für den Zahlungsverkehr untereinander verwenden, oder sie bei Bedarf in Bargeld umtauschen. Nach Einführung von digitalem Zentralbankgeld hätten auch Privatleute und Unternehmen, die keine Banken sind, Zugang zu dieser Form von Zentralbankgeld. Den Planungen zufolge aber nicht direkt, sondern in Form spezieller Treuhandkonten bei Geschäftsbanken. Das Geld auf diesen Konten ist, anders als normale Bankguthaben, kein konkursgefährdeter Kredit an die Bank, sondern ein Anspruch an die Zentralbank.

Wir möchten in diesem Beitrag zunächst die Wirkungsweise des digitalen Euro und die für seine Einführung vorgebrachten Begründungen erläutern.

Im zweiten Teil gehen wir auf die Überzeugungskraft der Gründe ein, auf mögliche andere Motive und die Wahrscheinlichkeit, dass die erhofften positiven Wirkungen eintreten, sowie auf mögliche negative Wirkungen.

Teil 1: Grundzüge des geplanten digitalen Euros

Der digitale Euro wird in einer elektronischen Geldbörse (Wallet) gespeichert, die bei einer Bank eingerichtet wird, und über die Transaktionen stattfinden. Auf der Wallet können von einer anderen Wallet digitale Euro überwiesen werden. Ebenso kann von einem klassischen Konto Geld überwiesen und in digitale Euros umgewandelt werden. Auch eine Einzahlung von Bargeld ist möglich. Mit dem digitalen Euro können dann Bezahlvorgänge auch per Smartphone abgewickelt werden, und das auch, über die auf diesem gespeicherte Wallet, offline.

Der digitale Euro stellt dabei, wie das Bargeld auch, eine finanzrechtliche Forderung gegen die EZB dar.

Die technische Kommunikation der verschiedenen Institute ist dabei vergleichbar mit denen der heutigen Kreditkartensysteme. Jedoch muss ein Zahlungssystem zwischen Nichtbanken geschaffen werden, das von der EZB betrieben werden soll.

Schon seit Längerem wird weltweit an digitalem Zentralbankengeld (CBDC) gearbeitet. Bereits 2020 kündigte beispielsweise Russland an, den digitalen Rubel einführen zu wollen. Bereits ab 2025 bis 2027 soll dieser jedem Bürger zur Verfügung stehen. In China wird der digitale Yuan schon seit 2020 in der Praxis getestet. Dabei geht die Entwicklung bereits bis in das Jahr 2013 zurück. Das einzige bevölkerungsreiche Land, das bislang eine digitale Währung eingeführt hat, das im Prinzip der ganzen Bevölkerung zugänglich ist, ist Nigeria. Der dortige eNaira wird aber trotz verschiedenen Versuchen der Regierung, ihn den Menschen aufzuzwingen, sehr wenig genutzt. An Plänen für eine Digitalwährung wird allerdings in sehr vielen Ländern gearbeitet.

Die EZB wendet sich ihren Verlautbarungen zufolge mit dem digitalen Euro auch gegen die Dominanz US-amerikanischer Zahlungsdienstleister wie VISA, Mastercard, Google Pay oder Apple Pay, sowie die privatwirtschaftlichen Entwürfe von digitalen Währungen wie etwa Facebooks Libra.

US-amerikanische Zahlungsdienstleister dominieren den Zahlungsverkehr in Europa immer mehr und bringen damit die Technik der Transaktionen und die mit den Transaktionen verbundenen Daten in die Hände US-amerikanischer Konzerne. Das führt zu einer Abhängigkeit der EU von diesen Konzernen und damit von der US-amerikanischen Politik. Die Sanktionspolitik der USA und der EU gegenüber Russland zeigt, dass Regierungen Einfluss nehmen können auf die Geschäftstätigkeit solcher Konzerne und ihnen beispielsweise verbieten können, in manchen Ländern tätig zu sein und ihre Dienstleistungen anzubieten. Um die Souveränität des Euroraums zu stärken, könnte also eine digitale Zentralbankenwährung durchaus ein Schritt sein.

Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten verlangen die Dienstleister zudem oft erhebliche Gebühren. Jede Zahlung mit der Kreditkarte ist für Händler mit Kosten verbunden. Diese Kosten soll es bei dem digitalen Euro nicht oder nur in sehr geringem Umfang geben. Damit stellt der digitale Euro eine kostengünstigere Alternative zu PayPal, Mastercard und Co. dar. Für die Händler könnte sich ein solcher digitaler Euro also lohnen, und an dieser Stelle könnte er sich auch am ehesten durchsetzen. Allerdings gibt es über das System der Bankkarten, ehemals EC-Karten bereits eine günstige Alternative zu den Kreditkarten, sodass der digitale Euro hier keine wirkliche Lücke füllt.

Da der digitale Euro für die Inhaber sicherer ist, als konkursgefährdete Guthaben bei Geschäftsbanken, droht den Banken bei unbegrenzter Möglichkeit des Haltens von Zentralbankgeld ein massiver Guthabenabfluss. Zu guten Zeiten könnten und müssten sie dem mit dem Angebot von Zinsen begegnen, was für sie kostspielig wäre. Der digitale Euro wird wahrscheinlich keine Zinsen tragen. Zu schlechten Zeiten, wenn es Sorgen um die Stabilität einzelner Banken oder des ganzen Bankensystems gibt, würde es aber absehbar trotzdem zu einer massiven Flucht in den digitalen Euro kommen. Das würde das gesamte Bankensystem dem Risiko der Illiquidität aussetzen.

Deshalb soll der Maximalbetrag der in digitalem Euro gehalten werden kann, begrenzt werden. Genannt wird dabei zumeist ein Betrag von 3.000 Euro. Aktuell gibt es für die Limitierung keine rechtlichen Vorgaben. Die EZB soll ermächtigt werden, diese festzulegen.

Zudem sollen Händler, bei denen man heute schon mit Karte bezahlen kann, dazu verpflichtet werden, den digitalen Euro anzunehmen. Laut EZB soll der digitale Euro das Bargeld nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Datenschutztechnisch soll sich bei dem digitalen Euro im Vergleich zu sonstigen Zahlungsmöglichkeiten nichts ändern. Die EZB soll, so die Verlautbarungen, keine Einzeldaten erhalten, sondern nur aggregierte Daten, sodass sie nicht einzelne Transaktionen auf bestimmte Menschen zurückführen können soll. Die Banken hingegen sind ebenso verpflichtet, Informationen an Behörden herauszugeben, wie es bereits heute der Fall ist.

Der digitale Euro, eine sichere, einfache und kostengünstige Alternative zum Bargeld für das digitale Zeitalter, die die Souveränität des Euroraums stärkt, und diesen unabhängiger von US-amerikanischen Konzernen und Politik macht. So lässt sich wohl der versprochene Nutzen zusammenfassen. Doch kann all das einer genaueren Betrachtung standhalten?

Teil 2: Wozu soll der digitale Euro wirklich dienen?

Kritiker wie etwa der frühere Wirtschaftsweise Peter Bofinger bezweifeln den praktischen Vorteil von digitalem Zentralbankgeld und bezeichnen ihn als Lösung auf der Suche nach einem Problem. Tatsächlich sind Zweifel an den offiziellen Begründungen für die Notwendigkeit der Neuerung in der geplanten Form angebracht.

Macht man sich klar, was das Besondere an digitalem Zentalbankengeld ist, so wird recht schnell deutlich, was von den Begründungen für seine Notwendigkeit zu halten ist: nämlich nicht viel.

Das Besondere sind nicht technische Eigenheiten oder Neuerungen, sondern sein rechtlicher Status als konkurssichere Verbindlichkeit einer Zentralbank. Alles andere, die angestrebte Bequemlichkeit, die niedrigen Kosten etc. sind Eigenschaften, die mit herkömmlichen digitalen Bezahlverfahren bereits umgesetzt sind, oder sich mit diesen ebenso gut umsetzen ließen. So wie die Kosten für die Nutzung des digitalen Euro per Verordnung gedeckelt würde, ließe sich das auch bei Kreditkarten und anderen Zahlungsarten verordnen.

Doch ausgerechnet das, was den digitalen Euro grundsätzlich von digitalem Bankengeld unterscheidet, soll bis fast zur Bedeutungslosigkeit limitiert werden, indem man daran gehindert wird, mehr als einen relativ geringen Betrag in digitalen Euro zu halten. Der Schutz der Geldhalter vor Bankenpleiten, der mit digitalem Zentralbankgeld möglich wäre, wird diesen also gerade verweigert.

Der Status als vom Staat (via. Zentralbank) herausgegebenes Geld hat noch eine weitere Bedeutung. Er macht digitales Zentralbankgeld geeignet als Anker für das Geldsystem, insbesondere wenn es, wie geplant, als zweite Form des gesetzlichen Zahlungsmittels neben Bargeld tritt. Derzeit ist Bargeld der einzige Anker des Geldsystems. Jegliches digitale Geld stellt letztlich einen Anspruch auf Auszahlung des gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld dar.

Da die Banken Bargeld nicht selbst herausgeben können, limitiert der latente Bargeldbedarf ihre Möglichkeiten, per Kreditvergabe die Menge an umlaufendem Bankengeld zu erhöhen. Rutscht Bargeld in die Bedeutungslosigkeit ab, und damit auch der latente Bargeldbedarf der Banken, löst sich der Anker des Geldsystems. Es hängt dann rechtlich in der Luft. Bankengeld ist dann ein Anspruch auf Auszahlung von etwas, was es nicht mehr oder nicht mehr in relevantem Umfang gibt. Dieses Problem kann digitales Zentralbankgeld als alternatives gesetzliches Zahlungsmittel lösen.

Die Zentralbanken reden nicht gern ausführlich und offen über diesen wichtigsten Aspekt ihres Projekts. Denn es ist – auch wegen irreführender Lehrbücher – im Publikum kaum bekannt, dass der größte Teil der umlaufenden Geldmenge von Geschäftsbanken zum eigenen Gewinn geschaffen wird. Wenn die Menschen das erfahren und verstehen, sind sie zu Recht empört über dieses Privileg der Banken, von dem sich ein Großteil der übermäßigen Macht der Finanzbranche ableitet.

Werfen wir aber noch einen näheren Blick auf die vorgetragenen Argumente für den digitalen Euro.

Einfache Nutzung

Für hinreichend digitalaffine und befähigte Menschen mag die Nutzung einfach sein. Aber das ist auch bei den heute schon bestehenden Alternativen wie Bankkarten, Kreditkarten, Paypal oder Apple Pay der Fall. Das gilt jedoch für viele EU-Bürger eben nicht. Denn immerhin ist für den Digitalen Euro zumindest ein Smartphone und ein Zentralbankkonto, verbunden mit den entsprechenden Kenntnissen vonnöten.

Im Jahr 2023 nutzten 68 Millionen Deutsche ein Smartphone. Das bedeutet, dass gut 15 Millionen Deutsche ein solches Gerät nicht nutzten. Das sind zumeist ältere Menschen. Auch nutzen gut 5 Prozent der Deutschen nicht einmal das Internet. Damit gibt es für Millionen Menschen Zugangshürden zum Digitalen Euro. In ärmeren Ländern der EU ist der Anteil der Nutzer von Smartphones und des Internets noch geringer. Denn der Besitz eines solchen Geräts hängt auch vom persönlichen Einkommen ab. Damit ist nicht für jeden Bürger der EU der Zugang und die Bedienung wirklich so leicht, wie behauptet.

Datenschutz

Ein weiterer Aspekt ist der Datenschutz. Denn jeder digitale Euro soll eine verfolgbare Nummer erhalten. Mittels dieser kann jeder digitale Euro überwacht werden. So haben die Europäischen Datenschutzbeauftragten angemahnt, hohe Standards für den Datenschutz einzuhalten.

Es soll  eine Schwelle für Transaktionen geben, unter der die digitalen Euros nicht für den Schutz vor Geldwäsche überwacht werden sollen. Allerdings stellt der Bericht fest, dass die Festlegung einer Höchstmenge an digitalem Euro, die von Nutzern gehalten werden, die Anonymität aufhebt.

Zudem soll die Nutzung des digitalen Euros mit der europäischen digitalen Identität (eID) verbunden werden. Bei deren Ankündigung erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:

„Wir in Europa wollen ein Regelwerk, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Kommission wird im nächsten Jahr ein entsprechendes Gesetz vorschlagen. Dazu gehört auch die Kontrolle über unsere persönlichen Daten, die wir heute viel zu selten haben. Jedes Mal, wenn eine Website uns auffordert, eine neue digitale Identität zu erstellen oder uns bequem über eine große Plattform anzumelden, haben wir in Wirklichkeit keine Ahnung, was mit unseren Daten geschieht. Aus diesem Grund wird die Kommission demnächst eine sichere europäische digitale Identität vorschlagen. Eine, der wir vertrauen und die Bürgerinnen und Bürger überall in Europa nutzen können, um alles zu tun, vom Steuern zahlen bis zum Fahrrad mieten. Eine Technologie, bei der wir selbst kontrollieren können, welche Daten ausgetauscht und wie sie verwendet werden.“

Damit tritt die EU auch in Bezug auf Authentifizierung in Konkurrenz zu großen, US-amerikanischen Anbietern wie Google, Apple, Microsoft etc. Die digitale ID begegnet ihrerseits großen datenschutzrechtlichen Bedenken.

So ist die Freiwilligkeit, auf der diese beruhen soll, oftmals nur Schein, da man als Nutzer dazu gezwungen wird, in die Datenverarbeitung einzuwilligen, will man Online-Dienste nutzen. Zudem führt die digitale ID alle möglichen Daten zusammen, die ansonsten vereinzelt in verschiedenen Formaten vorliegen, und macht eine Überwachung und Kontrolle durch staatliche Behörden um einiges leichter. Die Erfahrungen mit dem Corona-Management der Regierungen vieler Länder lehrt, dass auf diese Weise Kontaktnachverfolgung, Überwachung des Impfstatus und jede Online-Aktivität möglich sein kann, wenn entsprechende Vorgaben geschaffen werden. Selbst im traditionell liberalen Kanada wurde die Nachverfolgbarkeit von Zahlungen genutzt, um unbotmäßiges Verhalten von Bürgern im Zusammenhang mit Fernfahrerprotesten drastisch zu sanktionieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit immer wieder Urteile zum Anlegen zentraler Datenregister gefällt. Vor allem, wenn diese automatisiert angelegt und erweitert werden, greifen sie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus Art. 2, Absatz 1, Art. 1 Absatz 1 hervorgeht, ein. Das Gericht knüpft derartige Datenbanken an strenge Bedingungen und verpflichtet den Gesetzgeber, klare Regelungen aufzustellen.

Indien hat bereits ein solches biometrisches System namens Aadhaar für alle seine 1,5 Milliarden Einwohner geschaffen. Fingerabdrücke oder Irismuster dienen als Identifikationsmerkmale und werden für den Zugang genutzt. Millionen von Menschen bekamen von der Regierung Nahrungsmittelhilfen nicht ausgehändigt oder Löhne von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht ausgezahlt, zum Beispiel weil ihre Fingerabdrücke aufgrund schwerer Handarbeit, Betrug oder schlecht funktionierender biometrischer Lesegeräte nicht lesbar waren. Ein weiteres Problem ist, dass dieses System große Datenlecks aufweist, und die Daten für wenige Dollar auf dem Schwarzmarkt zu kaufen waren, was die Betroffenen dem Risiko von Identitätsdiebstahl aussetzt.

Wenn alle Bezahlvorgänge und viele weitere Aktionen der Bürger mit einer digitalen Identität verknüpft werden, lässt sich zuverlässig vollautomatisch ein vollständiges Bild aller Bürger erstellen. Es können verschiedenste Informationen automatisiert unter dieser einheitlichen Identität zusammengeführt werden. Nicht umsonst werden digitale Identitäten von Geheimdiensten entwickelt und vorangetrieben.

Gleichzeitig steigt auf diese Weise die Gefahr von Betrug, Datendiebstahl und damit verbunden die Gefahr, dass das Digitale Zentralbankgeld von Dritten gestohlen wird.

Programmierbarkeit

EZB und EU-Kommission haben versichert, dass der digitale Euro nicht programmierbar in dem Sinne sein soll, dass Ausgaben gesteuert und begrenzt werden, oder individuelle Daten erhoben und Ausgaben überwacht werden. Das steht auch im Richtlinienentwurf zum digitalen Euro.

Jedoch forderte der Generaldirektor der Bank für Digitalen Zahlungsausgleich (BIZ), Augustin Carstens, 2023 ein „einheitliches, programmierbares Hauptbuch“, um digitale Zentralbankwährungen (CBDC), tokenisierte Einlagen und schnelle Zahlungssysteme gemeinsam abzuwickeln. All diese Dinge sollen also zusammengebracht werden. Dabei müsse es sich „um eine öffentlich-private Partnerschaft mit einer klaren Rollenverteilung handeln, bei der die Zentralbank die Aufgabe hat, das Vertrauen in das Geld zu untermauern“.

Die BIZ erklärte in einem 2022 erschienenen Bericht, dass die digitale Zentralbankwährung auch programmierbar gestaltet werden kann. Programmierbarkeit bedeutet dabei, dass dem Geld selbst zugeschrieben werden kann, wofür es ausgegeben werden kann, und wofür auch nicht. Zudem ist es auf diese Weise möglich, dass Geld verfallen kann, wenn es nicht bis zu einem bestimmten Datum ausgegeben wird.

Mit anderen Worten: Digitale Zentralbankwährungen bringen die Gefahr mit sich, dass bestimmte Ausgaben, auch abgestimmt auf Einzelpersonen, blockiert werden können. Damit könnte die EZB steuern, wer wofür wie viel Geld ausgibt. Auch ist denkbar, individuelle Steuersätze oder Gebühren zu erheben. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund eines individuellen CO₂-Kontos denkbar, bei dem jedem Bürger eine bestimmte Emissionsmenge an CO₂ zusteht, und jeder darüber hinausgehende Verbrauch hoch besteuert wird.

Der stellvertretende Direktor des WEF, Bo Li, erklärte im Oktober 2022, dass CBDC programmiert werden können, um zu bestimmen, was Menschen besitzen dürfen. Er sagte (übersetzt):

“CBDC können es Regierungsbehörden und Akteuren des privaten Sektors ermöglichen, zu programmieren – intelligente Verträge zu erstellen – um gezielte politische Funktionen zu ermöglichen, zum Beispiel die Auszahlung von Sozialleistungen, die Ausgabe von Konsumgutscheinen oder Lebensmittelmarken. Durch die Programmierung von CBDC können diese [sic] Gelder genau darauf ausgerichtet werden, welche Art von Menschen sie besitzen können und wofür dieses Geld verwendet werden kann.”

Auch die EZB unterstützt programmierbare Plattformen. Selbst wenn der digitale Euro selbst wie versprochen nicht programmierbar sein würde, so würde doch die mit ihm zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in Verbindung mit diesen programmierbaren Plattformen zu einem ähnlichen Ergebnis führen.

Auch einer Gleichwertigkeit mit Bargeld widersprach der Generaldirektor der BIZ, Augustin Carstens bereits 2020 (übersetzt):

„Wir neigen dazu, die Gleichwertigkeit mit Bargeld anzunehmen, aber da gibt es einen großen Unterschied.
Bei Bargeld wissen wir zum Beispiel nicht, wer heute einen 100-Dollar-Schein benutzt. Wir wissen nicht, wer heute einen 1.000-Peso-Schein hat. Ein wesentlicher Unterschied zu einem CBDC besteht darin, dass die Zentralbank die absolute Kontrolle über die Regeln und Vorschriften hat, die die Verwendung (…) bestimmen, und dass wir auch die Technologie haben, um dies durchzusetzen. Diese beiden Punkte sind extrem wichtig, und das macht einen großen Unterschied gegenüber Bargeld aus.“

Und 2023 fügte er hinzu:

„Es ist klar, dass CBDCs und tokenisierte Einlagen keine neuen Arten von Geld darstellen. Vielmehr bilden sie bestehende Geldformen auf technologisch überlegene Weise nach.”

Die österreichische Notenbankerin Dr. Barbara Kolm hat erklärt, dass es bei dem digitalen Euro tatsächlich um Kontrolle und Überwachung geht. Auch die EZB-Vorsitzende Christine Lagarde offenbarte, dass es das Ziel des digitalen Euros sei, Kontrolle auszuüben und die Bargeldobergrenze drastisch abzusenken, sodass alle Menschen für größere Transaktionen dazu gezwungen sind, die digitalen Alternativen zu nutzen. Auf diese Weise erhalten die Zentralbanken ein detailliertes Profil der Menschen.

Auch die Europäische Agentur für Grundrechte hat in einer Untersuchung die Risiken technologischer Überwachung für die Grundrechte der EU-Bürger herausgearbeitet und Bedenken in Bezug auf Überwachung und Datenschutz hervorgehoben.

Die Programmierbarkeit könnte zudem erst später eingeführt werden, so wie die Zentralbank von Nigeria die Programmierbarkeit des eNaira erst dann eingeführt hatte, als dieser schon im Umlauf war. Die israelische Zentralbank hat angekündigt, dass der digitale Schekel nur für „legale“ Produkte verwendet werden könne. Die Definition dessen, was als legal gilt, kann sich im Laufe der Zeit ändern.

In Australien erhielten Sozialhilfeempfänger unter der letzten Regierung ihre Sozialhilfe bereits auf digitalem Wege, die derzeitige indische Regierung hat das jüngst ebenfalls eingeführt. Dabei ist einprogrammiert, was sie sich damit kaufen können und was nicht. So können Menschen staatlich gesteuert werden. Solche Kontrollmaßnahmen werden typischerweise bei den schwächsten Gliedern der Gesellschaft zuerst eingeführt und mit der Zeit ausgeweitet. So wurden auch in Deutschland für Asylsuchende programmierbare Geldkarten eingeführt. Diese Einschränkungen können mit einem digitalen Euro auf einer programmierbaren Plattform noch viel effektiver erfolgen, und auf die gesamte Gesellschaft ausgeweitet werden.

Antidemokratisch

Zudem findet die Entwicklung des digitalen Euros in einer sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaft statt (ÖPP). Das heißt, dass staatliche Institutionen Kompetenzen an die Privatwirtschaft abgeben, um bestimmte, öffentliche Angelegenheiten zu regeln, wie eben die Entwicklung einer CBDC. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen unterliegen aber keiner demokratischen Kontrolle. Dasselbe gilt für die Institutionen, die digitale Währungen vorantreiben.

Dazu gehört nicht nur die EZB, die weder durch Wahlen legitimiert, noch demokratischer Kontrolle unterworfen ist, und derzeit von Christine Lagarde geführt wird, die in ihrem Heimatland Frankreich wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wurde. Dazu zählt auch die BIZ, der Internationale Währungsfonds (IWF), oder das privat organisierte WEF. All diese Institutionen wurden weder vom europäischen Volk etabliert, noch werden ihre Mitglieder und Führungspersönlichkeiten gewählt. Nicht einmal die Idee einer digitalen Währung wurde demokratisch legitimiert, da eine solche in keinem Parteiprogramm jemals zur Wahl stand.

Auch von einer öffentlichen Debatte über das Für und Wider und die Einführung des digitalen Euros ist bisher wenig zu sehen. Medien berichten, wenn überhaupt, spärlich und zurückhaltend, ohne auf Kritik tatsächlich einzugehen. Eine Debatte wird auch von den Institutionen nicht angestoßen. Es scheint, dass die Öffentlichkeit von den Plänen des digitalen Euros wenig, bis gar keine Notiz nimmt.

Fehlende Notwendigkeit

Die Entwicklung einer digitalen Zentralbankwährung erfolgt ohne echte Notwendigkeit. Weder liegt ein sogenanntes „Marktversagen“ vor, bei dem die Faktoren der Preisbildung im Preis selbst nicht alle enthalten sind, noch gibt es andere Faktoren, die einen digitalen Euro, oder CBDCs generell notwendig machen würden. Christoper Waller, Mitglied des Board of Governors der Federal Reserve, fasst es so zusammen:

„After exploring many possible problems that a CBDC could solve, I am left with the conclusion that a CBDC remains a solution in search of a problem.”

Im Widerspruch zur Erklärung, man benötige den digitalen Euro, um die Souveränität des Euroraumes zu stärken, steht auch der Umstand, dass die EZB Teile ihrer Systeme auf US-amerikanische, privatwirtschaftliche Cloudsysteme auslagern will. Dabei sind vor allem die Anbieter Apple Web Services, Google und Microsoft im Gespräch. Damit stünde auch der digitale Euro und die Finanzdaten von EU-Bürgern wieder unter der Oberhoheit der US-amerikanischen Regierung, in greifbarer Nähe für US-Geheimdienste.

Hinzu kommt, dass die Einführung eines digitalen Euros zu einem Paradigmenwechsel im Finanzsektor führen würde. Die EZB würde in direkte Konkurrenz zu den Geschäftsbanken treten, was zu einem Dumping-Wettbewerb führen würde, da die EZB bei der Nutzung des digitalen Euros von den Anwendern keine Gebühren zu verlangen beabsichtigt, mit der Begründung, dass solche auch beim Bargeld nicht anfielen.

Dadurch wäre die Nutzung des digitalen Euros für den Verbraucher letztlich günstiger als Überweisungen, Kartenzahlungen und Kontogebühren von den regulären Geschäftsbanken. Diese würden dann in den Wettbewerb gedrängt, ihre Gebühren abzusenken, um ihre Kunden zu halten. Letztlich trägt die Kosten für den digitalen Euro dennoch der EU-Bürger über den Umweg eines geringeren Notenbankgewinns, der an die Regierungen überwiesen wird. Wie hoch diese Kosten sind, ist derzeit jedoch noch ungewiss. Es steht jedoch fest, dass auf diese Weise zusätzliche Kosten entstehen, ohne dass andere Kosten wegfielen, da ein zusätzliches, redundantes System geschaffen wird. Ein Mehrwert für die Bürger ist nicht zu erkennen.

Abschaffung des Bargelds

Vielfach wird befürchtet, der digitale Euro könne das Bargeld ersetzen und somit alle Bürger der EU zu gläsernen Bürgern machen. Die EZB erklärt dazu, dass der digitale Euro das Bargeld ergänzen, nicht  ersetzen solle. Er biete nur eine weitere Zahlungsmöglichkeit neben den bisher bestehenden. Jedoch bietet dieses Zahlungssystem keinen echten Mehrwert. Sein Nutzen ist schlicht nicht erkennbar. Es wäre also möglich, dass eine Abschaffung des Bargelds mit der Einführung des digitalen Euros vorbereitet wird. Nicht umsonst haben sich nicht wenige der Persönlichkeiten, die diese Technologie unterstützen, positiv über die Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten geäußert. Dabei kann das Bargeld auf vielfache Weise schleichend abgeschafft werden. So wäre es denkbar, das Drucken neuen Bargeldes schlicht einzustellen. Im Laufe der Zeit würde die Bargeldmenge auf diese Weise sinken.

Auch wird seit Jahren das Zahlen mit Bargeld erschwert. So gibt es in Deutschland schon seit Jahren eine Ausweispflicht bei einer Barzahlung über 10.000 Euro. Auch der Kauf von Edelmetallen ist auf 2.000 Euro begrenzt. Das EU-Parlament hat jüngst eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt (38) und forderte zunächst sogar eine Bargeldobergrenze von 7.000 Euro. (39) Das diene der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Korruption, Geldwäsche und Schwarzarbeit. Das jedoch sind keine stichhaltigen Argumente, da weder der Schwarzarbeiter noch der Terrorist oder der bestochene Amtsträger die Auszahlung eines höheren Betrages an eine Behörde melden wird. Der private Besitz von Bargeld ist nicht limitiert und kann auch weit jenseits der 7.000 oder 10.000 Euro liegen. Hier wäre der nächste Hebel, um die Nutzung von Bargeld einzuschränken.

So könnte der digitale Euro in Verbindung mit der Bargeldabschaffung erst das proklamierte Ziel der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche tatsächlich erreichen. Es handelt sich um eine von oben ohne demokratische Kontrolle verordnete Beschränkung der Menschen in ihrem Handeln. Zudem ist der Begriff des „Terrors“ ein sich rasch wandelnder und hängt von der jeweiligen, politischen Stimmung ab. So kann schon jedwede Opposition gegen die Regierung als Terrorismus verstanden und dementsprechend sanktioniert werden.

So geschah es beispielsweise in Kanada, als lang anhaltende Proteste der kanadischen Trucker gegen die Coronamaßnahmen der Regierung Trudeau diese dazu brachten, die Finanzierung dieser Proteste zu unterbinden. Der argentinische Präsident Javier Milei hat angekündigt, dass denjenigen, die gegen seine Politik protestieren, die Sozialhilfe gestrichen werden soll. Der digitale Euro in Verbindung mit der digitalen Identität und Gesichtserkennungssoftware in öffentlichen Überwachungskameras würde solche Sanktionsmaßnahmen erheblich vereinfachen. Eine digitale Infrastruktur in Verbindung mit einer Bargeldabschaffung würde jeder Opposition gegen übergriffiges Regierungshandeln die Ausweichmöglichkeiten nehmen und sie empfindlich schwächen.

In China wird die digitale Infrastruktur bereits regelmäßig eingesetzt, um die Opposition auszuschalten, indem ihr etwa das Reisen unmöglich gemacht wird. Zudem wird sie dazu genutzt, das gesamte Verhalten der Chinesen zu überwachen und zu bewerten.

In Europa wird die Medien- und Meinungsfreiheit schon seit Jahren immer weiter eingeschränkt.  Journalisten und Publizisten werden attackiert, zensiert, teilweise sogar getötet. Zu einer effektiven Form der Meinungsunterdrückung gehört die Sperrung von Bankkonten. Der Zugang zu finanziellen Dienstleistungen ist heutzutage überlebenswichtig. Die Sperrung von Bankkonten und CBDC-Konten kann daher genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken, Journalisten die Arbeit zu erschweren oder die Opposition auszuschalten.

Schon heute findet finanzielle Repression in verschiedener Art und Weise statt. So wurden unter anderem dem Online-Portal Wikileaks bereits im Jahr 2010 die Bankkonten gesperrt und Spenden blockiert. Auch während der sogenannten Corona-Pandemie wurden Maßnahmengegnern und freien Medien vielfach die Bankkonten gesperrt. Durch CBDC könnte diese Form der Repression noch weiter zunehmen, da sie leichter durchzusetzen wäre. Damit können CBDC zur Unterdrückung politischer Gegner und Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden. Insbesondere dann, wenn die Einführung zur Beseitigung des Bargeldes beiträgt.

Dass die Einführung des digitalen Euro in Zusammenhang mit der Zurückdrängung des Bargelds steht. gaben Christine Lagarde, Vorsitzende der EZB, sowie EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta auf einer Pressekonferenz zu. Der digitale Euro sei auch eine Vorbereitung auf die Zeit, in der Bargeld keine Rolle mehr spielt. Das stellt auch in der EU eine Gefahr dar, denn diese entwickelt sich schon seit geraumer Weile in Richtung eines diktatorischen Systems.

Über das sogenannte Medienfreiheitsgesetz oder den Digital Services Act bringt die EU die Medien unter ihre Kontrolle. In Österreich werden Nutzer sozialer Netzwerke mit bis zu 50.000 Euro Strafe sanktioniert, wenn sie Inhalte von russischen Medien verbreiten. Zudem hat die EU ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, in den Daten von Überwachungskameras per KI live Gesichter zu scannen. Auch eine digitale Patientenakte verbunden mit der Verpflichtung zum digitalen Rezept hat die EU zur Einführung ab 2024 beschlossen. Die Pläne zu einer Chatkontrolle sind zwar vorerst gescheitert, jedoch gibt es schon seit Jahren eine freiwillige Chatkontrolle, der die großen Digitalkonzerne auch nachkommen.

Damit nimmt die digitale Überwachung innerhalb der EU in jedem Bereich zu. Zudem wurden im Zuge der sogenannten Coronapandemie kritischen Medien innerhalb der EU immer wieder Bankkonten gekündigt. Auch eine solche Repressionsmaßnahme ist mit dem digitalen Euro viel leichter umzusetzen. Die Länder der EU gehen den Weg in die Diktatur, die durch eine digitale Infrastruktur erheblich erleichtert wird. Repression gegen Opposition, Strafe bei Nichtbefolgung von verlangtem Verhalten und eine Erziehung des Volkes ist dadurch möglich, was eine Diktatur auf ewig festzurren könnte.

Zudem hat der IWF angekündigt, an der Entwicklung einer weltweit einheitlichen digitalen Währung zu arbeiten. Der digitale Euro könnte dabei nur ein Zwischenschritt sein. Die digitalen Währungssysteme aller Länder könnten in einem nächsten Schritt in einer digitalen Weltwährung vereinheitlicht werden, und somit dem IWF die Kontrolle über alle Menschen in die Hände legen.

Fazit

In der geplanten Form ist der digitale Euro abzulehnen. Er löst kein Problem, stellt aber ein Überwachungs- und Kontrollinstrument dar und birgt zudem das Risiko finanzieller Instabilität. Kleinere Veränderungen im Detail können den grundsätzlichen Problemen nicht abhelfen.

Der digitale Euro wäre ein Fortschritt, wenn er genutzt würde, um die viel zu große Macht des Finanzsektors zu beschneiden, und sie zu dem zu machen, was sie laut Lehrbüchern und öffentlicher Wahrnehmung sind: Reine Vermittler zwischen Sparern und Investoren und anderen Kreditnehmern. Doch dieses große Thema wollen wir hier nicht angehen.

Mehr

Mein Dossier zum digitalen Zentralbankgeld

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