SPD lässt sich einseifen und macht sich auf den Weg zum Bargeldverbot

26. 01. 2026 | Die Bundestagsfraktion der SPD fordert eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen von 5.000 Euro. Sie begründet das mit dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus und damit, dass viele andere Länder in den letzten Jahren derartige Bargeldverbote erlassen haben. Der Staat verbietet damit die Nutzung des Geldes, das er selbst zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat, etwa im Bundesbankgesetz und im EU-Vertrag.

Offenbar war Deutsche-Bank-Chef John Cryan mit seiner vielberichteten Vorhersage vom Milliardärsstelldichein in Davos, Bargeld sei so unpraktisch und werde wohl bald verschwinden, nur die Vorhut in einer Kampagne, den Kampf gegen das Bargeld, der in anderen Ländern schon eine Weile geführt wird, nun auch nach Deutschland zu tragen. Vor allem in Ländern, in denen die Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF das Sagen oder großen Einfluss hat, darf man nur noch kleinere Beträge bar bezahlen.

Das Hauptargument für derartige Begrenzungen der Bargeldnutzung ist das Hauptargument dagegen. Bargeld ermöglicht den Bürgern Datenschutz. Dieser kann für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Ohne Bargeld zieht jeder Kauf einer Bierdose oder Schnapsflasche, jeder Gang ins Bordell oder ins Spielkasino eine unauslöschliche digitale Spur hinter sich her. Das kann zur Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden. Das kann auch zur legalen und illegalen Massenüberwachung der Bevölkerung genutzt werden – und das wird es auch.

Dass der in „Anonymität“ umgedeutete Datenschutz bei Bargeldtransaktionen nur ein Vorwand ist, sieht man daran, dass die vielen Bargeldverbote erst in der Finanzkrise eingeführt wurden, zuerst und bevorzugt dort, wo die Banken die größten Probleme hatten und haben. Schafft man Bargeld ab oder begrenzt es auf Kleinzahlungen, ist die wichtigste Fluchtroute des kleinen Mannes aus dem Bankensystem versperrt. Sein Geld kann nur noch in Form von Buchgeld der Banken von einem Konto zum anderen zirkulieren. Dann tut es den Banken auch nicht mehr weh, wenn der Leitzins auf null oder darunter sinkt, denn sie können ihre alte Zinsspanne durch Negativzinsen auf Bankguthaben wiederherstellen.

So funktioniert auch der nun vorgeschriebene „Bail-in“ der Bankengläubiger im Fall einer Schieflage der Bank problemlos. Wer ein Guthaben bei der Bank hat, ist nämlich Bankengläubiger, und die Kundeneinlagen sind die wichtigste Verbindlichkeit der Banken. Da die Einleger wissen, dass sie wahrscheinlich teilenteignet werden, wenn die Bank in Probleme gerät, droht beim ersten Anzeichen von Schwierigkeiten ein Run auf die Bank. Niemand will riskieren, dass er nicht mehr an sein Geld auf der Bank kommt, wie etwa Zyprer oder Griechen. Um das unmöglich zu machen, ist Zurückdrängen des Bargelds in Zeiten des „Bail-in“ vordringlich. Geldwäsche und Steuerhinterziehung gibt es dagegen schon viel länger als diese Bestrebungen.

Für die Banken bedeutet eine Marginalisierung des Bargelds, dass sie noch unbeschwerter als früher Kreditblasen aufpumpen können. Zwar können sie die Staaten nicht mehr retten, wenn die Blase platzt, weil diese sich schon bei den letzten Bankenrettungen bis zum Limit verausgabt haben. Aber künftig stehen dann ja die eingesperrten Einlagen zur Verfügung, die man so weit zusammenstreichen kann, dass mindestens die größten und wichtigsten Banken wieder solvent sind.

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