Mit einer irreführenden Werbebroschüre für 2G befeuert das RKI eine schlimme Entwicklung – mit Nachtrag zu britischen Daten

11. 10. 2021 | In einer aktuellen Broschüre erläutert das Robert-Koch-Institut (RKI) ebenso eingängig wie irreführend, warum der Ausschluss Ungeimpfter vom öffentlichen Leben angeblich die Sicherheit von Veranstaltungen erhöht. Behörden ist es nicht erlaubt, die Bevölkerung gezielt in die Irre zu führen. Zu welchen Entgleisungen andere Behörden fähig sind, wenn sie so munitioniert werden, zeigt gerade die Stadt Leverkusen.

In einer Broschüre des RKI, die das Datum 6. Oktober trägt, beantwortet die Behörde die Titelfrage: „Welches Risiko gehe ich bei einem Besuch einer 2G- oder 3G-Veranstaltung diesen Herbst/Winter ein?

Die erste suggestive Teilfrage lautet: „Warum ist 2G sicherer als 3G?“

Die Antwort das RKI besteht aus der unbelegten und wahrscheinlich falschen Behauptung: „Das Virus verbreitet sich derzeit hauptsächlich unter Ungeimpften“, in Verbindung mit der richtigen Feststellung, dass Antigen-Schnelltests nicht alle Infektionen korrekt erkennen.

Mangels repräsentativen Untersuchungen – eine hartnäckige absichtsvolle Unterlassung der deutschen Corona-Politiik – weiß niemand, in welchen Gruppen sich das Virus wie stark verbreitet. Da Geimpfte kaum getestet werden, weiß man über die Ausbreitung der oft unsymptomatisch oder gering-symptomatisch verlaufenden Krankheit Covid-19 bei ihnen am wenigsten. Dass sie sich infizieren können und dann infektiös werden, ist unbestritten. Ob die behauptete geringere Häufigkeit der Ansteckung von Geimpften die Tatsache kompensiert, dass viel mehr Erwachsene geimpft sind als nicht geimpft, ist völlig unklar. (Kinder und übergangsweise befristet auch nicht-geimpfte Jugendliche dürfen weiterhin zu 2G-Veranstaltungen, können hier also außen vor bleiben.)

Das RKI selbst schreibt dazu in „Häufig gestellte Fragen und Antworten“ (Stand 11.10), auf die zum Beleg verwiesen wird:

„In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“

In der Broschüre behauptet die Behörde im Gegensatz dazu frech:

„Geimpfte haben ein 2- bis 3-fach niedrigeres Ansteckungsrisiko als Ungeimpfte.“

Sie tut das mit einer Fußnote, die auf die „Fragen und Antworten“ mit obigem Zitat verweist.

Gezielte Irreführung per Schaubild

Wo das RKI seine Argumentation mit einem Schaubild verdeutlicht, wird es richtig schlimm. Dort sind im Schaubild für 2G-Veranstaltungen 85 gelbe (geimpfte) Figuren und 15 blaue (genesene) Figuren als Veranstaltungsteilnehmer abgebildet und sonst niemand. Die 15 sind natürlich viel zu viele, so viele sind bei weitem nicht als Genesene anerkannt, relativ zu den geimpften. Aber eine realistische Abbildung hätte wohl ein zu grelles Licht auf diesen Sachverhalt geworfen.
 

rki-schaubild

Dem wird ein 3G-Schaubild gegenübergestellt. In diesem sind 63 gelbe, nur drei blaue und 33 graue (gesunde nichtgeimpfte) Figuren abgebildet, sowie als Clou in rot eine fälschlicherweise negativ getestete, nichtgeimpfte Person. Diese wird – wie wir annehmen sollen – viele Veranstaltungsteilnehmer anstecken. Schon auffällig, dass hier plötzlich der Anteil der Genesenen realistisch werden darf, wo genug Nichtgeimpfte da sind um abzulenken.

Dafür ist die Anzahl der Nichtgeimpften viel höher als deren Anteil an der erwachsenen Bevölkerung. Das ist tendenziös, aber wohl noch tolerabel. Nicht tolerabel ist der falsche Eindruck, der erweckt wird, dass nur Nichtgeimpfte ansteckend sein können. Es fehlt die (z.B violette) Figur für die geimpfte Person, die sich angesteckt hat, und die sich noch nicht einmal hat testen lassen müssen, bevor sie auf die Veranstaltung ging.

Es fängt schon bei den Genesenen an, für die praktisch keine Daten erhoben werden. Es ist völlig unklar, wie viele von ihnen tatsächlich infiziert waren und dadurch immun wurden, und bei wie vielen der PCR-Test nur Virusfragmente auf der Schleimhaut nachgewiesen hat, ohne dass es je zu einer Immunisierung kam.

Dass es unter den geimpften Figuren in der Realität angesteckte nicht selten gibt, ist nicht erst bekannt, seit nach dem Besuch einer 2G-Veranstaltung in Münster ein großer Teil der Besucher „angesteckt“ wurde, im Sinne eines positiven PCR-Tests.

In seiner Antwort auf die dritte Frage, worauf man sich einlasse, wenn man eine 2G-Veranstaltung besucht, räumt die Behörde zwar ein, dass auch Geimpfte sich anstecken und ansteckend sein können. Das passiere jedoch weniger häufig als bei Nichtgeimpften, und die Krankheit verlaufe bei ihnen fast nie schwerwiegend. Aktuelle Regierungsangaben, wonach der Anteil der Geimpften an den Intensivpatienten auf zehn Prozent gestiegen ist, widersprechen dem. Das ist deutlich mehr als „fast nie“.

Was das RKI in den „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (Stand 11. Oktober) arglistig verschweigt, auf welche zum Beleg verwiesen wird, ist unter anderem die sehr eigenwillige Definition von „geimpfte Person“ in der einschlägigen Verordnung. Auf die Frage, wer nach den einschlägigen Verordnungen als geimpft oder genesen gelte, antwortet die Behörde unter Verweis auf §2 Nr. 3 und Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und lässt die für 2G und 3G Veranstaltungen (eigentlich) wichtigen Nummern 1 und 2 einfach weg. Dort liest man nämlich, dass man als geimpfte Person von Rechts wegen sofort zur nichtgeimpften Person mutiert, wenn man coronatypische Symptome wie Fieber oder Husten aufweist.

Ich kann es natürlich nicht beweisen, aber es erscheint mir ziemlich offensichtlich, dass das RKI diese wichtige Einschränkung weggelassen hat, weil sie – je nach Auslegung – die frohe Botschaft von den sicheren Geimpften entweder trüben oder als reine Definitionssache demaskieren würde: Geimpfte sind nicht ansteckend, denn wenn sie ansteckend sind, gelten sie als nicht geimpft.

Das würde zu der Frage einladen, wieso die Vorlage eines Impf- oder Genesenenausweises vor dem Eintritt sicherstellen soll, dass nur Geimpfte und Genesene bei einer Veranstaltung sind. Die Definition von „geimpft“ und „genesen“ in der für 2G- und 3G-Veranstaltungen einschlägigen Verordnung würde eigentlich die Notwendigkeit mindestens von Fiebermessen und die Bestätigung der Abwesenheit sonstiger typischer Symptome nahelegen. Aber das verlangt weder die Verordnung, noch ist es in der Praxis üblich. Der Besuch von 2G-Veranstaltungen ist also im Vergleich zu 3G-Veranstaltungen weit weniger sicher als es das RKI mit seinem betont naiven Schaubild der Öffentlichkeit weiß machen will.

Äpfel und Birnen

Nicht nur die Definition von „geimpft“ in der einschlägigen Verordnung ist sehr eigenwillig (und wird vom RKI verschwiegen). Unklar ist auch, welche Rolle es in der Argumentation des RKI spielt, dass Geimpfte – anders als Nichtgeimpfte – erst dann als infiziert (Impfdurchbruch) gelten, wenn sie Covid-Symptome entwickeln, und nicht schon, wenn sie positiv getestet werden. Wenn das RKI bei seinen Behauptungen diese Definition von infizierten Geimpften im Sinn haben sollte (die Broschüre gibt diese Definition ausdrücklich),  dann würde sie Äpfel und Birnen vergleichen und die Aussage, dass sich Geimpfte viel seltener infizieren als Ungeimpfte wäre aussagenlogischer Unsinn.

Wider die wissenschaftliche Evidenz

Das RKI müsste zum Belege seiner 2G-Werbung eigentlich behaupten und belegen, dass negativ getestete Nichtgeimpfte mit höherer Wahrscheinlichkeit infektiös sind als nicht getestete Geimpfte. Denn ausgeschlossene, negativ getestete Nichtgeimpfte werden durch ungetestete Geimpfte ersetzt, wenn eine Veranstaltung statt als 3G- als 2G-Veranstaltung abgehalten wird. Doch das behauptet das RKI weder, noch liefert es irgendwelche Belege dafür. Solange das so bleibt, ist das Werben des RKI für 2G mit irreführenden Darlegungen reine und unzulässige Propaganda.

Im European Journal of Epidemiology haben jüngst zwei Wissenschaftler das Ergebnis ihrer Vergleiche des Infektionsgeschehens in Ländern und in US-Regionen mit unterschiedlichen Impfquoten präsentiert. Ihr Ergebnis anhand der offiziellen Daten war, dass kein Zusammenhang feststellbar ist. Höhere Impfquoten dämpfen also nicht zuverlässig, ja nicht einmal im Durchschnitt, das Infektionsgeschehen. Das steht in Widerspruch zur Behauptung des RKI, das Infektionsgeschehen werde vor allem von nicht geimpften Menschen getrieben.

Das passt zur wissenschaftlich nachgewiesenen und weitgehend unstrittigen Tatsache, dass die Immunität von Geimpften gegen Covid-Erkrankung mit der Zeit relativ schnell nachlässt und nach einen halben Jahr bereits stark reduziert ist. Nichts davon ist in der 2G-Propagandabroschüre des RKI erwähnt, die so tut, als gäbe es dieses Problem nicht.

Es gibt noch weitere Studien, die im Widerspruch zur Behauptung des RKI stehen. Auch wenn das RKI ebenfalls auf Studien verweisen kann, die die eigene Sicht stützen, so ist der Stand der Wissenschaft in dieser Frage doch alles andere als eindeutig. Das RKI stellt das aber irreführender Weise so dar.

Im Fazit der Broschüre behauptet das RKI dreist.

„Beim Besuch einer 3G-Veranstaltung ist ungewiss, wie hoch der Anteil der Ungeimpften ist. Je höher dieser Anteil, desto höher das Risiko einer Infektion.“

Hier wird so getan, als ob die „Ungewissheit“ über den Anteil der Ungeimpften eine evidente Quelle von Gefahr sei. Ungewissheit ist schließlich etwas Schlechtes. Dabei spielt sie überhaupt keine Rolle, solange es keine starken Indizien gibt, dass von negativ getesteten Nichtgeimpften ein höheres Risiko ausgeht als von nicht getesteten Geimpften, deren Impftermin immer weiter in die Vergangenheit rückt. Das RKI hätte genauso schreiben können: ‚Beim Besuch einer 2G-Veranstaltung ist der Anteil der Geimpften mit möglicherweise unzureichendem Impfschutz besonders hoch und diese werden nicht getestet. Je höher dieser Anteil, desto höher das Risiko einer Infektion.‘

Propaganda für eine schlimme Entwicklung

Die propagandistische Entgleisung der Behörde RKI ist kein Versehen, sondern Teil einer schlimmen und rechtswidrigen Kampagne zum völligen Ausschluss von nicht geimpften Menschen vom gesamten öffentlichen Leben. Nachdem die Bundesländer bisher „nur“ mit Erleichterungen für 2G-Veranstaltungen Anreize zum Ausschluss von nicht geimpften Menschen geschaffen haben, greifen nun Aufrufe von allen möglichen öffentlichen Stellen um sich, nur noch 2G-Veranstaltungen abzuhalten.

Das kommt dem Aufruf gleich, nicht geimpfte Menschen komplett vom gesamten öffentlichen Leben auszuschließen. Und das in einer Zeit, wo die „vierte Welle“, vor der uns so viel Angst gemacht wurde, sich als ein schnell verebbendes Wellchen herausgestellt hat und das RKI zugeben musste, dass die Impfquote deutlich höher ist als angegeben. Das ist eine zutiefst menschenfeindliche, spalterische und, wie ich überzeugt bin, grundgesetzwidrige Kampagne. Denn im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und allen Deutschen werden eine Reihe unveräußerlicher Grundrechte garantiert.

Leverkusen will völlige soziale Isolierung

Ein schlimmes Beispiel ist die Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen vom 6. Oktober in der die Stadtverwaltung private und städtische Einrichtungen dazu aufruft, Nichtgeimpfte in kein Hotel und keine Gaststätte mehr zu lassen, ihnen den Zugang zu jeglicher Kultur- oder Sportveranstaltung und fast allen anderen für den Publikumsverkehr offenen Einrichtungen in geschlossenen Räumen zu verweigern. Zutritt sollen sie nur noch zu lebensnotwendigen Einrichtungen haben.

Es ist ein Geheimnis des Stadtrates, wie das mit dem Recht aller Menschen, auch aller in Leverkusen, auf ein menschenwürdiges Dasein vereinbar sein soll. Wenn sich alle Adressaten dieses kriminellen Aufrufs danach richten würden, was ihre unverantwortlichen Stadträte wollen, wären Menschen die sich nicht impfen lassen wollen, komplett vom sozialen Leben ausgeschlossen.

Dass der Stadtrat Leverkusen damit zum verfassungswidrigen Grundrechtsentzug durch fast völlige Isolierung aufruft, erkennt man auch schon durch einen Blick in §28a Infektionsschutzgesetz, wo es in Absatz 2 heißt:

„Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 Nummer 15 dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.“

Hier geht es zwar um Betretungsverbote von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Betretungsverbote von privaten Einrichtungen spricht der Staat ja bisher nicht aus. Aber wenn eine Stadt ALLE privaten Einrichtungen außer den lebensnotwendigen auffordert, solche Betretungsverbote auszusprechen, dann will sie genau das erreichen, was der Bundesgesetzgeber aus gutem, verfassungsrechtlichen Grund ausschließt.

Materielle Lebensgrundlage wird entzogen

Damit hört es nicht auf. In den USA und manch anderen Ländern werden Menschen, die sich nicht impfen lassen, bereits massenhaft entlassen und so ihrer ökonomischen Lebensgrundlage beraubt. Wir bewegen uns schnell in die gleiche Richtung. Medienberichten zufolge diskutieren Bund und Länder eine Verpflichtung nichtgeimpfter Arbeitnehmer, sich vor Arbeitsantritt jeden Tag testen zu lassen, wie schon in Italien beschlossen.

Wenn der Arbeitgeber die Tests nicht kostenlos anbietet, ist das für Niedriglohnbezieher nicht finanzierbar.

Der Tod der Verhältnismäßigkeit ist die Geburt des Totalitarismus

Die Entwicklung, die die Corona-Politik nimmt, ist mit autoritär und freiheitsfeindlich nicht mehr angemessen beschrieben. Totalitär trifft es besser. Die (soziale und ökonomische) Impfpflicht wird ohne jede Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Kosten für die Betroffenen absolut gesetzt und ohne Rücksicht auf gesellschaftliche und persönliche Schäden durchgesetzt. Der Grad der tatsächlichen Gefährdung der Gesellschaft durch das Virus scheint dabei praktisch keine Rolle mehr zu spielen.

Als Geimpfter kann ich nachvollziehen, dass man das als Teil dieser Mehrheit anders wahrnimmt. Denn von all diesen Einschränkungen und Schikanen bekommt man nichts mit, wenn man das Glück hatte, mehr Angst vor Covid zu haben als vor der Impfung, oder zumindest nicht deutlich weniger. Hier ist ein bisschen aktive Empathie dringend nötig. Denn alle, die diese Entwicklung gutheißend oder gleichgültig hinnehmen, machen sich mitschuldig und werden mit unter den Konsequenzen leiden. Denn sie werden mit in der totalitären Gesellschaft leben müssen, die derzeit entsteht.

Die Gruppen, die als die Bösen mit sozialer Verachtung zu strafen sind, können schnell wechseln. Allein während der Corona-Zeit waren es schon einzelne Infizierte, die massenmedial hingerichtet wurden, dann Mallorca-Urlauber, die die zeitweise günstige Einstufungsentscheidung der Regierung zu diesem Reiseziel zu einer Reise nutzten. Dann kamen die angeblich vergnügungssüchtigen Jugendlichen an die Reihe, die ihre Eltern und Großeltern gefährdeten. Nun sind es mit ganzer Wucht, Menschen, die eine schnell entwickelte und genehmigte, völlig neuartige Impfung für sich als zu riskant ablehnen.

Genauso schnell und radikal wechselten die angeblich besonders schutzbedürftigen Gruppen, die von diesen „asozialen Elementen“ angeblich in Todesgefahr gebracht werden, von den Alten bis hin zu den Kindern.

Wer werden die Nächsten sein, wenn die Regierung sich daran gewöhnt hat, dass sie mit allem durchkommt, wenn sie nur genügend Angst verbreitet, und dass sie die Gesellschaft fast beliebig gegen Oppositionelle und Demonstranten aufhetzen kann?

Änderungshinweis (12.10): Letzter Absatz umformuliert, Teil zu Leverkusen ergänzt, Zwischentitel eingefügt.

Nachtrag (12.10.) zu britischen Daten

Während in Deutschland mangels anständiger Datenerhebungen keine verlässlichen Aussagen über den Anteil der nicht geimpften Menschen am Infektionsgeschehen möglich sind, ist die Datenlage in England deutlich besser. Sie widerspricht den Behauptungen des RKI diametral. Laut dem jüngsten wöchentlichen britischen Surveillancebericht zu Impfungen (S. 13) der UK Health Security Agency, liegt die Infektionsrate (nach Maßgabe von positiven Tests) von Geimpften nur bei unter Dreißigjährigen – die als letzte geimpft wurden – niedriger als bei den Nichtgeimpften. In den Altersgruppen ab 40 Jahren ist die Infektionsrate der Geimpften höher, oft sogar beträchtlich höher. Dort, wo die Impfungen schon über ein halbes Jahr zurückliegen, scheinen sich geimpfte Menschen häufiger „anzustecken“ als nicht geimpfte. Ob das an physiologischen Gründen liegt, oder am Verhalten, weil man sich geimpft sicherer fühlt, ist unklar. Klar ist, dass 2G-Veranstaltungen  im Lichte dieser Daten nicht als sicherer betrachtet werden können als 3G-Veranstaltungen. Je länger die Impfungen her sind, desto eher gilt wohl das Gegenteil.

Klarstellung zur Definition von Geimpften (12. 10)

Weil ich auf andere Interpretationsmöglichkeiten hingewiesen wurde, möchte ich klarstellen, dass die eigenwillige Begrenzung des Status einer geimpften Person auf symptomfreie Menschen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sich nur auf den Kontext der Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen bezieht. Dieser Kontext ist im Zusammenhang mit 2G, um den es hier geht, gegeben. Nicht gegeben ist er etwa bei der Frage, wer im Krankenhaus als geimpfter Patient gilt.

Fortsetzung

Wer für die 2G-Werbebroschüre des RKI voller Täuschungen verantwortlich zeichnet

Mehr

Solidaritätsaufruf: Wozu haben wir uns impfen lassen, wenn wir weiter Angst vor Nichtgeimpften haben sollen?

Print Friendly, PDF & Email