29. 10. – 2. 11. 2022 | English | Anfang Oktober hatte der marktbeherrschende Internet-Bezahldienst Paypal angekündigt, ab November 2.500 Dollar von den Konten von Kunden einzuziehen, die Desinformation verbreiten. Nach heftigen Kundenreaktionen hieß es, dass eine entsprechende Ankündigung irrtümlich erfolgt sei und man so etwas nicht beabsichtige. Nun heißt es in den sozialen Medien, dass die Klausel dennoch heimlich in die Geschäftsbedingungen eingefügt worden sei. Was ist da los?
Anfang Oktober brauste ein Sturm durch die sozialen Medien, weil Paypal an seine Geschäftskunden E-Mails verschickte, wonach ab 3. November die Acceptable Use Policy (AUP; Nutzungsrichtlinie) erweitert würde, unter anderem um das Verbot „Botschaften, Inhalte oder Materialien zu schicken, zu posten oder zu veröffentlichen, die Desinformation fördern“.
Zuwiderhandlungen würden dann als Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen gelten und Paypal könne dann pro Verstoß 2.500 Dollar vom Nutzerkonto einziehen. Es gab einen Sturm der Entrüstung, unter anderem von Elon Musk und vom früheren PayPal Präsidenten David Marcu, der twitterte: „Ein privates Unternehmen darf Dir Dein Geld wegnehmen, wenn du etwas sagst, was ihm nicht gefällt. Wahnsinn.“
Daraufhin machte Paypal am 9. Oktober einen scheinbaren Rückzieher und verlautbarte:
„Kürzlich wurde versehentlich ein AUP-Hinweis veröffentlicht, der falsche Informationen enthielt. PayPal verhängt keine Bußgelder für Fehlinformationen und es war nie beabsichtigt, diese Formulierung in unsere Richtlinie aufzunehmen. Unsere Teams arbeiten daran, unsere Richtlinienseiten zu korrigieren. Wir entschuldigen uns für die Verwirrung, die dadurch entstanden ist.“
Im Zuge dieser Aktion verlor Paypal viele Kunden und einiges an Börsenwert.
Doch nun meinen reichweitenstarke Kommentatoren, festgestellt zu haben, dass Paypal die angeblich zurückgenommene Neuerung heimlich doch eingeführt hat. Sie verweisen auf die aktuellen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, wo tatsächlich das Recht von Paypal festgeschrieben steht, pro mutmaßlicher Verletzung der Nutzungsbedingungen 2.500 Dollar oder den Gegenwert in nationaler Währung von Kundenkonten einzuziehen. Sie verweisen auch auf eine Nutzungsrichtlinie, wonach es nicht erlaubt ist, in Zusammenhang mit dem Paypal-Konto „ungenaue oder irreführende Informationen“ (Misinformation) zu verbreiten.
Andere stellen jedoch in den Kommentarspalten zu solchen Beiträgen fest, dass dieses Recht für Papypal und diese Richtlinie nicht neu seien, sondern schon lange in den Geschäftsbedingungen stünden. Das würde die Änderungs-Ankündigung Paypals und die Ankündigung der Rücknahme unnötig oder irreführend erscheinen lassen.
Mein längeres Eintauchen in Archivversionen und die gegenwärtige Version der Nutzungsbedingungen hat ergeben: Die Verlautbarungen von Paypal waren tatsächlich irreführend, in mehrfacher Hinsicht. Die Änderungsankündigung machte nicht deutlich, was genau sich änderte. Und niemand glaubte, dass es sich bei der Ankündigung tatsächlich um einen Irrtum gehandelt hatte. So etwas wird in einem Konzern wie Paypal nicht irrtümlich angekündigt. Auch tat die Verlautbarung der Rücknahme nichts, um die entstandene Verwirrung aufzuklären, sondern nutzte diese geschickt, um die eigenen Intentionen zu vernebeln.
Was gilt nun tatsächlich?
Die Geschäftsbedingungen von Paypal sind – wohl absichtlich – so verwirrend und undurchsichtig gehalten, dass nicht von ungefähr ein großes Durcheinander bei der Kommentierung der angekündigten und wieder abgesagten Neuerung entstand. Damit ich Sie im Labyrinth der paypalschen Geschäftsbedingungen nicht verliere, will ich das unerhörte Ergebnis meiner Recherche in Kurzform voranstellen.
- Ja, Paypal billigt sich tatsächlich selbst das Recht zu, 2.500 Euro (oder mehrmals 2.500 Euro) von Kundenkonten zu konfiszieren, wenn man der Meinung ist, dass Geschäftskunden (Verkäufer) die Nutzungsrichtlinie verletzt haben. Das gilt schon seit Jahren.
- Ja, für die Verbreitung seiner Meinung oder falscher oder nicht-genehmer Informationen kann man von Paypal bestraft werden. Das ist ebenfalls schon lange so.
- Nein. Für „irreführende oder ungenaue Informationen“ (Misinformation) gilt der pauschale Schadensersatz von 2.500 Dollar wohl derzeit noch nicht. Das hätte sich durch die Neuerung tatsächlich geändert. Allerdings ist kaum möglich, definitiv festzustellen, was gilt. Denn Sanktionen bei Verstößen stehen teilweise am falschen Ort und es gibt zirkuläre Verweise zwischen Nutzungsbedingungen und Nutzungsrichtlinie von Paypal, die beide Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, und die sich in Sachen Desinformation unterscheiden.
- Die rechtliche Gültigkeit der Bedingungen, Richtlinie und Sanktionen ist mehr als zweifelhaft.
- Das spielt aber keine große Rolle, weil Paypal – unabhängig von der objektiven Rechtmäßigkeit – erst einmal nach Gutdünken Geld konfiszieren oder einfrieren kann und betroffene Kunden dann den teuren und riskanten Rechtsweg beschreiten müssen, wenn sie es zurückbekommen wollen.
1. Paypal darf beliebig konfiszieren
In den Nutzungsbedingungen von Paypal heißt es:
„Wenn Sie Ihr PayPal-Konto in erster Linie für Ihr Gewerbe, Ihre Geschäftstätigkeit bzw. Ihren Beruf verwenden und gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen:
haften Sie uns gegenüber zusätzlich zu den oben aufgeführten Sanktionen für den Schaden, der durch Ihren Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie entsteht;
erkennen Sie an, dass 2.500 USD (bzw. der Gegenwert in der Währung des Landes, in dem Sie ansässig sind) pro Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie (..) eine angemessene Mindestschätzung unseres tatsächlichen Schadens darstellen.“
Die „User Agreements“ für die USA und für UK lauten entsprechend.
Korrekturhinweis (2.11.): Es ist nicht korrekt, dass das User Agreement für die USA dem deutschen und britischen in dieser Formulierung entspricht. Dazu hier mehr.
Paypal macht sich also schon lange selbst zum Ankläger, Richter und Vollstrecker für eine nach oben offene Strafe. Denn die 2.500 Dollar können pro Verstoß eingezogen werden. Was als einzelner Verstoß gilt und was als mehrere Verstöße, entscheidet Paypal in eigener Machtvollkommenheit, genauso wie, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt.
Die Beschreibung der Gebote und Verbote, deren Verletzung drastische Sanktionen nach sich ziehen kann, strotzt nur so von vagen und unbestimmten Begriffen, sodass Paypal bei entsprechendem Willen leicht einen Grund für Kontensperrungen und Einfrieren der Guthaben finden kann.
Mindestens seit Januar 2022 steht das mit den 2.500 Dollar Pauschal-Strafe genau so in den Nutzungsbedingungen, seit mindestens Dezember 2020 so ähnlich.
2. Finanzielle Strafen für nicht genehme Meinungen
Zu den sehr vage und unbestimmt formulierten Verboten gehört die Verbreitung von Desinformation. In der Liste der verbotenen Aktivitäten der Nutzungsbedingungen findet sich nämlich:
„In Verbindung mit der Nutzung unserer Website, Ihres PayPal-Kontos, der PayPal-Dienste oder in Ihrer Interaktion mit PayPal, anderen PayPal-Kunden oder Dritten dürfen Sie nicht: (…) falsche, ungenaue oder irreführende Informationen zur Verfügung stellen.“
Manche lesen das so, als ginge es nur um irreführende Produktinformationen. Dem Wortlaut nach ist das aber nicht der Fall. Denn es wird nicht auf Produkte oder ähnliches Bezug genommen, und es ist ausdrücklich auch von „Dritten“ die Rede, sodass nicht nur andere Paypal-Kunden als Adressaten der Information gemeint sein können.
Es dürfte also bei entsprechender Interpretation durch Papyal genügen, wenn einem Publizisten, der über ein Paypal-Konto Nutzerbeiträge bekommt, zum Beispiel von einem der sogenannten Factchecker „fehlender Kontext“ oder ähnliches attestiert wird, um sanktioniert zu werden. In Gesundheitsfragen oder Fragen von Krieg und Frieden dürfte es schon reichen, einer aktuellen Falschbehauptung der Gesundheitsbehörden oder Militärbehörden zu widersprechen, bevor diese von den entsprechenden Behörden selbst ins Gegenteil verkehrt oder von anderen Autoritäten als Irrtum entlarvt worden ist. Fraglich ist noch, welche Sanktionen dann greifen können. Das ist kompliziert und in dieser Kompliziertheit liegt der Ursprung der derzeitigen Verwirrung.
Ein Blick ins Internet-Archiv (Wayback Machine) offenbart, dass das Verbot des Zurverfügungstellens ungenauer Informationen schon jahrelang in den Nutzungsbedingungen von Paypal steht.
3. „Nur“ Kontensperrung für Meinungsäußerungen
Um herauszufinden, welche Strafe bei unbotmäßigen Meinungsäußerungen von Paypal droht, ist ein fast detektivische Analyse der Geschäftsbedingungen nötig.
Geht man auf die deutschen Seiten von Paypal.com und dort auf die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), so findet man als Teil dieser AGB sowohl Nutzungsbedingungen (Engl. User Agreement) als auch die „PayPal-Nutzungsrichtlinie“ (Engl. Acceptable Use Policy).
Sie enthalten beide eine Liste der verbotenen Aktivitäten. Die beiden Listen überschneiden sich stark, sind allerdings unterschiedlich lang und sehr unterschiedlich formatiert und daher nicht leicht vergleichbar. Das Nebeneinander zweier sich überschneidender Listen verbotener Aktivitäten wird nicht erklärt, ebensowenig ihre möglicherweise unterschiedliche Rechtsnatur.
Das Verbot irreführender Information findet sich nur in der Verbotsliste der Nutzungsbedingungen.
Das entsprechende Kapitel heißt: „Paypal-Nutzungsbedingungen: Verbotene Aktivitäten, Einbehaltungen und pauschaler Schadenersatz.“ Dieses Kapitel setzt sich nach der Verbotsliste fort mit:
„Wenn wir glauben, dass Sie in derartige Aktivitäten verwickelt sind, können wir eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von PayPal, seinen Kunden und anderen jederzeit und nach eigenem Ermessen ergreifen.“
Die vielen Maßnahmen, darunter Kontensperrungen und Einbehaltung von Guthaben, werden dann aufgeführt. Im hinteren Teil der Maßnahmenliste kommt eine für normal aufmerksame Leser kaum merkliche Wendung, indem nicht mehr auf „derartige Aktivitäten“ Bezug genommen wird, sondern auf Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinie.
Dort heißt es: „Wenn Sie Ihr PayPal-Konto in erster Linie für Ihr Gewerbe, Ihre Geschäftstätigkeit bzw. Ihren Beruf verwenden und gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen…“, dann könne Ihnen u.a. eine Pauschalstrafe von 2.500 Dollar pro Verstoß aufgebrummt werden. Mindestens dem Wortlaut nach bezieht sich das nur auf die Verbotsliste in der Richtlinie, welche die Klausel von den „ungenauen Informationen“ nicht enthält.
Geht man also nach dem genauen Wortlaut und legt diesen eng aus, so bezieht sich die Sanktion der Kontenplünderung um 2.500 Dollar derzeit noch nicht auf die Verbreitung von Desinformation. Die Neuerung, die Paypal angekündigt und dann wieder zurückgenommen hat, hätte die Desinformation in die Verbotsliste der Nutzungsrichtlinie aufgenommen und ausdrücklich dem pauschalen Schadenersatz von 2.500 Dollar unterworfen.
Sie sehen: Es ist kein Wunder, dass kaum jemand verstanden hat, was da passiert ist.
Allerdings verweisen die Bedingungen und die Richtlinie gegenseitig aufeinander und stellen klar, dass man beide einzuhalten habe. Insofern könnte Paypal, die ja gleichzeitig Ankläger und Richter sind, auch jetzt schon argumentieren, dass jeder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen auch einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie darstellt und daher mit dem pauschalen Schadenersatz geahndet werden kann.
Das wäre zwar ziemlich sicher unrechtmäßig, aber das dürfte für einen großen Teil der Geschäftsbedingungen von Paypal zutreffen.
4. Rechtlich sehr fragwürdig
Sowohl bei Verträgen mit Verbrauchern als auch bei Verträgen mit Unternehmern sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach §307 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Davon ist auszugehen, wenn Klauseln der AGB dem Verwender gestatten, missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen, ohne dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen. Klauseln, die wesentliche Grundgedanken von gesetzlichen Regelungen verletzten, sind unwirksam.
Dass sich Paypal ohne jeglichen Ausgleich mit den Interessen der Kunden zum Kläger, Richter und Vollstrecker von für diese zum Teil sehr harten Strafen macht, sollte den Tatbestand der unangemessenen Benachteiligung sehr deutlich erfüllen und auch allerlei wesentliche Grundgedanken rechtlicher Regelungen aushebeln.
§309 Abs 1 Nr. 5 BGB erklärt für unwirksam, „die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz (…), wenn (…) b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale“.
Das scheint direkt auf den pauschalen Schadenersatz von 2.500 Dollar in den Nutzungsbedingungen von Paypal zuzutreffen.
Im Jahr 2014 hatte sich Paypal gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Unterlassung zahlreicher Formulierungen in seinen Nutzungsbedingungen verpflichtet. Zuvor hatte der vzbv das Unternehmen vor dem Landgericht Berlin verklagt. Der vzbv hatte moniert, dass viele Paypal-Bedingungen undurchsichtig seien und den Kunden unangemessen benachteiligten. Strittig waren vor allem Klauseln, mit denen sich das Unternehmen vorbehielt, bis zum Abschluss einer Risikoprüfung Zahlungen zu blockieren und Guthaben einzufrieren. Der vzbv hatte insgesamt 20 Klauseln in den Nutzungsbedingungen beanstandet. Während der Gerichtsverhandlung verpflichtete sich Paypal, die strittigen Klauseln nicht mehr zu verwenden. (Hinweis: Dieser Absatz am 30.10. nachgetragen. Ich werde versuchen herauszufinden, ob diese Selbstverpflichtung nicht mehr gilt oder nicht mehr beachtet wird. Siehe Nachtrag unten.)
5. Nur wer klagt bekommt sein Geld zurück
Paypal nutzt allerdings seine Machtposition als Kontenverwalter auf eine Weise aus, die den Unterschied zwischen gültigen und ungültigen Klauseln und deren korrekter oder falscher Auslegung für die Kunden fast unbedeutend werden lässt. Während man in einem Rechtsstaat normalerweise das Urteil eines Gerichts braucht, um von anderen Schadenersatz zu erhalten, dreht Paypal das einfach um. Wer nicht einverstanden ist, muss sich einen Anwalt suchen und vor Gericht ziehen, um sein Geld wieder zu bekommen.
Schon bisher nimmt sich Paypal das Recht heraus, das gesamte Guthaben eines Kunden einzufrieren. Regelmäßig ignoriert das Unternehmen Proteste und reagiert nur, wenn ein Kunde klagt, und auch dann oft erst, wenn ein voraussichtlich negatives Urteil näherrückt. Dann wird das Geld wieder freigegeben und der Kunde bleibt oft auf den Gerichtskosten sitzen, während Paypal den eigenen Aufwand minimal gehalten hat.
Zum Vergleich: Viele deutsche Banken haben in letzter Zeit unbotmäßigen Publizisten und Aktivisten die Konten mit einer Frist gekündigt. Das ist bedenklich genug. Doch davon, dass sie deren Konten gleich gesperrt oder gar Guthaben eingefroren hätten, ist nichts bekannt.
Warum macht Paypal das?
Man darf davon ausgehen, dass Paypal nicht von sich aus den dringenden Wunsch entwickelt hat, die öffentlichen Äußerungen seiner Kunden zu zensieren. Paypals aktuelle Aktionen zur „Bekämpfung von Desinformation“ reichen von Kontensperrungen für Publizisten, Publikationen und Organisationen wie Boris Reitschuster, Daily Secptic und Free Speech Union bis hin zu der wieder zurückgenommenen Androhung der 2.500-Dollar-Strafe für unbotmäßiges Publizieren. Sie dürften ziemlich sicher auf den Druck der EU und von Regierungen wie der amerikanischen zurückgehen, die daran arbeiten, das privatisierte Zensurregime auszuweiten und wasserdicht zu machen, indem allen unerwünschten Publikationen und Publizisten der Geldhahn zugedreht wird.
Auf tkp.at erschien dazu am 17. Oktober ein sehr erhellender Beitrag. Zitiert werden Leitlinien der EU-Kommission von 2021 mit der Absicht:
„Die Maßnahmen zur Unterbindung von Desinformation sollten durch die Beteiligung von Akteuren erweitert werden, die in der Wertschöpfungskette der Online-Monetarisierung tätig sind, wie z.B. Online-E-Payment-Dienste, E-Commerce-Plattformen und relevante Crowdfunding-/Spendensysteme.“
Genau das passiert derzeit auf vielfältige Weise. Da Paypal und Co. aufgrund ihrer vielfältigen Verstöße gegen europäisches Recht, zum Beispiel das Datenschutzrecht oder das Eigentumsrecht (Kontenplünderungen), auf das wohlwollende Wegschauen der Behörden angewiesen sind, wehren sie sich nicht entschlossen gegen das geschäftsschädigende Ansinnen, Teil der Zensurmaschine zu werden. Nur wenn die Kundenreaktionen zu heftig werden, wie jüngst, macht man einen Rückzieher. Mit Sicherheit laufen schon die Gespräche zwischen Kommission und Paypal im Hintergrund, wie man das angestrebte Ergebnis weniger aufsehenerregend trotzdem erzielen kann.
Spannend wird, wie die Kunden damit umgehen. Zwar ist die Marktmacht von Paypal sehr groß, es gibt aber doch Alternativen. Ich habe meinen Vertrag mit Paypal schon 2015 gekündigt, als das Unternehmen auf rechtlich sehr fragwürdige Weise neue Geschäftsbedingungen für gültig erklärte, die ihm ein umfassendes Recht einräumten, detaillierte Identitäts- und Finanzdaten der Kunden an eine Vielzahl von Unternehmen in der ganzen Welt weiterzugeben und zu verkaufen.
Der Chef von Paypal, Dan Schulman, ist übrigens Mitglied des Lenkungsausschusses des Rats für Inklusiven Kapitalismus beim Vatikan, der angeblich dafür sorgen will, dass ein geläutertes Wirtschaftssystem allen zugute kommt. In seinem Profil dort heißt es, dass er „daran arbeitet „Finanzdienstleistungen und Onlinehandel zu demokratisieren, um die finanzielle Gesundheit von Milliarden Menschen, Familien und Unternehmen auf der ganzen Welt zu verbessern“.
Nachtrag (2.11): Verbraucherzentrale klagt erneut gegen Paypal
Der Verein Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv, der schon 2014 gerichtlich eine Unterlassungserklärung von Paypal erwirkte, bestimmte Klauseln der AGB, die Kunden unangemessen benachteiligen, nicht mehr zu verwenden, führt nach aktuell wieder einen Prozess, um Paypal die Kunden benachteiligende Klauseln zu untersagen. Dabei geht es nach Auskunft des Verbands unter anderem auch darum, dass sich PayPal vorbehält, das Konto jederzeit zu schließen und das darauf befindliche Guthaben (E-Geld) für eine nicht hinreichend bestimmte Zeit einzubehalten. Das gerichtliche Aktenzeichen lautet: 16 O 89/22. Die oben erwähnte Unterlassungserklärung von 2014 gilt zwar weiter, habe aber wegen zwischenzeitlicher Änderungen in den AGB von Paypal an Relevanz verloren.
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