Paypal-Geschäftskonto: Eingefroren ist das Geld schnell, es wiederzubekommen kann aufwendig und langwierig sein

21. 11. 2021 | Wer über Paypal Geldeingänge und einen Guthabensaldo hat, sollte dieses Geld nicht dringend brauchen. Denn Ruck-Zuck ist es blockiert, etwa wenn Geld aus China eingeht, oder weil man mit seinen Geschäften angeblich irgendwelche diffusen Regeln missachtet hat. Wieder an sein Geld zu kommen, kann langwierig und schwierig sein. Ein beispielhafter Fall.

Paypal ist ein weltweit dominierender Zahlungsdienstleister für den Online-Geldverkehr und zwar ein US-amerikanischer. Die US-Regierung hat Freunde und erklärte Feinde unter den Nationen der Welt, und ein Finanzsanktionsregime um die Feinde und diejenigen, die mit diesen Geschäfte machen, zu bestrafen.

Laufend liest man über Twitter Erzählungen von Unternehmern, besonders gern von kritischen Medien, denen das Konto samt Guthaben gesperrt worden sei, mit oft unspezifischen Begründungen.

Ähnlich wie bei Facebook und anderen Plattform-Giganten scheint es unheimlich schwer zu sein, mit seinen Beschwerden bei Paypal einen Adressaten zu finden und eine halbwegs vernünftige Antwort zu bekommen. Wenn das Unternehmen einem das eigene Geld eingefroren hat, kann das ziemlich lästig sein.

Geld aus China, Konto gesperrt

Professor Peter W. Gester, Inhaber des Kleinverlags Mühle-Media, der im Rahmen des missing-link-instituts besteht, schreibt mir, er habe nach jahrelanger Geschäftsbeziehung mit Paypal im Dezember 2020 rund 4200 Euro Geldeingang aus China gehabt. Daraufhin sei sein Konto mit einem Guthaben von fast 4400 Euro gesperrt worden.

Sein Konto ist seither, also seit fast einem Jahr gesperrt, sein Geld eingefroren. Paypal scheint zu warten, bis Gester einen nicht näher spezifizierten Geldwäscheverdacht mit Informationen ausräumt, die Paypal längst hat und im Rahmen seiner Kenn-Deinen-Kunden-Verpflichtungen (KYC) auch haben muss (z.B. Ausweiskopie), oder die Paypal nichts angehen.

Beim Versuch, das Geld wegzuüberweisen habe Gester lediglich eine undefinierte Fehlermeldung erhalten. Auf seine Anrufe hin habe Paypal Informationen abgefragt, die Gester auch übermittelt habe.

Paypal bestand Gesters Angaben zufolge auf dem Ausfüllen eines paypaleigenen Formblatts, das Gester aber nicht auch noch ausfüllen wollte, da PayPal die geforderten Informationen bereits schriftlich vorlägen.

Nun wird der Fall am Amtsgericht Plettenberg verhandelt. Nach Eröffnung des Gerichtsverfahrens informierte ein von Paypal beauftragter Anwalt Gesters Anwalt mit Schreiben vom 26.10, Paypal benötige zur Freigabe des Kontos noch Informationen über die berufliche Tätigkeit Gesters.

Mit Schreiben vom 12.11. antwortete der Anwalt Gesters auf folgende erhellende Weise (Auszug):

„Wie der deutsche Soziologe Niklas Luhmann bereits 1991 ausgeführt hat, leben Banken vom Vertrauen ihrer Kunden. Das ‘After-Sales-Verhalten‘ von PayPal scheint in diesem Sinne sehr einseitig und nicht vertrauensbasiert und kundenzentriert, sondern kundenmisstrauisch, kundenabwertend und kundenfeindlich basiert und zentriert zu sein.

Es kommt hinzu, dass mein Mandant nicht nur der Firma PayPal, sondern auch der Schufa und anderen Organisationen als äußerst seriös, solvent und vertrauenswürdig bekannt ist. Es kommt weiter hinzu, dass sich mein Mandant bisher weder durch Geldwäsche, Waffen-. oder Drogenhandel, Kinderpornographie, noch Frauenprostitution, sondern als Psychotherapeut auf dem Gebiet der Heilkunde im Gesundheits- und Beratungswesen einen deutschlandweit bekannten Namen gemacht hat. (…)

3. Ausweiskopie
Eine Legitimation meines Mandanten erfolgt bereits bei Eröffnung des Paypal-Kontos. Die Identität meines Mandanten hat sich nicht geändert. Die Vorlage einer Kopie seines Ausweises dürfte daher entbehrlich sein.

4. Nachweis über die Finanzen
Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund mein Mandant seine Finanzen gegenüber Ihrer Mandantin durch Vorlage von Kontoauszügen offenlegen sollte. Es geht Ihre Mandantin schlicht nichts an, wie viel Geld mein Mandant hat. Daran ändert auch der Wunsch Ihrer Mandantin nichts, meinen Mandanten zu kennen (KYC). Es steht Ihrer Mandantin auch frei, das Guthaben meines Mandanten auf mein Anderkonto zu leisten. Meine Empfangsvollmacht ergibt sich aus der ihr vorliegenden Vollmacht vom 22.07.2021.

(…)

Ich fasse daher zusammen, dass Ihrer Mandantin sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen, sie aber kein Recht hat, das Geld meinem Mandanten vorzuenthalten. Dass sich Ihre Mandantin auf das Geldwäsche-Gesetz berufen möchte, um das Geld meines Mandanten zu sperren, ist angesichts der Reputation meines Mandanten und der Höhe der Forderung ganz offen gesagt lächerlich und schadet der Reputation Ihrer Mandantin.

Das ist der ziemlich unbefriedigende Stand nach knapp einem Jahr eingefrorenem Guthaben. Er zeugt von einem Unternehmen, das sich sehr mächtig wähnt und entsprechend benimmt.

Auf der Webseite des Missing-Link-Institut hat Professor Gester den Fall ausführlich geschildert und kommentiert.

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