Die Schweizer haben die Wahl: Volksinitiative zur Absicherung der Bargeldverwendung

2.04. 2023 | Der Verein Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) hat die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung unter dem Stichtwort „Ich zahle bar“ gestartet. Sie zielt darauf ab, das Recht, anonym mit Bargeld zu bezahlen, in die Verfassung aufzunehmen und seine praktische Nutzbarkeit abzusichern.

Die Vorschriften, die die Initiative in die Verfassung aufgenommen sehen möchte, atmen das leider berechtigte Misstrauen gegen eine Regierung, die als Komplizin der Finanz- und IT-Branchen bei der versuchten Bargeldabschaffung betrachtet wird. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass die Schweizer Regierung die Anti-Bargeld-Lobby „Better Than Cash Alliance“ mit 2 Mio. Franken im Jahr mitfinanziert.

Der in Artikel 99 einzufügende Text lautet:

„Der Bund stellt sicher, dass an folgenden Orten an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann:

  • a. bei den öffentlichen Diensten, insbesondere beim Nah- und Fernverkehr am Ort des Fahrtantrittes oder im Verkehrsmittel;
  • b. im Detailhandel; und
  • c. bei allen anderen Dienstleistern, bei denen ein Produkt oder eine Dienstleistung an einem Verkaufspunkt mit elektronischen Währungen, Giralgeld oder anderen Zahlungsmitteln direkt bezogen werden kann.

Wer nach Absatz 1 zur Annahme von Münzen oder Banknoten verpflichtet ist, darf nicht:

  • a. Kundinnen oder Kunden abweisen, weil sie mit Münzen oder Banknoten bezahlen möchten;
  • b. eine bargeldlose Bezahlung gegenüber der Bezahlung mit Münzen oder Banknoten rabattieren, belohnen oder mittels eines Förderprogramms begünstigen;
  • c. die Bezahlung mit Münzen oder Banknoten mit Gebühren belasten;
  • d. sonstige Hindernisse für Leistungsempfänger oder Schuldner schaffen, um ihnen das Bezahlen mit Münzen oder Banknoten zu verkomplizieren.

Der Bund stellt sicher, dass:

  • a. alle vier Jahre oder bei jeder Halbierung der Kaufkraft der Betrag, bis zu welchem Münzen oder Banknoten angenommen werden müssen, an den letztmals errechneten Median des jährlichen verfügbaren Äquivalenzeinkommens in Erwerbshaushalten angepasst wird;
  • b. Münzen oder Banknoten keine geringere Kaufkraft als elektronische Währungen oder Giralgeld haben.

Er stellt sicher, dass die Annahme von Münzen oder Banknoten weder durch Massnahmen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellten Finanzinstituten noch durch Gesetze, Steuern, Abgaben oder Repressionen gegenüber der Annahme von elektronischen Währungen, Giralgeld oder anderen Zahlungsmitteln benachteiligt wird.

Er schafft bei jeder durch Inflation bedingten Halbierung der Kaufkraft die Münze oder Banknote mit dem niedrigsten Wert ab und gibt eine neue Banknote mit mindestens dem doppelten Wert der Banknote mit dem höchsten Wert aus. Andere Abschaffungen von Münzen oder Banknoten sind nicht erlaubt.

Er stellt sicher, dass wie folgt Möglichkeiten zum Bezug von Banknoten zur Verfügung stehen:

  • a. in Städten: alle 2 km;
  • b. ausserhalb von Städten:
    • 1. bei Gemeinden mit 1000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern: innerhalb der Gemeinde,
    • 2. bei Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern: innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wer rechtmässig in den Besitz von Münzen oder Banknoten gelangt, gilt als Eigentümerin oder Eigentümer.

Es ist verboten, Münzen oder Banknoten mit einer Technologie zu versehen, die eine Ortung der Münzen oder Banknoten oder die Identifikation der Eigentümerin oder des Eigentümers ermöglicht. (…)“

Diese Vorschriften und Verbote sind direkte Gegenmaßnahmen gegen die derzeit gängigsten Methoden, Bargeld Stück für Stück unattraktiver zu machen, zurückzudrängen und letztlich abzuschaffen. Man kann der Initiative nur viel Erfolg und Unterstützung wünschen.

Nachhelfen kann man, indem man spendet, Unterschriften sammeln hilft oder als Schweizerbürger indem man unterschreibt. Die nötigen Links findet man auf der Netzseite der Initiative.

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