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Sie können die am Beitrag Beteiligten und/oder die Verantwortlichen um Aufklärung von vermeintlichen Ungereimtheiten und gegebenenfalls Korrektur bitten.
Programmbeschwerde einreichen
Wenn Sie meinen, dass das vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gebotene allzu weit hinter dem Versprochenen zurückbleibt, gibt es die Möglichkeit der Programmbeschwerde.
Diese wäre in diesem Fall zu richten die Intendanz des jeweiligen Senders. Es empfiehlt sich, „Programmbeschwerde“ in den Betreff zu schreiben und auf die Grundsätze des Berichterstattung nach §10 des Staatsvertrags für Rundfunk- und Telemedien zu verweisen. Er lautet:
„Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. (…)“
Wenn die Beschwerde Substanz hat, befassen sich der Intendant und der Rundfunkrat relativ aufwendig damit. Normalerweise schmettern sie die Beschwerde ab. Selbst in diesem ziemlich klaren Fall von Schluderei und Fehlverhalten würde ich nicht unbedingt mit einer Rüge rechnen. Es könnte sich aber schon lohnen, die Probe aufs Exempel zu machen.
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Ob wir Medien konsumieren, von denen wir uns desinformiert fühlen, steht in unserer Macht.