Omikron führt viel seltener zu schweren Krankheitsverläufen als frühere Corona-Varianten. Die Belegung der Intensivstationen mit Covid-positiven Patienten hat sich gegenüber dem Hoch Anfang Dezember halbiert, trotz rekordhoher Inzidenzen.
Ähnliches gilt für die Todesfälle an oder mit Covid.
Nach den Erfahrungen anderer Länder, wo die sehr hohen Omikron-Infektionswellen bereits wieder abgeebbt sind, ist eine kritische Überlastung des Gesundheitswesens kaum noch zu befürchten.
Gleichzeitig werden die Nachrichten über die Wirksamkeit der Impfstoffe fast wöchentlich schlechter.
Trotzdem stehen die drei Regierungsparteien, einschließlich der im Wahlkampf sehr kritischen FDP, ebenso wie die Union weiterhin entschlossen hinter dem Vorhaben, die allgemeine Impfpflicht einzuführen, von der es über ein Jahr lang allseits hieß, diese werde es auf keinen Fall geben und alles andere sei eine krude Verschwörungstheorie.
Hauptsache Impfpflicht, Durchsetzung egal
Klar ist, eine hart sanktionierte Impfpflicht ist bei der gegenwärtigen Sach- und Stimmungslage nicht durchsetzbar. Aber: Wenn man lange genug trommelt, sodass alle froh sind, wenn am Ende nur eine Impfpflicht light herauskommt, lässt sich diese vielleicht ohne übermäßigen politischen Schaden umsetzen.
Eine solche Impfpflicht light wäre zum Beispiel eine Verpflichtung sich (zunächst) mindestens zwei Dosen spritzen zu lassen, die nur Menschen ab 18 Jahre betrifft und mild sanktioniert wird, zum Beispiel mit einem Bußgeld von 500 Euro pro Jahr. Je schwächer die Sanktion, desto weniger wird geklagt und desto geringer ist das Risiko, dass Richter eine Grundrechtsverletzung feststellen.
Seine Wirkung könnte die Impfpflicht dann unbehindert von irgendwelchen Richtern auf indirekte Weise entfalten. Das würde genau in die bisherige Vorgehensweise passen.
Auf die indirekte Wirkung kommt es an
Die zunehmend unter gerichtlichen Beschuss geratenden 2G-Regeln für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen würden durch eine Impfpflicht, auch wenn sie nicht hart durchgesetzt wird, erheblich gestärkt. Denn wenn eine von den Gerichten akzeptierte Pflicht besteht, sich gegen Covid impfen zu lassen, kann man nicht Geimpfte besser, rechtssicherer und dauerhafter mit Zugangsbeschränkungen knechten als bisher, auch wenn das Covid-Krankheitsgeschehen deutlich nachlassen sollte.
Der Ministerpräsident der Provinz Westaustralien hat vor kurzem angekündigt, dass man wohl noch auf Jahre hinaus seinen Covid-Pass wird vorzeigen müssen, um öffentliche Einrichtungen betreten zu dürfen. Ich fürchte, das ist auch bei uns der angestrebte Zeithorizont. Welchen Sinn hätte es sonst, zu einer Zeit, wenn die meisten Experten davon reden, dass Corona dabei ist, von der Gesundheitsnotlage zu einem Dauerbestandteil unseres normalen Krankheitsgeschehens zu werden, wie die Grippe, auf den letzten Drücker noch eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.
Ausprobieren, was geht
Das vom Scholz Regime gewählte Vorgehen passt ideal zu dieser vermuteten Intention, bei der es nicht um Gesundheitsschutz geht. Würde es das, müsste das Gesundheitsministerium des ach so besorgten Karl Lauterbach einen Gesetzentwurf vorlegen.
Stattdessen wird es einen Strauß mehr oder minder weitgehender Impfpflicht-Gesetzesvorschläge von parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen geben. Was gerade noch geht, wird genommen. Die Einbindung von „Oppositions“-Abgeordneten sorgt dafür, dass keine Partei die politische Verantwortung übernehmen muss.
Nachschärfen geht immer
Man wird es vielleicht nicht vorher sagen, wie es der Premier von Westaustralien getan hat, dass aus der Pflicht, zwei Impfdosen aufzunehmen, bald drei und dann vielleicht vier werden dürften. Aber so gut wie sicher ist es trotzdem. Auch alle anderen Parameter der Strenge kann man bei Bedarf jederzeit nachschärfen, wenn die erste Hürde der Einführung erst einmal genommen ist.
Göring-Eckardt bestätigt Verdacht
In einem heutigen Interview äußerte sich Göring-Eckardt zu einer Kontrolle der Impfpflicht wie folgt:
„Ich stelle es mir so vor: Zunächst einmal werden alle Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und müssen nachweisen, dass sie geimpft sind. […] Dann wird es natürlich auch Kontrollen geben, vorzugsweise überall dort, wo jetzt auch schon die 2G-Regeln überprüft werden. […] Darüber hinaus kann es sicher auch Kontrollen vom Arbeitgeber geben, zum Beispiel bei Neueinstellungen.[…]
Welcher Zeitraum [für eine Impfpflicht] angemessen ist, ob nun zwei oder drei Jahre zum Beispiel, müssen die Experten entscheiden.[…]
Die [Nichtgeimpften] bekommen ein Bußgeld. Das sollte so hoch sein, dass es schmerzhaft ist. Viel spricht für ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich.[…] Man sollte sich nicht leicht freikaufen können, sondern müsste diesen Betrag im Zweifel immer wieder zahlen, wenn Fristen nicht eingehalten werden.“
(kursiv N.H.)