Lauterbachs Trickserbehörde RKI nimmt die Verkürzung des Genesenenstatus unauffällig wieder zurück

13.  02. 2022 | Mit der nicht erklärten, angekündigten oder öffentlich vermeldeten Verkürzung des Genesenenstatus am 14.1. auf effektiv gut zwei Monate hatten Karl Lauterbach und seine weisungsgebundene Gesundheitsbehörde RKI weite Teile der Bevölkerung und der Politik gegen sich aufgebracht. Nun hat die Trickserbehörde die Änderung offenbar effektiv wieder zurückgenommen. Genesene sollten schnell handeln.

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Noch mehr Datenschmu vom RKI

9. 02. 2022 | Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht wöchentlich sogenannte Impfeffektivitäten. Diese fallen regelmäßig für die höchste Altersgruppe am besten aus, was auch eine Rolle für die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission spielen dürfte. Es gibt jedoch eine statistische Verzerrung die für die günstigen Ergebnisse verantwortlich sein könnte und die das RKI nicht berücksichtigt. Auch eine weitere Verzerrung wird ignoriert. Gleichzeitig sind die Meldevorgaben an die Krankenhäuser chaotisch.

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Für die Waffendrohungen gegen Spaziergänger in Schwaben will das Stuttgarter Innenministerium nicht verantwortlich sein

7. 02. 2022 | Update 8.2. | Drohungen mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte von schwäbischen Städten wie Stuttgart, Ulm und Ostfildern, haben nach meinen Berichten zu peinlichen Presseerklärungen geführt. Ein Rundbrief, der mir zugespielt wurde, nährt den Verdacht, dass die fast gleichlautenden Formulierungen auf Handreichungen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) zurückgehen. Das Innenministerium dementiert.

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Neues zu meinem Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut

7. 02. 2022 | In meinem Verfahren gegen die Übernacht-Aberkennung des Geimpftenstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut für Janssen-Geimpfte ist die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs für die Gegenseite tätig geworden, bevor – in Ansehung des normativen Chaos – abschließend klar ist, wer letztlich der Antragsgegner sein wird: das PEI, die Bundesregierung oder die BRD. Diese Gegenanwälte vertreten die Auffassung, dass entgegen den Auffassungen der Verwaltungsgerichte Frankfurt und Köln das VG in Berlin zuständig sei. Das dürfte jedoch an der Verweisung meines Falls an das VG Darmstadt nichts mehr ändern.

Drohung mit Waffengewalt scheint eine (verbreitete) schwäbische Spezialität zu sein

4. 02. 2022 | Ostfildern und Ulm mussten klarstellen, dass sie entgegen der Androhungen in ihren Allgemeinverfügungen nicht mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte vorgehen wollen. Weitere württembergische Städte, darunter Stuttgart, lassen ihre Drohungen bisher unkorrigiert. Stichproben in badischen und anderen deutschen Städten zeigen, dass es auch ein bisschen anders oder ganz anders geht.

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