Bund und Länder haben sich Donnerstagnacht auf eine Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und eine Grundgesetzänderung zur Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft geeinigt. Diese soll allein in öffentlicher Hand sein, setzten die Länder durch. Dazu eine Klarstellung.
Anlagestrategie: Indexfonds sind nicht das Nonplusultra für Anleger
Wer an die Effizienz der Kapitalmärkte und an die CAPM genannte vorherrschende Kapitalmarkttheorie glaubt, der hat es einfach. Er sucht sich passende Indexfonds aus, die mit ihrer Anlagepolitik passiv einen Aktienindex wie zum Beispiel den Deutschen Aktienindex (Dax) oder den MSCI World nachbilden. Er kauft also die Aktien, die in diesen Indizes enthalten sind – mit genau dem Anteil, der dem Anteil der jeweiligen Aktie im Index entspricht. Das eigene Portfolio vollzieht dann die Kursentwicklung des Gesamtmarktes nach.
Trumpismus in deutschen Medien am Beispiel von „Konkret“ und „Welt“
Die politische Auseinandersetzung degeneriert – auch in Deutschland. Streit um Inhalte hat ausgedient. Diskreditierung des politischen Gegners steht im Vordergrund, auch und gerade in den Medien. Das linksradikale Konkret-Magazin und die rechtsbürgerliche Welt liefern gerade bestes Anschauungsmaterial.
Reichsbürger Wolfgang Schäuble
Wie man Hassrede mit Baseballschlägern bekämpft (mit 3 Nachträgen)
Nachdem ich seine eifrige Arbeit als Informationsquelle genutzt hatte, um die Szene der Querfrontbeobachter zu beschreiben, und außerdem Ken Jebsen von KenFM portraitiert hatte, zeigt mir Querfrontbekämpfer André Hüssy den Baseballschlager. Er ist ein eifriger Verbreiter der Nachrichten von Hassrede-Bekämpfern. Ob er da etwas falsch verstanden hat? Oder genau richtig?
Die unwahrscheinliche Unperson Ken Jebsen (mit Nachtrag)
Der Kopf hinter dem erfolgreichen Videoportal KenFM, Ken Jebsen, hat einen sehr zweifelhaften Ruf. Nach einer Auswertung von Twitter-Aktivitäten der Anti-Querfront-Szene ist Ken Jebsen der schlimmste „neurechte“ Verschwörungstheoretiker und Antisemit im deutschsprachigen Raum. Weil ich sehr neugierig war, ob daran vielleicht doch irgendetwas Wahres ist, las ich das Buch „Der Fall Ken Jebsen“ von der ersten bis zur letzten Seite. Es lohnte sich.
Verwaltungsgericht Frankfurt weist Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ab
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Rundfunkanstalten nicht verpflichtet sind, das gesetzliche Zahlungsmittel zur Begleichung des Rundfunkbeitrags anzunehmen. Die Urteilsbegründung ist nach meiner laienhaften und unmaßgeblichen Ansicht ein schlechter Witz. An Bundesgesetze und das EU-Recht müssen sie sich nicht halten, wenn ihnen das lästig wäre, meint das Gericht. Berufung ist zugelassen!