Die an Absurditäten bereits reiche „Recht“-Sprechung des Verwaltungsgerichts München zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist um eine weitere Schote reicher. In seinem (mindestens) dritten Urteil zum Thema gelangt das Gericht plötzlich zu der Auffassung, der Rundfunkbeitrag werde von vorne herein als Banken-Buchgeld geschuldet. Das Bundesbankgesetz, das Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, sei nicht einschlägig, weil es sich nur mit Barzahlungen befasse.
TruLies, Fake News und der überaus heldenhafte Kampf von Heiko Maas für die Wahrheit der Regierenden
15. 03. 2017 | Um zu verstehen, worum es beim transatlantischen Kampf gegen „Fake News“ geht, hilft es, bei einflussreichsten Quellen nachzulesen, etwa beim World Economic Forum, dem Club der größten international tätigen Unternehmen, überwiegend aus den USA. Dessen Rezepte werden genauso auch bei uns angewandt, mit der gerade gestarteten „TruLies“-Kampagne zur Verteidigung der Bundesregierung und der EU-Kommission gegen „populistische“ Kritik und von unserem Justizminister mit seinem geplanten Fake-News-Zensurgesetz.
Makroskop reitet wieder gegen Hudson und für den „Sektor“
Nachdem zunächst Heiner Flassbeck das Buch „Der Sektor“ von Michael Hudson verrissen hat, erklärtermaßen ohne es gelesen zu haben, und ich dem meine positive Rezension des Buches (plus Nachtrag zur Rolle der Nachfrage) entgegengehalten habe, reitet nun Christoph Stein auf Makroskop zur Verteidigung des angegriffenen Finanzsektors in den Feldzug gegen Hudson.
Wenn Verwaltungsrichter Recht setzen statt Recht sprechen wollen
Ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Bargeld annehmen zu müssen, wie es §14 Bundesbankgesetz vorschreibt, kann für Behörden und solche die sich dafür halten, lästig sein. Für Finanzämter hat der zuständige Gesetzgeber deshalb Ausnahmen definiert. Einige Verwaltungsrichter meinen, er hätte das auch für Rundfunkanstalten tun sollen. Weil er es nicht getan hat, betätigen sie sich als Über-Gesetzgeber. Ihre Manöver, diese rechtsbeugende Anmaßung zu verbergen, werden immer abenteuerlicher.
Signifikanz – Die Lebenslüge der empirischen Wirtschaftsforschung
Zweck eines Ökonomiestudiums sei es, die Studenten davor zu bewahren, von Ökonomen hinters Licht geführt zu werden, schrieb die berühmte Ökonomin Joan Robinson schon 1955. Das Bonmot hat Konjunktur, seit die Volkswirtschaftslehre – gemeinsam mit anderen Sozialwissenschaften – in eine sogenannte Replikationskrise geraten ist. Damit ist gemeint, dass sich sehr viele experimentelle oder statistische „Beweise“ als extrem brüchig erwiesen haben.
Haltet den Dieb
So kann man es auch sehen. Über Wikileaks wird wieder einmal öffentlich, wie uns unsere amerikanischen Alliierten massenhaft, mit allen erdenklichen Mitteln ausspähen und dabei jede Menge ihnen bekannter gefährlicher Sicherheitslücken unserer digitalen Infrastruktur für Kriminelle zugänglich lassen, nur um sie selbst möglichst lange gebrauchen und missbrauchen zu können. Für den Digital-Chefredakteur der FAZ ist das ein Grund, Wikileaks zu verdammen.
Von wegen unbezahlbare Renten: Produktivität schlägt Demografie
Von Patrick Schreiner.* Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat einst medienwirksam eine Horrornachricht verbreitet: Wenn man das Rentenniveau stabilisieren und gleichzeitig den Beitragssatz nicht ansteigen lassen wolle, müsse das Renteneintrittsalter angehoben werden – und zwar bis 2041 auf 73 Jahre. Allerdings blenden die Kölner aus, dass 2041 die Produktivität sehr viel höher sein wird als heute. Diese Produktivitätsgewinne machen es möglich, das Rentenniveau zu stabilisieren, ohne das Rentenalter anheben zu müssen.