Das Versteckspiel des RKI um die Hospitalisierungsinzidenz hat einen Grund

2. 11. 2021 | Updates 3./4. 11. | Eigentlich soll die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der neue Hauptindikator der Corona-Politik sein. Doch sie taugt nichts, auch weil das zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sie sehr schwammig definiert hat und sich scheut, für Klarheit zu sorgen. Jeder meldet, wie er will. Also wird mit der 7-Tage-Testinzidenz weiter Angst gemacht, obwohl sie nur minimalen Aussagegehalt hat. Die Daten aus Thüringen zeigen das deutlich.

Aus den Corona-Statistiken der Kreise und Bundesländer lässt sich ablesen, dass die Krankenhäuser für die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz so gut wie alle Neuaufnahmen mit positiven Corona-Tests melden, unabhängig davon, ob Covid Grund der Einweisung war, oder nur eine durch routinemäßige Testung festgestellte Nebendiagnose.

Demgegenüber hat die Welt am  Sonntag am 18. September unter dem Titel „Neues Leitkriterium für Corona-Regeln beruht auf fehlerhaften Zahlen“ geschrieben:

„Um die Hospitalisierungsinzidenz zu erheben, müssen Kliniken Patienten mit dem Coronavirus an die Gesundheitsämter melden – und daraus errechnet das RKI den Wert. Gemeldet werden sollen laut RKI nur Patienten, die aufgrund ihrer Infektion eingeliefert werden.“

Tatsächlich meldeten aber die Krankenhäuser nach Recherchen der Autoren typischerweise alle positiv getesteten Neuaufnahmen.

Im Gegensatz dazu beruft sich die Thüringische Landesregierung in ihrem täglichen Flyer zur Corona-Lage (Seite 3, Fußnote 7) ebenfalls auf das RKI, wenn sie schreibt:

„Analog zum RKI wird die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nach Meldedatum (…) für alle hospitalisierten Fälle (unabhängig vom Grund der stationären Aufnahme) berechnet.“

Kein Interesse an Aufklärung

Wir haben also eine der großen deutschen Zeitungen und eine Landesregierung, die mit gegensätzlichen Aussagen darüber an die Öffentlichkeit gehen, was im angeblichen Hauptindikator der Corona-Politik drin ist. Und beide berufen sich auf das RKI.

Und wir haben ein RKI, das kein Interesse an Aufklärung zu haben scheint. Auf meine Anfrage, welche der beiden sich auf das RKI berufenden Aussagen die richtige ist, bekam ich zur Antwort:

„Wir können generell keine Äußerungen anderer Medien oder Behörden kommentieren und nur auf die RKI-Infos zum Thema unter www.rki.de/covid-19 verweisen.“

An der angegebenen Stelle findet man vor allem Verweise auf die Meldepflichten nach §11 Infektionsschutzgesetz. Dort gibt es allerdings nirgends einen Hinweis darauf, dass der Grund für die Hospitalisierung eine Rolle spielen oder mit gemeldet werden sollte.

Unter den Fragen und Antworten auf der RKI-Webseite kann man jedoch mit etwas Suchen „Hinweise zur Umsetzung der Meldepflicht bei Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ finden, und dort konkret die Frage: „Was muss gemeldet werden?“ Man erfährt:

„Meldepflichtig ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19. Das bedeutet, dass der Grund der Aufnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung steht, aber ein direkter kausaler Zusammenhang zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden muss. Dies soll eine niedrigschwellige, zügige und aufwandsarme Meldung gewährleisten. Wird bei Aufnahme der betroffenen Person jedoch deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der COVID-19-Diagnose steht, z.B. bei einem Verkehrsunfall, dann besteht keine Meldepflicht.“

Übersetzt heißt das: Im Zweifel melden! Eine Krankenhausleitung, die die einfach zu befolgende Regel ausgibt, jede Aufnahme mit positivem Test zu melden, macht nichts falsch. Denn selbst bei einem Verkehrsunfall besteht nur keine Pflicht zur Meldung. Es steht nirgends, dass in diesem Fall nicht gemeldet werden soll. Das vom RKI allein angeführte, extreme Beispiel Verkehrsunfall und die Passage zur niederschwelligen Meldung machen allen Beteiligten überdeutlich, dass das RKI lieber zu viele Meldungen bekommt als zu wenig.

Kein Wunder, dass das RKI geringes Interesse an einer Klarstellung hat.

Interpretiert man die RKI-Erläuterung so wie ich hier, steht die erklärte Praxis in Thüringen, (fast) jede Aufnahme mit positivem Test zu melden und in die Hospitalisierungsinzidenz eingehen zu lassen, unabhängig vom Grund der Einweisung, in Einklang mit der RKI-Vorgabe.

Die Darstellung von Welt am Sonntag, die sich auch auf das RKI beruft, wäre dagegen nicht richtig. Meine Anfrage bei der Autorin, auf welcher Quelle ihre Aussage beruhte, wurde noch nicht beantwortet.

Nachtrag (3.11.): In seinen Wochenberichten erweckt das RKI abweichend den Eindruck, als ob nur Patienten, die wegen Covid im Krankenhaus sind, als Covid-Patienten in die Statistik eingehen würden. Hier heißt es in Zusammenhang mit den Daten zum Impfstatus der Krankenhaus- und Intensivpatienten (S.25 unten):

„Es ist nicht vollständig auszuschließen, dass einige hospitalisierte Fälle möglicherweise eine asymptomatische COVID-19-Infektion hatten, die beim Krankenhausaufenthalt aufgrund einer anderen Ursache identifiziert wurde, auch wenn nach der Meldeverordnung nur Krankenhausaufnahmen mit einem COVID-19-Bezug gemeldet werden sollen.“

Hier wird für die Öffentlichkeit ein ganz anderer Tenor gewählt als bei den Meldeinstruktionen für die Krankenhäuser. Das scheint mir hart am Rand der absichtlichen Täuschung der Öffentlichkeit zu sein.

Nachtrag (4.11.): Wie in Thüringen interessiert sich auch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bei der Berechnung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nicht für den Grund der Einweisung oder Behandlung, also ob wegen oder mit Covid in den FAQs zu den Lageberichten wird erläutert:

„Für die Berechnung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz werden die nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das LGA übermittelten COVID-19 Fälle herangezogen, für die aktuell in der Meldesoftware eine Hospitalisierung angegeben ist; unabhängig von Angaben zu einzelnen Symptomen, zum Grund der Hospitalisierung oder zum klinischen Bild. Für die Berechnung ist das Meldedatum maßgeblich, also das Datum, an dem das Gesundheitsamt zum ersten Mal vom Fall Kenntnis nimmt.“

Der Unfug mit den Inzidenzen geht weiter

Die für die Corona-Politik Verantwortlichen haben längst eingeräumt, dass die Testinzidenzen nicht mehr viel aussagen, unter anderem, weil so viele Menschen geimpft sind, und dass diese Inzidenz daher kein dominantes Kriterium zur Einschätzung der Corona-Lage und zur Begründung von Restriktionen mehr sein soll. Trotzdem werden wir wieder ständig mit Inzidenzzahlen traktiert. Die ARD fängt aufgrund des angeblichen Ernstes der Inzidenzlage sogar schon wieder mit ihren Corona-Sondersendungen nach der Corona-Tagesschau an.

Das ist völlig unangemessen, wie zum Beispiel Daten der thüringischen Kreise zeigen, die die Landesregierung täglich veröffentlicht. Sie zeigen, dass der Bezug zwischen Inzidenz in einem Kreis und der Lage in den Krankenhäusern dort sehr gering ist.

Interessante Zahlen aus Thüringen

Es gab am 2.11. drei Kreise in Thüringen mit Test-Inzidenz über 400. Einer davon ist Sonneberg. Raten Sie, wie viele Patienten dort in den letzten sieben Tagen „wegen Covid“ ins Krankenhaus aufgenommen werden mussten. Die Antwort: 0. Hospitalisierungsinzidenz: 0,0

Die anderen beiden Hochinzidenzkreise hatten Hospitalisierungsinzidenzen von 5,9 und 22,7. Der Landreis Suhl mit einer besonders niedrigen Inzidenz hatte eine Hospitalisierungsinzidenz von 8,2, höher als die von zwei der drei Hochinzidenzkreise. Trotzdem heißt die Testinzidenz in Thüringen noch „Leitindikator“ und hat eine zentrale Rolle für die Ausrufung der Warnstufen und der damit verbundenen Restriktionen.

Man darf schließen: Die Aussagekraft der 7-Tages-Testinzidenz für die Belastung des Gesundheitssystems durch Covid-Fälle geht gegen Null. Wir werden systematisch zum Narren gehalten von Medien und einer Corona-Politik, die offenbar vor allem die Angst am Leben halten wollen.

Nur 60 Prozent wegen Corona im Krankenhaus

Die Daten aus Thüringen (Stand 2.11.) enthalten noch mehr Interessantes. So sind diesen Daten zufolge von den 12.353 Corona-Patienten in Krankenhäusern nur 8322 WEGEN Corona im Krankenhaus. Das sind 67% oder zwei Drittel. Das wäre mehr als die rund 50%, die das Magazin „multipolar“ jüngst für das Bundesgebiet durch Auswertung der Krankenkassenmeldungen ermittelt hat.

Die Relation zwischen Mit- und Wegen-Corona-Patienten ist zwischen den Kreisen sehr unterschiedlich. So beträgt der Anteil der Wegen-Corona-Patienten an den testpositiven Patienten im Ilmkreis 99%, in Hildburghausen nur etwas über 50%. Das könnte an unterschiedlichen Melde- oder Einstufungspraktiken der Krankenhäuser liegen.

Von den gut 6500 „Infizierten“ der letzten Woche in Thüringen musste jeder Zwanzigste deswegen ins Krankenhaus und jeder Zweihundertste landete auf der Intensivstation.

 

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