Fortsetzung: Der Migrationspakt und die ausländischen Busfahrer als Lohndrücker

11. 01. 2024 | Im Beitrag „Migrationspakt ist, wenn …“ hatte ich die neuen Regeln für das Anwerben von Busfahrern von außerhalb der EU als Extrembeispiel dafür angeführt, wie Nicht-EU-Ausländer mit Familien als „hochqualifizierte Fachkräfte“ einwandern dürfen, um hier für wenig mehr als den Mindestlohn zu arbeiten und zu verhindern, dass sich die Bedingungen für Busfahrer verbessern. Der Erfahrungsbericht eines Lesers zeigt plastisch, wie es so zugeht in der Branche.

Mit dem Migrationspakt hat sich Deutschland verpflichtet, Arbeitsmigration in allen Qualifikationsstufen zu fördern, und auch die  Familienzusammenführung für Migranten aller Qualifikationsstufen.

Die EU und die Bundesregierung tun das nach Kräften, wenn auch nicht offen. Denn sie sprechen bei der Migrationsförderung durchgängig nur von der Zuwanderung von „Fachkräften“, meist sogar von „hochqualifizierten Fachkräften“, aber sie senken, wie berichtet, hinter diesem verbalen Schleier alle Anforderungen so weit, dass tatsächlich Einwanderung und Familienzusammenführung in allen Qualifikationsstufen gefördert wird.

Busfahrer sind ein Extrembeispiel, weil sie künftig zur Einwanderung weder deutsche Sprachkenntnisse, noch Ortskenntnisse,  haben müssen und es keine Gehaltsuntergrenze abseits des Mindestlohns zu geben scheint. Hier nun der Erfahrungsbericht eines Lesers, der deutlich macht, warum es zu wenig Busfahrer gibt, und dass die Erleichterung der Zuwanderung dem Lohndrücken dient.

„Ich selbst habe im Herbst 2015 mit vielen Deutschrussen, Syrern etc. eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG) zum Busfahrer gemacht, wobei ich bereits den alten Klasse 2 Führerschein, jetzt CE hatte. Finanziert habe ich das mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Die Vollzeitausbildung dauerte damals von Anfang August bis Mitte November 2015, mit anschließendem unbezahlten Praktikum in einem Busunternehmen in der Region bis Mitte Januar 2016. Der Ablauf war folgendermaßen: Fahrschule 58 Stunden, Prüfung Theorie und Praxis, Klasse DE, Ausbildung nach BKrQG zum Erwerb der erforderlichen 5 Module und der Schlüsselkennziffer 95 (ermöglicht gewerbliches Fahren) durch abschließende IHK-Prüfung. Die Erstausbildungen für das Führen von LKW (Lehrgang BKrQG für LKW) ist  annähernd deckungsgleich. Ich saß mit nur drei weiteren angehenden Busfahrern unter 40 angehenden LKW-Fahrern.

Der Bildungsgutschein für diese von einem kommerziellen Unternehmen angebotene Ausbildung war damals rund 15.000 Euro wert. Für die Fahranfänger war der Wert wegen der größeren Zahl Fahrstunden (im Durchschnitt 120 Stunden) noch deutlich höher. Hinzu kommt das Arbeitslosengeld oder das Bürgergeld in der Ausbildungszeit.

Danach bin ich von dem Busunternehmen xy, einem Familienbetrieb, übernommen worden und einige Monate Linie im HVV (Großraum Hamburg) gefahren: Vollzeit 170 Stunden im Monat für 11 Euro pro Stunde Brutto. Der klassische, weit überwiegend verwendete Kraftfahrerkontrakt für Bus und LKW (Fernverkehre) sieht 208 Stunden im Monat vor, weil sonst niemand davon leben kann. Die Tarifgebundenen Nahverkehrsunternehmen (Hamburger Hochbahn, VVH) zahlten damals rund 12-13 Euro Lohn für Einsteiger.“

Hinweis: Die im Schreiben enthaltenen Namen der Ausbildungsfirma und des Busunternehmens habe ich entfernt.

Fazit

Busfahrer werden trotz teurer und zeitaufwendiger Ausbildung und unattraktiven Arbeitszeiten sehr schlecht bezahlt. Weil zu solchen Bedingungen kaum jemand die Ausbildung selbst finanzieren kann und wird, übernimmt das zu weiten Teilen der Staat für die Branche. Da es aber nicht genug arbeitslose Deutsche und EU-Ausländer gibt, bei denen das funktioniert, fehlen Busfahrer. Damit die Branche die Bezahlung nicht anheben muss (Gott bewahre), hilft deshalb der Staat, indem er die Anforderungen für Nicht-EU-Ausländer drastisch absenkt und sich bereit erklärt, mit Kindergeld, Wohngeld etc. beim Unterhalt der Familien der zuwandernden Busfahrer zu helfen.

Korrekturhinweis: Im vierten Absatz habe ich die irrige Aussage entfernt, dass ausländische Busfahrer keine EU-Fahrerlaubnis brauchen.Tatsächlich muss diese nur gegenüber der BA nicht mehr nachgewiesen werden. Die Arbeitgeber sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie die notwendige Fahrerlaubnis haben.

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