Anlauf zur WHO-Gesundheitsdiktatur durch IHR-Reform scheitert – Faktenchecker bloßgestellt

12. 02. 2023 | Am 6. Februar hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stillschweigend den Abschlussbericht eines Prüfungsausschusses über die Vorschläge zur Verschärfung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) veröffentlicht. Die Kommission, die aus Vertretern einer größeren Anzahl von Mitgliedsländern der WHO besteht, lehnt eine Reihe von Vorschlägen ab, die darauf hinauslaufen würden, die Mitgliedsländer zugunsten der WHO zu entmachten.

Es war dies der zweite Vorstoß der USA, nachdem ihre von der EU unterstützten entsprechenden Vorschläge im Mai 2022 auf der Weltgesundheitsversammlung abgelehnt worden waren. Die nicht-industrialisierten Länder hatten den gesundheitskolonialen Braten gerochen.

Mit der Ablehnung durch die Kommission dürfte auch der zweite Versuch gescheitert sein, den die USA unmittelbar nach der ersten Niederlage starteten. Es ist unwahrscheinlich, dass das oberste Entscheidungsgremium, die Weltgesundheitsversammlung, die vom Ausschuss abgelehnten Änderungen auf ihrer 76. Sitzung Ende Mai beschließt.

Das ist allerdings erst ein halber Sieg, denn parallel läuft die Arbeit an einem WHO-Pandemievertrag mit ähnlicher Stoßrichtung. Und es gibt, vielleicht wegen des Scheiterns der IHR-Reform, eine neue perfide Initiative, die Macht der WHO auf eine weichere, weniger merkliche Tour auszudehnen.

Bloßgestellt ist damit die Medienlandschaft, die es – abgesehen von diesem und einer handvoll weiterer Blogs weltweit – nicht für nötig befunden hatte, über die geplante Verschärfung der wichtigsten internationalen gesundheitspolitischen Vorschriften zu berichten. Besonders bloßgestellt ist die Nachrichtenagentur dpa, die zwar nicht direkt über diese Bestrebungen zur gesundheitspolitischen Entmachtung der Regierungen berichtet, aber mehrmals entsprechende Beiträge von Kritikern mit abwiegelnden Faktenchecks bedacht hatte. Dabei ging es zwar nur um den parallel betriebenen Abschluss eines WHO-Pandemievertrags. Aber dessen Stoßrichtung, und die Argumente der Kritiker dagegen, überschneiden sich wie erwähnt stark mit der geplanten Verschärfung der IHR, über die dpa und die allermeisten Medien bisher strenge Omertà gewahrt haben.

DPA zur Gesundheitsdiktatur: Peinliche Faktenchecks mit verräterischen Fäden zu den Hintermännern
18. 12. 2022 | In den letzten Monaten habe ich mehrmals zur drohenden WHO-Gesundheitsdiktatur geschrieben. Die Nachrichtenagentur dpa hat dem Thema einige selbst für ihre Verhältnisse sehr dünne Faktenchecks gewidmet. Das hat mich inspiriert, den dort ausgelegten Fäden zu den Hinterleuten der internationalen Faktenchecker-Mafia zu folgen.

Keine Entmachtung der Regierungen und Parlamente

Die Folgende Darstellung der Kommissionseinwände folgt einer guten Zusammenstellung von James Roguski.

Im Reform-Entwurf war in Bezug auf Empfehlungen der WHO das Wort „nicht-bindend“ gestrichen worden. Dazu schreibt die Kommission (eigene Übersetzung, S.25f):

„Zu den beiden vorgeschlagenen Änderungen, die darauf abzielen, das Wort „nicht bindend“ aus den Definitionen von „vorläufigen“ und „ständigen Empfehlungen“ zu streichen, stellt der Ausschuss fest, dass die vorgeschlagene Änderung zwar für sich genommen (a plain reading) das derzeitige Verständnis der Definition von Empfehlungen als bloße Ratschläge, die nicht verbindlich sind, nicht beeinträchtigen würde. Da jedoch wesentliche Vorschläge in Bezug auf WHO-Empfehlungen in anderen, damit zusammenhängenden Artikeln gemacht wurden, könnten die vorgeschlagenen Änderungen dieser Definitionen so verstanden werden, dass sie darauf abzielen, den Charakter dieser Empfehlungen von unverbindlich zu verbindlich zu ändern und den Empfehlungen und Ersuchen der WHO eine verbindliche Wirkung zu verleihen, wie in anderen Artikeln vorgeschlagen. Diese Änderung würde ein grundlegendes Überdenken des Charakters von Empfehlungen und des Verfahrens für ihre Annahme und Umsetzung erfordern.“

Mit anderen Worten: In Zusammenhang mit der Stärkung der Position der WHO und ihrer Empfehlungen an anderen Stellen (zum Beispiel soll die WHO im neuen Artikel 13A das Recht bekommen, per „Empfehlung“ Regierungen anzuweisen, Medizinprodukte bereitzustellen), öffnet die Streichung der ausdrücklichen Feststellung des nicht-bindenden Charakters der Empfehlungen die Tür für eine (möglicherweise schleichenden) Uminterpretation in Richtung verbindlichen Vorgaben. Dabei können die „Empfehlungen“ der WHO auch Impfmandate, Reiseverbote für Nichtgeimpfte und einiges mehr umfassen.

Besonders dreist ist die vorgeschlagene Entmachtung der Regierungen hinsichtlich ihrer eigenständigen Einführung und Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen, die der Ausschuss auf Seite 68 so beschreibt:

„In deutlicher Abweichung von der bisherigen Handhabung des Artikels 43 haben einige Vertragsstaaten Wege vorgeschlagen, um eine bessere Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels zu gewährleisten, zum Beispiel, durch (…) verbindliche Überprüfungen durch den Dringlichkeitsausschuss (der WHO; N.H.).“

Das weist der Ausschuss unmissverständlich zurück:

„Die Vorschläge in den Absätzen 4 und 6 sehen ein quasi-richterliches Verfahren mit engen Fristen und verbindlichen Wirkungen für Empfehlungen vor, wobei der Dringlichkeitsausschuss die endgültige Befugnis hat, über die Angemessenheit von Gesundheitsmaßnahmen zu entscheiden. Der Ausschuss ist besorgt, dass diese Vorschläge die Souveränität der Vertragsstaaten in unzulässiger Weise einschränken und Empfehlungen verbindliche Wirkung verleihen könnten.“

Die Faktenchecker von dpa, die meinen, wenn in einem Entwurf steht, man wolle die Souveränität der Länder nicht antasten, bedeute dies, dass kein Souveränitätsverlust droht, sollten sich hinter ihre grünen Ohren schreiben, dass eine solche ausdrückliche Versicherung genau das Gegenteil bedeutet.

Eine leicht totalitäre Ambition zeigen die Reformvorschläge, indem sie in Artikel 42 von den Regierungen verlangen wollen, „die Einhaltung durch nichtstaatliche Akteure zu gewährleisten“. Dazu der Ausschuss auf Seite 67:

„Die nichtstaatlichen Akteure sind jedoch nicht Vertragsparteien der Verordnungen. Der Ausschuss ist besorgt, dass die vorgeschlagene Änderung zu weit geht, da sie impliziert, dass die Vertragsstaaten nichtstaatliche Akteure durch Rechtsvorschriften oder andere Regulierungsmaßnahmen dazu verpflichten müssen, die Maßnahmen der Verordnungen einzuhalten. (…) Es kann aufgrund der Regelungsbefugnisse der Staaten nach nationalem und internationalem Recht Grenzen der Durchführbarkeit geben.“

Mit anderen Worten, der Reformvorschlag erlegt den Regierungen eine Pflicht auf, die häufig gegen nationales Verfassungsrecht verstößt. Das kann – je nach Machtverhältnissen – entweder dazu führen, dass die Verpflichtung missachtet wird, oder dass die Parlamente genötigt werden, das nationale Recht zu ändern.

Gegen Ausweitung des Begriffs Gesundheitsgefahren

Im Reformvorschlag soll der Anwendungsbereich der IHR und damit der Machtbereich der WHO dramatisch ausgedehnt werden durch Übergang von „Risiko für die öffentliche Gesundheit“ zu „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.“ Damit hätte man z.B. auch alles was mit Klimawandel zu tun hat, in den Machtbereich der WHO ziehen können.

Die Kommission schreibt dazu trocken auf Seite 27, dass die vorgeschlagende Änderung „die Klarheit dieses Artikels nicht erhöht. Risiken für die öffentliche Gesundheit seien bereits in Artikel 1 definiert.“

Kommission beharrt auf Menschenrechten

In Artikel 3 zu den „Grundsätzen“ sollte das Bekenntnis zur Achtung der Würde und Freiheit des Menschen gestrichen und durch die windelweichen Begriffe Gerechtigkeit, Inklusivität, Kohärenz und Solidarität ersetzt werden. Die Kommission meint dazu (S.28):

„Der Ausschuss empfiehlt nachdrücklich die Beibehaltung des bestehenden Wortlauts „volle Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten des Menschen“ als übergreifendes Prinzip im ersten Absatz (…). Die Aufnahme der Menschenrechte in Artikel 3 der aktuellen Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den früheren Vorschriften von 1969 dar. Der Verweis auf die „Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Freiheiten des Menschen“ dient nicht nur als übergeordneter Grundsatz in Artikel 3, sondern auch als konkreter Bezugspunkt bei der Umsetzung aller Artikel, die sich auf die Reaktion der öffentlichen Gesundheit, Reaktionsmaßnahmen, zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen und Empfehlungen beziehen.“

Das kann man fast als Klatsche für die Autoren des Vorschlags bezeichnen.

Gegen Gesundheitspässe als Dauereinrichtung

In Artikel 23 würde der Reformvorschlag die Möglichkeit einführen, dass Gesundheitsdokumente Informationen über Labortests enthalten. Dazu stellt der Ausschuss auf Seite 62 fest:

„Dies war während der COVID-19-Pandemie im Rahmen der PHEIC (Int. Gesundheitsnotstand; N.H.) und der damit verbundenen vorläufigen Empfehlungen bereits Praxis. Da Artikel 23 jedoch für alle Situationen und nicht nur für PHEICs gilt, befürchtet der Ausschuss, dass eine solche Anforderung die Reisenden überfordern und sogar ethische und diskriminierungsbezogene Bedenken aufwerfen könnte.“

Sprich: Es geht keinen Grenzbeamten oder Zugkontrolleur etwas an, wann ich mit welchem Ergebnis auf was getestet wurde, wenn nicht gerade Gesundheitsnotstand ist. Der Ausschuss sorgt sich um die Aushebelung der Privatsphäre im Gesundheitsbereich. Diese Sorge äußert er auch noch an einigen anderen Stellen bezüglich vorgeschlagener Änderungen.

Ausblick

Während der maßgeblich von den USA betriebenen Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften durch den Kommissionsbericht die schärfsten autoritären Zähne gezogen sein dürften, laufen die Vorbereitungen für den Abschluss eines WHO-Pandemievertrags weiter, für die ähnliche und zum Teil schlimmere Schritte in Richtung Gesundheitsdiktatur im Entwurf enthalten sind.

Die Gesundheitsdiktatur von WHO und Pharma nimmt Formen an
12. 12. 2022 | Englisch | Ein WHO-Pandemievertrag soll auf der Grundlage eines vorliegenden „konzeptionellen Nullentwurfs“ bis Jahresanfang 2023 formuliert werden. Dieser enthält Verpflichtungen zu Propaganda und Zensur, zur Gewährung von Subventionen für die Pharmaindustrie und zur Bevorratung von Impfstoffen, zur Unterstützung medizinischer Patente und zum Recht der WHO, über entsandte Expertenteams die nationale Pandemiebekämpfung zu steuern. Was dagegen nicht in dem geplanten Vertrag stehen soll, ist entlarvend.

Der Ausschussbericht macht Hoffnung, dass es auch hier Gegenwind geben wird. Nicht allerdings von unserer Bundesregierung, deren unermüdlich vor sich hin lügender und dilettierender Gesundheitsminister nicht müde wird, den geplanten Pandemievertrag zu loben.

Und nun haben die USA mit ein paar anderen Regierungen eine weitere Front eröffnet, vielleicht als Ersatz für ihre gescheiterten IHR-Reformvorstellungen: Sie wollen die Weltgesundheitsversammlung eine Resolution verabschieden lassen, die allen Regierungen aufträgt, aktiv dafür zu sorgen, dass nur noch die „Wahrheit“ der WHO zum Publikum durchdringt. Dazu in Kürze mehr.

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Dossier zur immer totalitärer werdenden WHO

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