Weil die transatlantischen Lobbyisten für ein Freihandelsabkommen mitinternationalen Schiedsgerichten für Investoren mit den USA (TTIP) und mit Kanada (Ceta) mangels tragfähiger Argumente auf die Gesinnungskarte setzen und die Kritiker als Antiamerikaner darstellen, will ich hier auf die sehr interessante Analyse von Scott Sinclair verweisen. Der
Stimmt es, dass deutsche Unternehmen Investitionsschutz brauchen?
Danke, lieber Her Häring, für diesen zusammenfassenden Sachstandsbericht zum „I von TIP. Der Einfachheit halber mein heutiger Facebook-Post: „Gerade mal wieder mit Freude einen Kommentar von Norbert Häring zu TTIP gelesen. Freude auch deswegen, dass jemand aus der Zunft, der ich in einem meiner früheren Leben auch angehörte, der Wirtschaftswissenschaften, so fachlich und sachlich fundiert schreibt, und man gut erkennen kann, was Fakten und was Meinungen sind.
Ich bin ein tumber Anti-Amerikaner, dem die komplizierte Welt über den beschränkten geistigen Horizont geht
Ich habe mehrmals gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA Stellung bezogen, insbesondere gegen den Investitionsschutzteil. Daher darf ich mich vom heutigen (Mittwoch) Gastkommentar von Bodo Hombach im Handelsblatt gemeint fühlen.
Stimmt es, dass deutsche Unternehmen Investitionsschutz brauchen?
Der heutige Dienstag war Investitionsschutztag im Handelsblatt. Die Korrespondenten aus Kanada und Brüssel, Gerd Braune und Thomas Ludwig berichten aus diplomatischen Kreisen in Brüssel, die Bundesregierung wolle das eigentlich schon ausverhandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kanada in dieser Form nicht unterschreiben, weil ihr der Investitionsschutzteil des Abkommens übertrieben erscheint.
Was uns mit einem Freihandelsabkommen alles blüht (2)
Wer an Investitionsschutzabkommen denkt, denkt an Flughäfen, Fabriken und Minen. Er oder sie denkt an Investoren, die sich viele Jahre und Regierungen lang durch Sachinvestitionen an ein Land binden. Solche Investoren sind darauf angewiesen, dass die Regierung und deren Nachfolgeregierungen ihr Eigentum respektieren und schützen und Zusagen über Jahrzehnte hinweg einhalten. Indem eine Regierung
Investitions-Schiedsgerichte lassen sich kaum in Schranken weisen
28. 04. 2014 | In meiner Handelsblatt-Kolumne von Montag werte ich einen Bericht der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen zu den Investitionstribunalen im Jahr 2013 aus. Das ist ein sehr interessantes Dokument, auf das ich hier verlinken möchte. Die wichtigste Lehre, die man daraus ziehen kann ist die, dass es für die Parteien, die ein Investitionsschutzabkommen schließen, das solche Schiedsgerichte vorsieht, sehr schwer ist, den Regelungsgegenstand wirksam einzugrenzen.