Stadtbücherei Münster nimmt Buch, vor dem es nicht mehr warnen darf, aus dem Leihprogramm

5. 06. 2026 | Das Oberverwaltungsgericht NRW verbot der Stadtbücherei Münster im Juli 2025 einen Warnhinweis im Buch „Putin, Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud. Bibliotheks- und Bibliothekarsverbände waren empört. Nun ist das stark nachgefragte Buch dort nicht mehr ausleihbar. Ein Leser dieses Blogs erhielt die Auskunft, wegen Mittelknappheit konzentriere man sich auf aktuelle und neue Medien und plane keine erneute Anschaffung des Buches.|

Gewerkschaft verdi hat kein Problem mit willkürlichen EU-Sanktionen gegen einen deutschen Journalisten

5. 06. 2026 | Gut ein Jahr nachdem die EU ohne Anklage und Beweise existenzvernichtende Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru verhängt hat, äußert sich für die Gewerkschaft verdi in verdi news erstmals das Vorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen zu dem Fall. Es handle sich nicht um „systematische“ Sanktionen gegen Journalisten, beruhigt er. Er könne nicht nachprüfen, ob die Vorwürfe gegen Dogru stimmen. Als werde die Bedrohung für den Journalismus dadurch kleiner, dass die EU keine Beweise vorlegt. Erbärmlich.|

Nachrichtenagentur dpa veröffentlicht Anleitung zur vorsorglichen Diskreditierung von Kritik an Wahlen

3. 06. 2026 | Deutschlands wichtigste Nachrichtenagentur dpa hat eine hochproblematische Anleitung zur vorsorglichen Widerlegung von Kritik an Wahlumfragen, Wahldurchführung und Auszählung von Wahlen veröffentlicht. Die Prämisse lautet: Wahlen in Deutschland sind immer sauber, allenfalls manchmal auf vernachlässigbare Weise fehlerhaft. Wer sie kritisiert betreibt Desinformation und ist ein Demokratiefeind.

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Tichys juristischer Sieg gegen die Schlapphüte und was das für den Fall Hüseyin Dogru bedeutet

31. 05. 2026 | Das oft regierungskritische Magazin Tichys Einblick hat gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz vor Gericht gewonnen. Tichys Einblick als putintreue Postille zu framen, nur weil russische Medien die dortigen Beiträge manchmal weiterverbreiten, war rechtswidrig. Wenn das schon für einfache Nennung in einem Bericht gilt, wie rechtswidrig ist dann gleichermaßen schwach begründeter Bürgerrechtsentzug für Publizisten?

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