Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kontokündigungen durch Sparkassen
4. 12. 2025 (korrigiert) | Weil Sparkassen so wichtig sind als Rettungsanker für Publizisten, Parteien, Schützenvereine und Büchsenmacher, denen Banken die Kontoführung verweigern oder kündigen, hier der Hinweis auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 (XI ZR 214/14). Danach gilt, „dass eine ordentliche Kündigung, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig“ ist, weil Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Grundrechtsbindung „gehindert sind, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden“. (Korrekturhinweis: Zunächst hatte ich irrtümlich Bundesverfassungsgericht geschrieben.)|
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Gericht entscheidet, dass der Digital Services Act Plattformen zur Zensur korrekter Meldungen verpflichtet
23. 10. 2025 | Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass digitale Medienplattformen alle Beiträge löschen dürfen, die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation widersprechen. Denn der Digital Services Act der EU verpflichte sie zur Löschung schädlicher Inhalte, einschließlich Desinformation. Dem Urteil (Az.: 10 U 95/24) zufolge kommt es laut Anwalt des Klägers nicht darauf an, ob die gelöschten Aussagen falsch oder korrekt sind. Der Anwalt hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.|