Der Beklagte hat von der ihm in § 9 I S. 2 Nr. 2 RBeitrStV erteilten Satzungsermächtigung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 unter anderem dergestalt Gebrauch gemacht, daß er in § 10 II seiner Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge unter Ausschluß einer unmittelbaren Schuldtilgung des Schuldners an den Gläubiger durch Bargeld lediglich Zahlungen per „Lastschrifteinzug“, „Einzelüberweisung“ oder „Dauerüberweisung“ annehmen möchte.
Peter Bofinger schaltet sich mit einem unausgegorenen Beitrag in die Vollgeld-Debatte ein
Am 10. Juni stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Vollgeldinitiative ab. Wenige Tage vor der Abstimmung schaltet sich der deutsche „Wirtschaftsweise“ Peter Bofinger mit einem Arbeitspapier in die Debatte ein. Darin stellt er einen Strohmann auf den er dann abwatscht, und das auch noch mit zum Teil ganz schlechten Argumenten.
Revisionsbegründung Teil 3: Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen
Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen
Die vorliegende Rechtssache wirft grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht abschließend beantwortete Rechtsfragen auf, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ebenso wie im Interesse einer (konkret: korrigierenden) Weiterentwicklung des Rechtes revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichtes im vorliegenden Rechtsstreit erheblich sein wird. Der Rechtsstreit wirft folgende grundsätzliche Rechtsfragen auf:
Revisionsbegründung Teil 4: Bargeldnoten als unbeschränktes Zahlungsmittel
Banknoten, d. h. Bargeldnoten der Zentralbanken, sind als das verkörperte Geld des europäischen Notenbanksystems das im Euro-Raum und mithin auch in Deutschland alleinige und von sämtlichen Parteien eines Geldschuldverhältnisses zu akzeptierenden Mittel zur Schuldtilgung durch Zahlung. Jede andere Modalität der Schuldtilgung bedarf einer wirksamen, abweichenden konsensualen Regelung unter den Beteiligten.
Facebook wird zum Nato-Organ
18. 05. 2018 | Der Druck auf Zuckerberg hat gefruchtet. Das Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council wird künftig dank einer gerade vereinbarten Kooperation mit Facebook darauf achten, dass keine russischen Quellen über das soziale Netzwerk westliche Öffentlichkeiten mit Falschinformationen und Propaganda politisch beeinflussen können. Nur noch neutrale Informationen über die segensreichen Wirkungen der weltweiten Friedenseinsätze der Natotruppen und über die Gräueltaten der Regime, die aus humanitären Gründen beseitigt werden müssen, sollen uns erreichen.
Wie man mit Ökonomie-Lehrbüchern noch reicher wird
Helge Peukert von der Uni Siegen hat sich verschiedene der führenden mikroökonomischen Lehrbücher angeschaut, darunter das von Hal Varian, dem Chefvolkswirt von Google. Mit seiner freundlichen Genehmigung präsentiere ich aus dem im April erschienenen Buch „Mikroökonomische Lehrbücher: Wissenschaft oder Ideologie?“ eine Leseprobe, die sich mit dem sehr speziellen amerikanischen Markt für Lehrbücher befasst.
Das Peter-Prinzip lebt und gedeiht
Das Peter-Prinzip besagt, dass Mitarbeiter, die sich in ihrem Job bewähren, ohne Rücksicht darauf befördert werden, ob sie ihre Fähigkeiten auf der höheren Ebene auch brauchen können. „In einer Hierarchie gibt es die Tendenz, dass jeder Beschäftigte bis zu der Ebene aufsteigt, auf der er inkompetent ist“, so der Namensgeber, der kanadische Lehrer Laurence Peter. Ein Ökonomenteam hat nun eine orginelle und überzeugende Methode gefunden, die These zu überprüfen.