UN-Generalversammlung hat Zukunftspakt beschlossen – ohne die dümmste und die gefährlichste Klausel, welche das Baerbock-Ministerium hineinschreiben wollte

Hören | 22. 09. 2024 | Am ersten Tag des sogenannten Zukunftsgipfels im Rahmen der UN-Generalversammlung wurde der von der Bundesregierung und Namibia entworfene Zukunftspakt verabschiedet. Das für die Verhandlungen zuständige Außenministerium scheiterte mit dem trickreichen Versuch, die Entwicklungs- und Schwellenländer dazu zu bringen, ihre unbedingte Untersützung für den strengen Schutz des geistigen Eigentums der Konzerne der Industrieländer zu erklären.

Der unter Führung des deutschen Außenministeriums und der Regierung Namibias verhandelte Zukunftspakt wurde im Konsens, also ohne Abstimmung, angenommen. Er sollte bis zur „dritten Revision“ „Notfallplattformen“ enthalten, die der UN-Generalsekretär einberufen wollte, um von ihm freihändig auszurufende globale Notstände zu bewältigen. Das Baerbock-Ministerium hatte ihm seinen totalitären Wunsch erfüllen wollen. Dies scheiterte aber – wie berichtet – am Widerspruch einiger Länder.

Noch ein weiteres Vorhaben scheiterte am Widerstand der UN-Mitglieder, mutmaßlich vor allem der weniger entwickelten. In der dritten Revision des Pact for the Future hatte es noch geheißen:

Maßnahme 32. Wir werden die Rechte des geistigen Eigentums wahren, um die Entwicklungsländer bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.

Wir erkennen die Bedeutung der Rechte an geistigem Eigentum für Fortschritte in Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung an. Wir beschließen: (a) die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen und durchzusetzen, um die technologische Innovation zu fördern, Vertrauen aufzubauen und zum Transfer und zur Verbreitung von Technologie zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen beizutragen; (b) die in den einschlägigen Übereinkünften über Handel und Rechte des geistigen Eigentums verankerten Rechte und Pflichten zu wahren, einschließlich des Rechts der Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Spielräume zu nutzen, und dabei die Notwendigkeit anzuerkennen, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, von wissenschaftlichen und technologischen Innovationen zu profitieren.“

Doch die Vertreter der Entwicklungsländer bestanden den Intelligenztest, den das Baerbock-Ministerium mit ihnen veranstaltete, und ließen sich nicht einreden, dass das immer härter durchgesetzte Verbot, von patentgeschützten Innovationen aus den Industrieländern zu profitieren, zu ihrem eigenen Besten sei. Diese Maßnahme wurde in der vierten Revision , die wenige Tage vor Beginn des Zukunftsgipfels veröffentlicht wurde, komplett gestrichen.

Mutmaßlich zeigt sich bei solchen Aktionen besonders deutlich, dass Annalena Baerbock durch die Schule der Young Global Leader der Großkonzernelobby Weltwirtschaftsforum gegangen ist. Ohne die Notstandsrechte für den Generalsekretär und das Bekenntnis zum unbedingten Patentschutz enthält der Pakt – soweit ich sehen kann – kaum noch etwas von Substanz und erscheint insofern in der letztbekannten Version eher harmlos.

Über den Globalen Digitalpakt, der heute ebenfalls beschlossen wurde, kann man das leider nicht sagen. Wie berichtet, handelt es sich um einen Pakt für Digitalzwang zum Nutzen der Digitalkonzerne und auf totale Überwachung der Bürger erpichter Regierungen. Auch er kam mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesregierung zustande. Dazu bald mehr.

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