Die Unctad hat ihren ISDS-Navigator aktualisiert, der Informationen über Schiedsgerichtsurteile zusammenträgt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Investoren Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn auch nicht immer die volle Summe. In Verfahren vor ordentlichen Gerichten sind die Chancen meines Wissens erheblich schlechter.
ISDS steht für Investor-State-Dispute-Settlement. Das sind die umstrittenen Schiedsgerichte, wie sie auch Teil des Handels- und Investorenschutzpakts mit Kanada werden sollen.
Der Aufstellung zufolge bekamen die privaten Kläger in 26,9 Prozent der Fälle vollumfänglich Recht und eine Entschädigung wie gefordert zugesprochen. In 23,5 Prozent der Fälle endete das Schiedsverfahren mit einem Vergleich. Unter der Annahme, dass ein Vergleich mit einem Schadensersatz einhergeht, der geringer ist als der geforderte, würde das bedeuten, dass in 50,4 Prozent der Fälle die Investoren ganz oder teilweise obsiegt haben. Der sich verteidigende Staat (Staaten können nie Kläger sein) gewann in 36,6 Prozent der Fälle. Ein Zehntel der Schiedsverfahren wurde abgebrochen.
Zu der letzteren Kategorie gehört ein besonders problematischer und öffentlichkeitswirksamer Fall, die Klage des kanadischen Pipelinebauers TransCanadaCorporation dagegen, dass US-Präsident Obama den Bau der Keystone XL-Pipeline nicht genehmigt hatte, vor allem aus ökologischen Gründen. Das sollte die US-Regierung nach dem Willen des Klägers 15 Mrd. Dollar kosten. Die Klage ist eines der prominenten Beispiele dafür, wie diese Schiedsgerichte genutzt werden können, um die Gestaltungsmacht des Staates gegen Null zu führen, sobald das Gewinninteresse international tätiger Investoren tangiert ist.
Das Verfahren wurde einvernehmlich beendet, weil Obamas Nachfolger Trump den Bau der Leitung genehmigte.
[4.9.2017]