Die Bild-Zeitung hat mich heute auf Seite 1 für meine Barzahlungsaktion der Rundfunkgebühren zum „Gewinner“ gekürt, die Süddeutsche berichtet auf Seite 42 und online, ebenso gestern ntv.de und ausführlicher Handelsblatt Online. Der Beitragsservice von ARD,ZDF, Deutschlandradio, kam angesichts vieler Presseanfragen nicht länger um die Antwort herum, warum er meint, Barzahlung ablehnen zu dürfen.
Nachdem der FDP-Rebell Frank Schäffler im Internet dazu aufrief bei meiner Barzahlungsaktion der Rundfunkgebühr mitzumachen und das vielgelesene IT-Newsportal golem.de berichtete, war die kritische Masse an Aufmerksamkeit erreicht. Als dann am Freitag noch Bild-Chef Kai Diekmann einen Link auf meinen Blog getwittert hat, brachen die Dämme, auch beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio, der sich einer Flut von Presseanfragen gegenübersah, die er nicht mehr wie bisher ignorieren konnte. Ich selbst habe noch keine Antwort erhalten, weder als Privatperson auf mein Barzahlungsbegehren, noch als Pressevertreter auf eine Presseanfrage. Aber Kollegen von anderen Medien erhielten am Freitag weitgehend gleichlautende Antworten, von denen ich eine hier wiedergeben möchte:
„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“
Für die ex-GEZ steht also ein Staatsvertrag und Satzungen der Rundfunkanstalten über dem Bundesbankgesetz. Und nicht nur das: sie stehen auch über dem europäischen Primärrecht. Die Regelung des Bundesbankgesetzes findet sich nämlich auch im EU-Vertrag. Artikel 128 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt nämlich die von der EZB herausgegebenen Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel.
Ich bin gespannt, ob auch ich jetzt bald Antworten erhalte, nachdem der Beitragsservice sein Wegducken aufgegeben hat. Gegenüber der Süddeutschen erklärte die ex-GEZ die Tatsache, dass sie mir bisher nicht geantwortet haben damit, dass es „aufgrund des hohen Vorgangsaufkommens zur Verzögerung in der Bearbeitung des Sachverhaltes“ gekommen sei. Das ist natürlich eine Schutzbehauptung, denn zu Anfang war ich mit meinem Begehren und meinen Anfragen der einzige Vorgang, in dieser Sache, den es zu bearbeiten gab.
Wie steht es im Privatsektor mit der Bargeldannahmepflicht?
Ein Leser fragt, ob er auch eine Mobilfunkrechnung bar bezahlen könnte. Lt. Website des von ihm näher recherchierten Anbieter geht das in den zugehörigen Shops, jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 2,50€. „Wissen Sie, ob es rechtens ist, für einen Barvorgang eine Gebühr zu erheben, auch im privatwirtschaftlichen Bereich?“
Die Antwort ist, dass es wahrscheinlich rechtens ist, aber nur, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss hinreichend deutlich auf die Einschränkung der kostenfreien Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels hingewiesen wurde. Dann kann sich der Anbieter auf die Vertragsfreiheit berufen. Man kann ja zu einem anderen Anbieter gehen. Unbefriedigend ist das natürlich, denn wahrscheinlich ist es bei allen anderen Anbietern ähnlich.
Der große Unterschied zum hoheitlichen Sektor liegt darin, dass es dort keine Vertragsfreiheit und keinen Wettbewerb gibt. Ich kann mich nicht entscheiden, mein Auto woanders anzumelden, wenn die Zulassungsstelle dafür eine Einzugsermächtigung verlangt
Was kann man tun, um das Bargeld zu retten und die Überwachung zu behindern?
Das Einzige, was man im privatwirtschaftlichen Bereich tun kann ist, möglichst viel mit Bargeld zu bezahlen. Das konterkariert nicht nur die Bestrebungen zur Bargeldabschaffung, sondern schlägt neben den Banken auch dem Überwachungsstaat ein Schnippchen. Denn dieser bekommt dann weniger Daten über die Zahlungsgewohnheiten und Zahlungsvorgänge, aus denen er Algorithmen bauen kann, um interessante oder verdächtige Vorgänge automatisch herauszufiltern. Wenn es allgemein üblich ist, auch Rechnungen von 500 Euro im Laden bar zu bezahlen, dann sind Bargeldabhebungen von 1000 Euro und mehr nichts Besonderes. Wenn dagegen kaum jemand mehr als 50 Euro bar bezahlt, dann fangen schon Abhebungen von 500 Euro an, interessant zu werden.
P.S. Kleiner Nachtrag mit Dank an Max Müller, der schreibt: „Zudem ist das Bundesbankgesetz BUNDESRECHT, der Staatsvertrag zwischen den Bundesländern allenfalls LANDESRECHT. Daher gilt nach Art. 31 Grundgesetz: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“
Was bisher geschah:
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Das Beispiel Zypern: Was geht, wenn Bargeld endlich weg ist | 13.05.2015 |
Wo der „Krieg gegen das Bargeld“ tobt und warum wir es verteidigen sollten | 13.05.2015 |