Ein aufgeweckter Leser hat mir den Hinweis zukommen lassen, ich sei ziemlich naiv und leitete meine Leser in die Irre, wenn ich davon ausginge, der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio, lasse sich von meinem Barzahlungsangebot beeidrucken und verzichte lieber auf die Rundfunkgebühr als darauf einzugehen. Ich liefe vielmehr auf die Zwangsvollstreckung zu. Dem baue ich dann doch lieber vor.
Wörtlich schrieb mir der aufgeweckte Leser:
„Geht kein Geld auf Ihrem Betragskonto ein, werden die offenen Zwangsbeiträge auf Ihrem Konto auflaufen. Ist ein höherer Betrag von ca. 170,– Euro offen, erfolgt die konsequente Zwangsvollstreckung. So geht das Verfahren im modernen Staatssystem. Die Vorgehensweise können Sie den bekannten Foren entnehmen. Deshalb weise ich nochmals darauf hin, es ist viel zu kurz gedacht und nicht richtig, wie es von Ihnen veröffentlich wurde.“
Nun habe ich von Anfang an einkalkuliert, dass ich letztlich mit meinem Barzahlungswunsch nur deshalb erfolgreich sein würde, weil der Gerichtsvollzieher Bargeld annimmt, sogar bevorzugt. Dieses Ergebnis wäre mir nicht unrecht, denn das gäbe mir dann die Möglichkeit zu klagen und – hoffentlich – §14 des Bundesbankgesetzes zur Durchsetzung zu verhelfen.
Aber wenn ich klage, will ich natürlich auch geiwnnnen. Und da man nicht ausschließen kann, dass ein bisschen was von dem stimmt, was Leute mit schlechter Meinungen von Institutionen wie dem Beitragsservice auf den einschlägigen Foren posten, gehe ich auf Nummer sicher und habe meinen Barzahlungswunsch nochmals nach Köln geschickt, diesmal per Einschreiben mit Rückschein und dem Hinweis, dass die Damen und Herren sich im Annahmeverzug befinden, wie das juristisch heißt, und daher kein Recht haben, die Forderung mit Zwangsmitteln einzutreiben. Dann kann ich nachher wenigstens beweisen, dass ich die Barzahlung angeboten habe. Ich kann dann auch eine Anzeige gegen handelnde Personen wegen Amtsmissbrauchs oder Ähnlichem, in Betracht ziehen. Denn auf meine Schreiben nicht zu reagieren und dann zu pfänden, wäre schon ein starkes Stück.
Verschiedenltich schrieben mir Leser, der Beitragsservice könne mir doch einfach eine Adresse in Köln nennen, wo ich das Geld vorbeibringen könne. Das kann er wohl nicht, denn ich meine Wohnung, in der ich nach Annahme des Beitragsservice Empfangsgeräte nutze, ist nicht in Köln, sondern in Frankfurt. Was der Beitragsservice wohl tatsächlich machen kann, ist, mir die Möglichkeit zu bieten, kostenfrei das Geld bar bei einer Bank in Frankfurt auf das Konto von ARD ZDF und so weiter einzuzahlen. Die Banken nehmen aber zum Teil heftige Gebühren für Bareinzahlungen auf fremde Konten, vor allem, wenn man selbst bei dieser Bank kein Konto hat. Diese Kosten müssten die Beitragseinzieher übernehmen, weil die Begleichung einer Schuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zum Nennwert ohne Abzüge zu ermöglichen ist.
Falls ich doch noch irgendwann eine Antwort vom Beitragsservice erhalten sollte, erfahren Sie es, ebenso, wenn der Gerichtsvollzieher kommen sollte. Wenn Sie nur gelegentlich auf meinem Blog vorbeischaue, empfehle ich unter Themen – Geld nachzuschauen
Als Schlussbemerkung zur Klärung meiner Haltung zur Rundfunkgebühr: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finde ich gut, auch wenn er besser sein könnte. Das muss finanziert werden. Da aber ohnehin jeder zahlen muss, ist es eine Steuer. Ich bin gegen Kopfsteuern, die jede alleinerziehende Mutter, die jeden Euro zweimal umdrehen muss, genauso hart triffen, wie mich. Ich bin mir bewusst, dass meine Belastung deutlich höher wäre, wenn statt der Rundfunkgebühr ARD, ZDF und Co aus Steuermitteln finanziert würden. So soll es auch sein.