Neues zu meinem Verfahren gegen das PEI wegen meiner Entimpfung

14. 02. 2022 | Weil das Paul-Ehrlich-Institut am 15. Januar auf seiner Netzseite fristlos die Liste der ausreichenden Impfkombinationen geändert hat, gelte ich seither nicht mehr als geimpft, mit allen Nachteilen, die das hat. Zur weiteren Unterfütterung meines Antrags auf einstweilige Anordnung hat mein Anwalt nun auf die neuen Fachkompetenz-Anforderungen für Richter hingewiesen.

Mein Anwalt, Carlos A. Gebauer, hat das zuständige Darmstädter Verwaltungsgericht in einem längeren Schriftsatz u.a. darauf hingewiesen, dass das Gerichtsverfassungsgesetz kürzlich zur Kompetenz entscheidender Richter eine maßgebliche Ergänzung erfahren hat. Familienrichter dürfen nur dann auf dem Gebiet des Familienrechtes tätig werden, wenn sie zusätzlich „besondere Kenntnisse“ auf diesem Gebiet erworben haben (23b III GVG spricht exemplarisch von „belegbaren Grundkenntnissen der Psychologie“). Es liegt auf der Hand, dass man auch von Verwaltungsrichtern jedenfalls dann besondere Kenntnisse auf medizinischem Gebiet wird verlangen dürfen, wenn eine gerichtliche Entscheidung zu einer konkreten Arzneimittelverabreichung führt.

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