In seiner Stellungnahme von August 2023 hatte das PEi so getan, als hätte es die Anzahl der schweren Nebenwirkungen aus seiner Beobachtungsstudie auf die Anzahl aller Behandlungen von Studienteilnehmern mit der jeweiligen Medikamentencharge bezogen. Ein mir bisher nicht bekanntes Gutachten von September 2024, das die Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beim Verwaltungsgericht Darmstadt zur Unterstützung einer Informationsfreiheitsklage gegen das PEI eingereicht hat, bestätigt sehr weitgehend meine scharfe Kritik an dieser Stellungnahme. Autor ist der Mathematikprofessor Matthias Reitzner von der Universität Osnabrück.
Auch ihm fiel auf, dass das Analyseergebnis des PEI verdächtig perfekt ist, dass die Verteilung der Nebenwirkungen auf die Chargen allzu gleichmäßig ist:
„Dabei fällt aus statistischer Sicht auf, dass die Übereinstimmung mit der approximierenden Geraden unglaublich gut ist, was – aus statistischer Sicht – extrem überraschend, um nicht zu sagen, extrem unwahrscheinlich ist. (…) Dies lässt massive Skepsis aufkommen, ob das zugrundeliegende Datenmaterial korrekt erhoben oder korrekt ausgewertet wurde.“
Ich hatte aus der Achsenbeschriftung der Abbildungen des PEI gefolgert, dass die Gesundheitsbehörde nicht das getan hatte, was sie laut Text der Stellungnahme und laut Erklärtext unter den Abbildungen vorgab getan zu haben. Sie habe nicht – wie sachlich geboten – die jeweiligen Nebenwirkungen in Beziehung zu allen Behandlungen je Charge gesetzt, sondern nur zur Anzahl der Behandlungen, bei denen es mindestens eine Nebenswirkungsmeldung gab. Professor Reitzner äußerste den gleichen Verdacht und bekam vom PEI die Bestätigung. Im Gutachten heißt es:
„Nun hat das PEI auf Nachfrage eingeräumt, dass Abbildung 2 falsch beschriftet wurde: Es hat NICHT die „Anzahl der … verabreichten Impfdosen einer bestimmten Comirnaty-Charge“ auf der X-Achse erfasst, sondern es teilt mit, dass „nur die Impfungen gezählt wurden, bei denen ein als schwerwiegend empfundenes unerwünschtes Ereignis oder AESI berichtet wurde.“
Dieses Vorgehen ist – wie bereits beschrieben – auf groteske Weise unsinnig und trägt in keiner Weise die abwiegelnde Schlussfolgerung, mit der das PEI die Öffentlichkeit in Sicherheit wiegte, es seien keine chargenabhängigen Häufungen von Nebenwirkungen festzustellen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein einfaches Versehen handeln kann. Denn auch im Text der Stellungnahme beschreibt das PEI sein Vorgehen grob irreführend. Es ist außerdem – wie berichtet – nicht der erste Fall, in dem das PEI eine absurde Analysemethode einsetzt, um aufkommende Bedenken zur Sicherheit der neuartigen Gentherapeutika zu zerstreuen.
Professor Reitzner schlussfolgert nur wenig versöhnlicher als ich:
„Falls die Abbildung 2 nicht durch Dummheit entstanden ist, kann man sie nur als den peinlichen Versuch werten, unachtsame Leser mit einer inhaltsleeren Grafik in die Irre zu führen.“
Das ist ein schwerer Vorwurf als es scheinen mag, denn das PEI ist nicht irgendein publizistisches Organ, sondern eine Behörde mit dem gesetzlichen Auftrag die Bevölkerung vor unsicheren Impfstoffen zu schützen und über Risiken zu informieren. In seinem Fazit Reitzner weiter:
„Die in der PEI-Stellungnahme angegebenen Daten belegen im Gegenteil, dass die betrachteten Comirnaty-Chargen einen hohen Grad an Unterschiedlichkeit aufweisen bzw. aufgewiesen haben müssen! Von daher verwundert es den Gutachter nicht, dass das PEI seine Daten, Methoden und Auswertungen, mit denen es beweisen möchte, dass das Risikoprofil aller Comirnaty-Chargen ident war, seit eineinhalb Jahren nicht veröffentlicht.“