Lauterbachs Trickserbehörde RKI nimmt die Verkürzung des Genesenenstatus unauffällig wieder zurück

13.  02. 2022 | Mit der nicht erklärten, angekündigten oder öffentlich vermeldeten Verkürzung des Genesenenstatus am 14.1. auf effektiv gut zwei Monate hatten Karl Lauterbach und seine weisungsgebundene Gesundheitsbehörde RKI weite Teile der Bevölkerung und der Politik gegen sich aufgebracht. Nun hat die Trickserbehörde die Änderung offenbar effektiv wieder zurückgenommen. Genesene sollten schnell handeln.

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Noch mehr Datenschmu vom RKI

9. 02. 2022 | Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht wöchentlich sogenannte Impfeffektivitäten. Diese fallen regelmäßig für die höchste Altersgruppe am besten aus, was auch eine Rolle für die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission spielen dürfte. Es gibt jedoch eine statistische Verzerrung die für die günstigen Ergebnisse verantwortlich sein könnte und die das RKI nicht berücksichtigt. Auch eine weitere Verzerrung wird ignoriert. Gleichzeitig sind die Meldevorgaben an die Krankenhäuser chaotisch.

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Neues zu meinem Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut

7. 02. 2022 | In meinem Verfahren gegen die Übernacht-Aberkennung des Geimpftenstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut für Janssen-Geimpfte ist die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs für die Gegenseite tätig geworden, bevor – in Ansehung des normativen Chaos – abschließend klar ist, wer letztlich der Antragsgegner sein wird: das PEI, die Bundesregierung oder die BRD. Diese Gegenanwälte vertreten die Auffassung, dass entgegen den Auffassungen der Verwaltungsgerichte Frankfurt und Köln das VG in Berlin zuständig sei. Das dürfte jedoch an der Verweisung meines Falls an das VG Darmstadt nichts mehr ändern.

Mein Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut hat ein Aktenzeichen und geht nach Darmstadt

31. 01. 2022 | Update 2.2. Fall nach Darmstadt verwiesen| Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat unseren Antrag auf einstweilige Anordnung der Anerkennung meiner Impfung mit dem Janssen-Impfstoff gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesoberbehörde Paul-Ehrlich-Institut in Langen, am 2.2.2022 an das Verwaltungsgericht Darmstadt verwiesen, in dessen Zuständigkeitsbereich Langen liegt.

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