Macron-Regierung lässt Gesetz verabschieden, das Abraten von wissenschaftlich befürworteten Behandlungen mit Gefängnisstrafe belegt

Hören | 16. 02. 2024 | Die französische Nationalversammlung hat am 14. Februar ein „Gesetz gegen Sektenexzesse“ verabschiedet. Dieses enthält nach viel Hin und Her am Ende doch einen umstrittenen Artikel, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, wenn man von einer wissenschaftlich befürworteten Behandlung einer Krankheit abrät und damit Menschen in Gefahr bringt. Dieser könnte genutzt werden, um Ärzte und andere Menschen einzusperren, wenn sie z.B. von den umstrittenen mRNA-Impfstoffen abraten.

Aufgrund des Widerstands des Senats und der Opposition in der Nationalversammlung war der Artikel des Gesetzes „Lutte contre les dérives sectaires“ der hohe Strafen für die Aufforderung vorsieht, wissenschaftliche empfohlene Behandlungen abzubrechen oder nicht zu beginnen, zwischenzeitlich entfernt worden. Aber am Mittwoch brachte ihn die Partei von Präsident Macron in neuer Formulierung wieder in die parlamentarische Beratung ein und lies erneut darüber abstimmen, mit Erfolg.

Medienberichten und der Erklärung von Staatssekretärin Sabrina Agresti-Roubache vom 13.2. zufolge, schafft „Artikel 4 des Gesetzes eine Straftat, des Aufrufs zur Aufgabe oder Unterlassung von Gesundheitsbehandlungen oder zur Annahme von Praktiken, die die Zielperson offensichtlich einem ernsten Gesundheitsrisiko aussetzen“.

Maßstab dafür ist „der Stand der Wissenschaft“. Das was akzeptierte Wissenschaftler oder wissenschaftliche Gremien als Stand der Wissenschaft bezeichnen, wird damit auf dem Gebiet der Medizin in den Status einer unumstößlichen Wahrheit gehoben. Wer widerspricht, wird eingesperrt.

Die Strafe für das Abweichen von dem – von wem auch immer festgelegten – Stand der Wissenschaft kann bis zu einem Jahr Gefängnis und 30.000 Euro Strafe betragen. Wenn eine angesprochene Person dem Rat folgt sind es sogar bis zu drei Jahre Gefängnis und 45.000 Euro Strafe.

Damit wird zum Beispiel das Abraten von mRNA-Impfstoffen sehr gefährlich für Kritker, sobald wissenschaftliche Gremien die Behauptung in die Welt gesetzt haben, diese seien wichtig, sicher und effektiv.

Um es klar zu sagen. Der neue Straftatbestand setzt kein Sektenumfeld oder ein Abhängigkeitsverhältnis voraus. Wer entgegen der Mainstream-Überzeugung meint, dass eine bestimmte Behandlung schadet, oder eine andere nützt, und geistig voll zurechnungsfähige Mitmenschen in gutem Glauben entsprechend berät, kann dafür bis zu drei Jahre eingesperrt werden.

Der Sozialist Arthur Delaporte begrüßte die Rückkehr dieser Maßnahme, die „mehr denn je notwendig“ sei, um „die Wissenschaft zu verteidigen“, während „Menschen in sozialen Netzwerken inakzeptable Dinge sagen“. Sie sei umgeschrieben worden, damit sie „nicht für Whistleblower gilt“, wie die Renaissance-Berichterstatterin Brigitte Liso betonte.

Wenn ein solches Gesetz unmittelbar im Anschluss an eine sogenannte Pandemie gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt wird, eine „Pandemie“ bei der experimentelle „Impfstoffe“ als wissenschaftliche gesichert notwendig, sicher und wirksam verkauft wurden, die dann nichts davon waren, und wenn die dadurch steinreich gewordenen Pharmafirmen unbeeindruckt davon sehr viele weitere mRNA-Impfstoffe nach kürzester Prüfzeit in den Markt drücken wollen, ist Misstrauen angezeigt.

Wenn man sich dann noch erinnert, wie Warner als Verschwörungstheoretiker geächtet und zum Teil verfolgt wurden und noch werden, und die Befürworter die Notwendigkeit des Gesetzes mit der Abwehr von Verschwörungstheoretikern begründen, dann muss man schon sehr naiv sein, um zu glauben, dass ein Missbrauch dieses Gesetzes ausgeschlossen sei. Viel wahrscheinlicher scheint es, dass er geplant ist.

Emmanuel Macron gehört zu den Young Global Leaders der Großkonzernelobby Weltwirtschaftsforum, die nicht zuletzt die Interessen der weltgrößten Pharmakonzerne wie Pfizer vertritt. Die Fratze des Konzern-Totalitarismus zeigt sich an immer mehr Stellen immer offener. Immer mehr Menschen dürften sie erkennen.

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