Wie Klaus Zumwinkel und Klaus F. Zimmermann mit einem Forschungsinstitut und mit großzügiger Unterstützung des größten Arbeitgebers die Liberalisierung des Arbeitsmarktes vorantrieben, und wie ihr Geldgeber das jetzt nutzt um Löhne zu drücken. Eine Reportage über eine Recherche, die der Deutschen Post ebenso unangenehm ist, wie dem einflussreichen Bonner Wirtschaftsforschungsinstitut IZA und natürlich der Deutsche Post Stiftung, also der geheimniskrämerischen
Zwischenstation über die jährlich zweistellige Millionenbeträge von der Post ihren Weg zum IZA finden. Wie lange das Arrangement noch funktioniert ist offen. Der Aufsichtsrat der Post, dem ja auch Gewerkschafter angehören, wird unruhig. Wenn die Öffentlichkeit und die Postler erfahren, was dieses Zumwinkelsche Dreieck aus Post, Stiftung und IZA so tut, lässt sich nur noch schwer vermitteln, nicht dagegen vorzugehen oder wenigstens Kontrollrechte einzufordern.
Ein Forschungsinstitut das um seinen Nimbus der Unabhängigkeit kämpft
Der Direktor des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) wird nicht müde zu betonen: „Der deutsche Mindestlohn braucht unabhängige Evaluation.“ Klaus F. Zimmermann meint damit natürlich auch sein eigenes Institut, das zu den forschungsstärksten und einflussreichsten in Europa zählt.
Es stellt sich auf seiner Website als „privates, unabhängiges Wirtschaftsforschungsinstitut“ vor. Verständlich, dass Zimmermann keinen Spaß versteht und vor Gericht geht, wenn jemand ihm und seinem Institut die Unabhängigkeit öffentlich abspricht. Er sieht eine Kampagne der „linksradikalen Bloggerszene“, die versuche, „das IZA als eine Art Lobbyorganisation des Großkapitals zu diffamieren“. Dem Magazin Stern ließ das IZA gerichtlich verbieten, es als „Lobbygruppe“ zu bezeichnen. Die FAZ musste versprechen, nicht mehr zu behaupten, das Institut erhalte seine Mittel von einem einzigen wirtschaftsnahen Geldgeber, der Deutsche Post-Stiftung. Ein weiterer Prozess um einen Text aus dem Monat August 2013 zieht sich allerdings hin. Der Publizist Werner Rügemer hatte den Aufsatz „Die unterwanderte Demokratie – der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“ in zwei Medien publiziert – und dabei auch das IZA genannt.
Autor Rügemer weigerte sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wonach er nicht mehr behaupten werde, das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, von freier Wissenschaft könne beim besten Willen nicht die Rede sein und das IZA betreibe Lobbying. Auch den Eindruck, das IZA informiere nicht über seine Finanzierung, sollte er nicht mehr erwecken. Die Blätter für deutsche und internationale Politik unterschrieben eine Unterlassungserklärung. Die Neue Rheinische Zeitung online blieb dagegen standhaft – und wurde deshalb neben Rügemer Beklagte.
Zimmermann selbst ist nicht unschuldig am Eindruck, das IZA sei arbeitgebernah. In einer Broschüre zum 15. Geburtstag des Instituts betont er im Vorwort, dass das IZA „auf Initiative des größten deutschen Arbeitgebers, der Deutschen Post“, gegründet wurde. Während das IZA in der Klageschrift schreibt: „Die Klägerin verfolgt keine institutionelle politische Linie oder nimmt als Institution keine politische Position ein“, scheint die Jubiläumsbroschüre dies zu widerlegen. Dort berichtet das IZA, wie es seine wirtschaftspolitischen Vorstellungen durchgesetzt habe. Zum Beispiel:
„Mitte 2003 unterzeichneten auf Initiative des IZA rund 300 namhafte Ökonomen vor dem Hintergrund der Debatte um die von der damaligen Bundesregierung initiierte Agenda 2010 einen öffentlichen Aufruf mit dem Ziel, die Reformkräfte breit zu unterstützen.“
Mehr noch:
„Das IZA nutzt darüber hinaus gezielt auch die Medien, um seine Auffassungen und Empfehlungen zu Gehör zu bringen und Aufgaben der Politik zu benennen.“
Mit dem scheinbaren Widerspruch konfrontiert, erklärte das Institut:
„Das IZA verfolgt keine institutionelle Linie oder politische Tendenz wie etwa eine Partei. Das IZA ist parteiunabhängig und nur der Wissenschaft verpflichtet.“
Die Hinweise des Instituts auf seinen wichtigsten Förderer sind ausbaufähig. In der Broschüre IZA Compact mit Forschungsergebnissen und wirtschaftspolitischen Positionen findet sich erst seit September 2014 im Impressum ein Hinweis. Das IZA betonte auf Nachfrage, die Einfügung habe nichts mit dem laufenden Prozess gegen Rügemer zu tun. Bei einer an wirtschaftspolitische Entscheidungsträger gerichteten Reihe, der IZA World of Labor, fehlte in den gedruckten Produkten ebenfalls der Hinweis auf den Geldgeber. Dabei hat das Institut Richtlinien für Forschungsintegrität erlassen. Interessenkonflikte sind danach nach Möglichkeit zu vermeiden. Falls das nicht machbar sein sollte, sind alle relevanten Informationen offenzulegen. Auf Nachfrage erklärt das IZA, es bestehe „kein Interessenkonflikt, auf den hingewiesen werden müsste, weil die Förderung der Deutsche Post-Stiftung im Rahmen der Wissenschaftsförderung und ohne jegliche inhaltliche Auflagen erfolgt“.
An Institute, die ihr Geld von den Gewerkschaften bekommen, legt Zimmermann strengere Maßstäbe an. Direktor Gustav Horn sagt über sein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung finanziertes Institut für Makroökonomie, dass „wir jederzeit nachweisen können, dass wir wissenschaftlich unabhängig sind“. Klaus F. Zimmermann aber stellt auf der IZA-Homepage lapidar fest: „Bekanntlich vertritt Herr Horn ein gewerkschaftsnahes Institut und ist deshalb parteilich.“
Die graue Eminenz im Hintergrund – Der gemeinnützige Herr Zumwinkel
Nun, es kann ja nicht jeder so unparteiisch und gemeinwohlorientiert sein wie – Klaus Zumwinkel. Zumwinkel ist Präsident des IZA und gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Deutsche-Post Stiftung, die das IZA finanziert.
Zugegeben: Gemeinnutz ist nicht der erste Gedanke, der einem beim Namen Klaus Zumwinkel in den Sinn kommt, seit der ehemalige Post-Chef wegen Steuerhinterziehung aus dem Amt gedrängt und verurteilt wurde. Und doch leitet der gefallene Ex-Manager aus dem selbst gewählten Exil in London eine millionenschwere gemeinnützige Stiftung und sitzt als Präsident einem einflussreichen Wirtschaftsforschungsinstitut vor, das ebenfalls gemeinnützig ist. Schon als aktiver Post-Chef hatte Zumwinkel die von ihm 1998 geschaffene Post-Stiftung geleitet. Offiziell gibt es nicht viel mehr über diese herauszufinden als eine Postadresse. Und dann gibt es eben noch dieses „Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit“ das auf seiner Website mitteilt, dass es ein „privates, unabhängiges Wirtschaftsforschungsinstitut“ sei, das von der Post-Stiftung gefördert werde und Zumwinkel zum Präsidenten habe.
Die Deutsche Post verweigerte zunächst jede Auskunft über die „eigenständige gemeinnützige Stiftung“ und die Höhe ihres finanziellen Engagements. Nach Hinweis auf eine im Geschäftsbericht 2010 zu findende Angabe bestätigte ein Sprecher, dass die Stiftung im Rahmen einer bis 2022 laufenden Schenkungsvereinbarung ein viertel Promille der Umsatzerlöse oder ein drittel Promille des Personalaufwands des Post-Konzerns erhält. Bemessen werde die Schenkung nach dem Umsatz, was den deutlich höheren Wert ergibt. Der Umsatz von Deutscher Post DHL betrug 2013 rund 55 Milliarden Euro. Es ginge danach um eine jährliche Stiftungsfinanzierung von derzeit gut 13 Millionen Euro. Zur Frage, wer bei der Post die Verwendung dieses Geldes überprüft, verweist sie auf die Stiftungsaufsicht und jährliche Testate eines Wirtschaftsprüfers.
Die Stiftung hatte bis vor kurzem, bis das Thema der Berichterstattung wurde, keine Website und keine gelistete Telefonnummer. Aber unter der Postadresse in der Schaumburg-Lippe-Straße in Bonn firmiert auch das IZA mit seinem Präsidenten Zumwinkel.
Für Anfragen an die Stiftung verwies die IZA-Telefonzentrale Ende letzten Jahres noch an den Pressesprecher des IZA. Der verwies an eine Dame mit E-Mail-Adresse „@iza.org“, die für das „Office Management“ der Stiftung zuständig sei. Sie musste sich also mit den Fragen auseinandersetzen, ob die Stiftung ein Kuratorium habe, ob es zutreffe, dass die Stiftung außer Herrn Zumwinkel, der im Ausland residiert, keine Mitarbeiter habe, und dass die Stiftung nur oder ganz überwiegend das IZA fördere. Das sollte der Stiftung ermöglichen, den Verdacht auszuräumen, dass sie nur eine Gelddurchleitungsstation ist, von Deutschlands größtem Arbeitgeber an ein Arbeitsmarkt-Forschungsinstitut. Antworten auf diese Fragen lehnte die Office Managerin mit dem Hinweis auf ein laufendes Gerichtsverfahren ab. Bei diesem handelt es sich um die Unterlassungsklage von IZA-Geschäftsführer Zimmermann gegen den Werner Rügemer. Die Stiftung ist nicht Partei in diesem Verfahren, aber sie scheint sich sehr mit dem IZA zu identifizieren. Das verwundert nicht, angesichts der scheinbaren 100-prozentigen räumlichen und personellen Überschneidung.
Die Office Managerin ließ immerhin wissen: „Die Deutsche Post Stiftung und ihre Organe sowie ihre der Gemeinnützigkeit dienenden Förderungen sind nicht von Unternehmensinteressen geleitet.“ Und: „Vorstand und Kuratorium der Deutsche Post-Stiftung nehmen selbstverständlich … ihre Aufgaben sehr aktiv wahr und diskutieren z.B. mit dem IZA regelmäßig dessen Tätigkeit, jedoch ohne sich in die unabhängige Forschungsarbeit einzumischen.“ Der Vorstand arbeite ehrenamtlich. Auf erneute Nachfrage bestätigt im Auftrag der Stiftung der IZA-Pressesprecher, dass es ein Stiftungskuratorium gebe. Die Namen der Mitglieder gibt er aber nicht preis.
Auch das IZA gab sich zugeknöpft. Auf die Frage, ob es zutreffe, dass Herr Zumwinkel einziger Teilnehmer der Gesellschafterversammlungen ist, und ob diese die Finanzierung des Instituts jederzeit einstellen kann, antwortete das Institut: „Ihre Fragen enthalten zu wesentlichen Teilen neben der Sache liegende und teils unzutreffende Unterstellungen … Deshalb besteht keine Veranlassung, zu diesen Fragen erneut Stellung zu nehmen.“ Im Gesellschaftsvertrag des IZA steht, dass jeder Gesellschafter die Gesellschaft jederzeit zum Geschäftsjahresende kündigen kann. Auch den Geschäftsführer können die Gesellschafter danach jederzeit abberufen.
Stiftungschef Klaus Zumwinkel firmiert praktisch seit Gründung von Stiftung und Institut in Personalunion als Präsident des IZA, wobei nicht klar ist, welche Aufgaben und Kompetenzen der IZA-Präsident hat. Der Gesellschaftsvertrag sah vor, weitere Geldgeber für die Trägerschaft des IZA zu gewinnen. Das gelang nicht, oder man überlegte es sich anders. Vorgesehen war auch ein Beirat. Dessen Präsident sollte laut Vertrag den Titel „Präsident“ des IZA tragen. Der Beirat wurde jedoch nie gegründet. Trotzdem führte Zumwinkel den Titel. Erst im April 2014 wurde der Gesellschaftsvertrag dahin gehend geändert, dass der Vorsitzende, der wohl weiterhin nur aus Zumwinkel bestehenden Gesellschafterversammlung des IZA, seither den Titel „Präsident“ trägt.
Das IZA gibt keine Auskunft darüber, wie viel Geld es von der Stiftung bekommt. In der Bilanz für 2012 wird die Entwicklung der Kapitalrückstellungen dargestellt. Darin gibt es den Posten „Andere Zuzahlungen“ in Höhe von 7,5 Millionen Euro und den Posten „Entnahmen“ in annähernd gleicher Höhe. Man kann vermuten, dass dies die Förderung durch die Deutsche Post-Stiftung ist, denn andere Förderer nennt das IZA nicht.
Die mögliche Bedeutung einer möglicherweise durch Zwischenschaltung einer Stiftung nur verwischten engen Verbindung von Post und IZA formuliert Ulrich Müller von der Organisation Lobby Control so:
„Wenn sich Aktivitäten des IZA mit Interessen der Deutschen Post überlagerten und die Deutsche Post-Stiftung nur eine leere Hülle wäre, stellten sich Fragen nach der Selbstlosigkeit und damit der Gemeinnützigkeit der gesamten Konstruktion.“
Im deutschen Recht ist die Selbstlosigkeit ein grundlegendes Kriterium für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wenn das IZA nicht gemeinnützig wäre, dürfte die gemeinnützige Stiftung es nicht institutionell fördern. „Kritisch ist auch die Intransparenz der Deutsche Post-Stiftung“, ergänzt Müller:
„Es ist nicht erkennbar, ob außer dem IZA und der Universität Bonn, die eng mit dem IZA kooperiert, noch andere Institutionen gefördert werden, was der genaue Auftrag in der Satzung ist und wie Entscheidungen gefällt werden.“
Man darf wohl tatsächlich fragen: Würde ein Institut als gemeinnützig anerkannt, wenn es direkt oder nur über eine etwaige Gelddurchleitungsstiftung vom größten deutschen Arbeitgeber finanziert würde und sich zur Aufgabe machte, „eine politische Kurskorrektur für Deutschland“ vorzuzeichnen und dabei „Empfehlungen zur Reform der Arbeitslosenversicherung, zur Modernisierung der Tarifautonomie, zur Arbeitsmarktflexibilisierung und anreizorientierten Sozialstaatsreform nach dem Workfare-Prinzip“ zu geben. Das Zitat stammt nicht aus dem „Gegenstand der Gesellschaft“, die Basis für die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit war, sondern aus der Broschüre „15 Jahre IZA“, in welcher Direktor Zimmermann über Tätigkeit und Erfolge berichtet.
Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen wollte zu solchen Fragen unter Verweis auf das Steuergeheimnis keine Stellung nehmen, versicherte aber, dass die Bedingungen für den Fortbestand des Gemeinnützigkeitsstatus regelmäßig geprüft würden. Das IZA erklärte:
„Wissenschaft und Forschung dienen der Beantwortung konkreter Fragen. Eine solche Frage enthält auch die Präambel des Gesellschaftsvertrages des IZA, nämlich, wie Arbeit und Beschäftigung zum Wohl der Allgemeinheit ausgestaltet werden können. Aus Sicht des Gemeinnützigkeitsrechts verlangt die Allgemeinheit nach Antworten auf solche Fragen.“
Zumwinkel und IZA erleiden eine gerichtliche Teilniederlage und geraten unter Druck
Am 9. Februar 2015 hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg endlich ihr schriftliche Urteil In der Hauptsache Zimmermann/IZA gegen Rügemer vorgelegt. Sie wertete die beiden ersten Aussagen Rügemers wonach das IZA sich „faktenwidrig“ als unabhängig bezeichne und von freier Wissenschaft keine Rede sein könne, als im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig. Sie seien durch sachlich richtige Indizien genug unterfüttert, um nicht als Schmähkritik zu gelten. Die beiden anderen Aussagen untersagte sie.
Rügemer will Berufung einlegen, weil das Gericht ihm untersagte, zu behaupten, das IZA betreibe Lobbying, oder den Eindruck zu erwecken, dass es nicht über seine private Finanzierung informiere – mit der Konsequenz, dass er 30 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen hat. Rügemer betont, er habe gar nicht behauptet, das IZA betreibe klassisches Lobbying. Vielmehr gehe es in seinem Text um eine neue Form der Einflussnahme, die er „Deep Lobbying“ nennt, die weithin noch nicht als Lobbying wahrgenommen werde. In Sachen Aufklärung über die Finanzierung betont er, er habe von einer „breiten Öffentlichkeit“ gesprochen, der dies unbekannt sei, die Richterin dagegen fokussierte auf das „völlig“ vor ungekannt. Das IZA teilt jedoch auf seiner Website mit, dass es von der Post-Stiftung gefördert wird.
Gewerkschafter werden langsam unruhig. Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi und Aufsichtsrätin der Post, kommentiert die großzügige Förderung von Zumwinkels Stiftung mit den Worten: „Ich finde bemerkenswert, dass eine so hohe Summe für eine indirekte Förderung des IZA aufgewendet wird. Angesichts der Sparorgien zulasten der Beschäftigten scheint uns als Verdi dieser Vorgang sehr fragwürdig zu sein.“
Auf der jüngst eingerichteten Website seiner Stiftung lässt Zumwinkel wissen:
„Die Deutsche-Post- Stiftung orientiert sich in ihrer Arbeit an den Empfehlungen für gemeinnützige Unternehmensstiftungen und den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.“
Seit wann die Website existiert, wollte die Office-Managerin der Stiftung, die als Ansprechpartnerin firmiert, auf Anfrage nicht sagen. Ein Bericht im Handelsblatt vom 19. Januar, wonach die Stiftung keine Website habe, sei unrichtig. Auf der Internet-Archivierungsseite Wayback Machine wurde die Website der Stiftung am 3. Februar 2015 zum ersten Mal archiviert.
Die Berufung auf die Empfehlungen des Stifterverbands ist bemerkenswert. Denn der Stifterverband betont besonders den Grundsatz der Transparenz. Es ist kaum zu sehen, wie sich das damit verträgt, dass auf der Website zum Kuratorium von Zumwinkels Stiftung nur zu lesen ist, darin seien „Persönlichkeiten vertreten, die unabhängig vom Unternehmen Deutsche Post sind“. Auskunft über die Namen der Kuratoren gibt die Stiftung nicht. Das Handelsblatt zitierte den Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, Hans Fleischer mit den worten: „Wenn eine Stiftung keine Auskunft gibt über die Identität der Gremienmitglieder, so ist das nicht mit unseren Grundsätzen guter Stiftungspraxis vereinbar“.
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Ich würde mich sehr wundern, wenn der Aufsichtsrat der Post sich nicht inzwischen mit der Post Stiftung dem IZA und seiner Finanzierung befasst hätte. Er wird ja unter anderem endlich mal wissen wollen, wer eigentlich nach welchen Kriterien darüber entscheidet, ob die Stiftung nach Umsatzanteil oder nach Personalkostenanteil von der Post finanziert wird. Da liegen immerhin ein paar Millionen Euro dazwischen.
Man darf gespannt sein, ob und wie die Post das von ihr indirekt finanzierte Forschungsinstitut an die Leine legt, zu größerer wirtschaftspolitischer Zurückhaltung nötigt und vielleicht künftig knapper hält. Öffentlich verkündet wird das sicher nicht. Man wird auf Indizien warten müssen. Ein Zurückfahren der von Klaus Zimmermann mit so viel Liebe vorangetriebenen und sicherlich nicht billigen Aktivitäten in Washington DC könnte so ein Indiz sein. Medienwirksame Ökonomenaufrufe und ähnliche Events für mehr Liberalisierung des Arbeitsmarktes und Abbau von Arbeitnehmerrechten wird man vom IZA wohl in nächster Zeit nicht mehr befürchten müssen. Das wäre immerhin schon mal was. Und doch, nur mal so über den Daumen vorgerechnet: Für die 13 Millionen Euro pro Jahr, die sich die Post Zumwinkels Stiftung laut einem Handelsblatt-Bericht in etwa kosten lässt, könnte sie rein rechnerisch darauf verzichten das Gehalt von 10.000 Mitarbeitern um 1300 Euro im Jahr zu drücken.