Dirk Löhr: Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein fauler Kompromiss

5. 05. 2021 | Gestern haben sich die Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss beim „Baulandmobilisierungsgesetz“ geeinigt. Der Bundestag soll es am Freitag abschließend beraten. Gastautor Dirk Löhr ist nicht beeindruckt. Er fordert statt fauler Kompromisse eine Enquete-Kommission zum Umgang mit dem Bodeneigentum.

Dirk Löhr. Ohne den Druck des 2020 verstorbenen Grandseigneurs der SPD, Hans-Jochen-Vogel, hätte die Baulandkommission wohl nicht ihren Weg in den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gefunden. Die explodierenden Kosten des Wohnens in Großstädten sind in hohem Maße auf Bauland-Engpässe zurückzuführen. Vogel ging es auch um die Verteilungswirkungen des Bodeneigentums.

Durch Steuergelder werden Infrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand finanziert, ohne die eine Ballung von Unternehmen, Fachkräften und Einwohnern nicht denkbar wäre. Die Folge sind Bodenpreissteigerungen, von denen – ohne weiteres Zutun – vor allem die Grundstückseigentümer profitieren. Während der letzten 15 Jahre hat sich der Wert des Bodens in Deutschland verdoppelt.

Wenn in München eine Kaltmiete von 20 Euro pro Quadratmeter aufgerufen wird, im bayerischen Wald aber nur von 6 Euro, liegt dies nicht etwa daran, dass die Ziegelsteine und der Beton in München so viel teurer sind. Die Differenz wird vielmehr für die Standortvorteile bezahlt, die München bietet.

Laut Koalitionsvertrag sollte eine Enquete-Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ auf das Thema anspringen – diese wurde jedoch schon zum Start zu einer einfachen Regierungskommission geschrumpft. In deren Empfehlungen wurden viele Kernthemen der Bodenpolitik zugunsten der Baulandmobilisierung an den Rand gedrängt.

Kein Wunder, standen sie doch mit einer anderen Bestimmung des Koalitionsvertrags fortlaufend in Konflikt: Eigentumsrechte der Bodeneigentümer sollten möglichst nicht angetastet werden. Bodenpolitik ist aber immer Eigentumspolitik.

Die Empfehlungen der Kommission gingen in das Baulandmobilisierungsgesetz ein, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Einen Planungswertausgleich, der leistungslose Gewinne durch öffentliche Investitionen abschöpft, sucht man darin vergeblich.

Aber die Kommunen sollen immerhin zusätzliche Instrumente bekommen, um Vorgänge auf dem lokalen Bodenmarkt besser steuern zu können. So wird bisher im unbeplanten Innenbereich lediglich gefordert, dass neue Gebäude sich in die Umgebung einfügen müssen.

Der nun vorgesehene sektorale Bebauungsplan ermöglicht Quoten für geförderte, verbilligte Mietwohnungen. Kommunale Vorkaufsrechte geltend zu machen, wird erleichtert. Bei angespannten Wohnungsmärkten soll Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindert werden können.

Dennoch: Zufrieden ist mit dem Gesetzentwurf niemand. Den einen geht er nicht weit genug, den anderen viel zu weit. Das ist vermutlich die unvermeidliche Begleiterscheinung eines politischen Kompromisses auf vermintem Gelände. Letztlich geht es um nicht weniger als die Frage nach dem Eigentum an Grund und Boden.

Boden kann angesichts seiner sozialen Bedeutung nicht wie eine beliebige Ware behandelt werden, das stellte das Bundesverfassungsgericht schon 1967 fest. Es ist Zeit, die Thematik grundsätzlich aufzuarbeiten. Die von Hans-Jochen Vogel geforderte Enquete-Kommission ist überfällig.

Dirk Löhr ist Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier.

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