Die Kriminalisierung des Bargelds geht weiter

30. 07. 2021 | In wenigen Tagen sorgt die Bankaufsicht Bafin dafür, dass niemand mehr größere Barbeträge auf sein Konto einzahlen kann, ohne die Herkunft des Geldes zu belegen. Bei Bargeld gilt immer mehr die Schuldvermutung. Die EU will zudem Barzahlungen über 10.000 Euro illegal machen. Die allmähliche Senkung dieser Obergrenze entsprechend der IWF-Empfehlung zur Aushebelung des Widerstands gegen die Bargeldbeseitigung ist vorgezeichnet.

Ein schönes gesetzliches Zahlungsmittel ist das, dessen Nutzung für größere Transaktionen die EU einfach verbietet und bei dem Banken annehmen müssen, dass es unrechtmäßig erworben wurde, wenn nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Letzteres verlangt die Bankaufsicht Bafin von den Banken ab 8. August. Die Bafin ist die hervorragende Institution, die die Betrüger und Geldwäscher im Milliardenvolumen von Wirecard bis zum bitteren Ende heldenhaft gegen die Angriffe der gemeinen angelsächsischen Presse verteidigt und Geldwäschevorwürfe nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat. Auch bei der Nichtverhinderung des viele Jahre währenden, viele Milliarden Euro teuren Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerbetrugs der Banken hat sich die Aufsicht alles andere als mit Ruhm bekleckert.

Da müssen ganz schön viele Handwerker ihr Geld aus schwarz gefliesten Badezimmern auf die Bank bringen, um diese Wirecard- und Cum-Ex-Geschäfte aufzuwiegen.

Ab 8. August gilt folgendes, wie aus einem Schreiben der Bank von Leser Andreas Hansel hervorgeht, das er mir freundlicherweise zukommen ließ:

„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von allen Kreditinstituten bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können. Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.

Herr Hansel ist langjähriger Kunde der Bank. Bei Gelegenheitskunden sollen – zumindes nach den ursprünglichen Plänen der Bafin – sogar schon Barbeträge ab 2500 Euro nachweispflichtig werden.

Bargeldobergrenze mit eingebautem Abwärtsdrall

Am 20 Juli hat die EU-Kommission ein geplantes Verordnungspaket gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgestellt, dass ein EU-weites Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro enthält. Der Vorschlag ist sehr fragwürdig, wie unter anderem der europäische Verband der Bargeldbranche ESTA in einer Stellungnahme dargelegt hat.

So fällt auf, dass damit die ganze Bevölkerung und alle Unternehmen zu „Verpflichteten“ im Kampf gegen die Geldwäsche gemacht werden, anstatt wie sonst auf diesem Feld üblich nur Unternehmen in sensiblen Bereichen. Damit sind ganz überwiegend gesetzestreue Bürger und Unternehmen die Belasteten. Mehr noch: weil Transaktionen zwischen Privatpersonen ausdrücklich ausgenommen sind, sind ausgerechnet Kriminelle und Terroristen bei ihren Transaktionen untereinander ausdrücklich von diesem Verbot freigestellt, denn diese treten als Privatpersonen auf.

Hinzu kommt, dass es sich um Transaktionen im rein nationalen Kontext handelt, denn grenzüberschreitende Bargeldtransporte werden durch Anzeigepflicht für Beträge über 10.000 Euro und die Kontrollmöglichkeiten an der Grenze bereits ausreichend angegangen. Die Staaten regeln Bargeldobergrenzen schon lange und unterschiedlich. Die EU sollte hier nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht aktiv werden.

Dagegen wird argumentiert – trotz der Anzeigepflicht beim Grenzübertritt -, die internationalen Kriminellen würden dorthin zum Geldwaschen gehen, wo die Regeln am laxesten sind und das sei zu vermeiden. Hier wird schnell erkennbar, wo die Reise hingehen soll. Wir erinnern uns an den Leitfaden des Internationalen Währungsfonds für Regierungen, die gegen den Willen der Bevölkerung Bargeld beseitigen wollen, aus dem Jahr 2017 mit dem Titel: The Macroeconomics of De-Cashing.“

Darin wird unter anderem eine Bargeldobergrenze empfohlen, die zu Beginn so hoch angesetzt werden soll, dass sie keinen größeren Widerstand hervorruft. Wenn sie dann einmal eingeführt ist, könne sie relativ leicht immer weiter gesenkt werden.

Das Perfide dabei: Die EU-Kommission verlangt nicht, dass bestehende nationale Bargeldobergrenzen auf den einheitlichen Wert von 10.000 Euro angehoben werden. Solange in manchen Länder Obergrenzen von 500 Euro oder 1000 Euro gelten, lässt sich das Argument der zu verhindernden Umlenkung des kriminellen Geldes in Länder mit liberaleren Regeln immer weiter führen, um die EU-weite Obergrenze immer weiter zu senken. Wenig ist sicherer als dass das betrieben werden wird.

Mehr

Dossier zum Krieg gegen das Bargeld

 

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