Juan Carlos Boué: Investorenklagen als Realsatire

14. 12. 2020 | Wenn der italienische Ölkonzern Eni auf Basis eines niederländisch-nigerianischen Abkommens vor einem Weltbank-Tribunal dagegen klagt, dass Nigeria das Unternehmen wegen Korruption vor ein Zivilgericht zieht, überholt das echte Leben die Satire, meint der Anwalt Juan Carlos Boué.

Juan Carlos Boué.* Jemand sagte einmal, dass die Satire starb, als Henry Kissinger 1973 den Friedensnobelpreis erhielt. Ein Fall, der kürzlich vor ein Schiedsgericht der Weltbank gebracht wurde, legt jedoch nahe, dass die Satire nur im Koma gelegen hat und erst 2020 endgültig abgetreten ist. Den Todesstoß versetzt haben dürfte ihr ein Fall, der derzeit vor einem Weltbank-Schiedsgericht für Investorenklagen verhandelt wird.

Im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen den Niederlanden und Nigeria klagt das italienische Unternehmen Eni mit Sitz in Mailand, an dem der italienische Staat 30 Prozent der Anteile und eine goldene Aktie besitzt, die ihm die Stimmenmehrheit sichert. Der steuerbedingte Holding-Standort macht die Nutzung des niederländisch-nigerianischen Abkommens möglich.

Gegen die Sondergerichte für Investoren wird von Kritikern vorgebracht, dass Investoren unangemessen bevorzugt werden, weil nur sie klagen können, nicht dagegen die Staaten gegen Investoren, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.

Dieser Fall treibt diese Einseitigkeit auf die Spitze. Hier zieht ein italienisches Staatsunternehmen Nigeria vor ein Investoren-Sondergericht, weil Nigeria dieses Unternehmen vor ordentlichen Gerichten verklagt.

Der Streit bezieht sich auf eine Petroleum-Lizenz, die Eni und Shell 2011 für 1,3 Milliarden Dollar gekauft haben. In einem laufenden italienischen Strafverfahren wird Eni vorgeworfen, den Kauf in dem Wissen abgewickelt zu haben, dass der Großteil dieses Geldes in Form von Bestechungsgeldern an nigerianische Politiker ausgeschüttet werden würde. (Die italienische Staatsanwaltschaft hat für den ENI-Chef acht Jahre Haft gefordert. N.H.) Gegen Shell ermittelt die niederländische Staatsanwaltschaft aus ähnlichen Gründen.

„Unbegründete Korruptionsvorwürfe“

Anstoß für das Schiedsverfahren ist nun, dass zusammen mit dem Strafverfahren eine Zivilklage über eine Milliarde Dollar verhandelt wird, die Nigeria gegen Eni eingereicht hat und die auf denselben Vorwürfen beruht.

Nun behauptet Eni im Rahmen des Weltbank-Schiedsgerichtsverfahrens, dass diese Klage – die von einer US-Finanzierungsfirma für Rechtsstreitigkeiten finanziert wird – Teil einer Klagekampagne sei, die Nigeria in vielen Ländern gegen das Unternehmen führe. Sie beruhe auf unbegründeten Korruptionsvorwürfen und verstoße irgendwie gegen internationales Recht.

Hier klagt also ein italienisches Staatsunternehmen auf Basis eines niederländisch-nigerianischen Abkommens vor einem Schiedsgericht, weil es von Nigeria gerichtlich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert wird, die sich sogar die italienische Staatsanwaltschaft zu eigen gemacht hat.

Diese Farce taucht das internationale Schlichtungsspiel in ein so wenig schmeichelhaftes Licht, dass man sich ernsthaft fragen muss, warum ein Land wie Nigeria oder irgendein anderes Land, das sich auf der Anklagebank wiederfinden könnte, es weiterspielen will.

*Juan Carlos Boué ist Politikwissenschaftler und Anwalt der internationalen Anwaltskanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle in London.

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