Frage: In Heft2, 2014 von Perspektiven der Wirtschaftspolitik veröffentlichten sie die Untersuchung von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum „Der flächendeckende Mindestlohn“. Wenig später, am 19. September 2014 veröffentlichte die INSM ein Kurzexposé zu den Mindestlohnwirkungen, das Ronnie Schöb* in INSM-Auftrag verfasst hatte, sowie am 1. Dezember eine ausführliche INSM-Auftragsstudie von Knabe und Schöb zu den Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. Hätten die Ethikregeln des VfS nicht verlangt, dass Sie diese Verbindung Ihrer Forschungen zur INSM offenlegen? Im März 2016 verteidigten Sie mit drei Ko-Autoren in einem Zeitungs- und Internetbeitrag ihre Prognosen in Sachen Beschäftigungsverluste. Entgegen dem Ethikkodex des VfS wiesen Sie dabei weiterhin nicht darauf hin, dass in diesem Sachzusammenhang Geld von einer Arbeitgeberlobby geflossen ist und eine Auftragsstudie zum selben Thema erstellt wurde. Wie stehen Sie dazu?
Antwort: Wie Sie bei Ihrer Recherche sicher gesehen haben, beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit den Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland. Die erste Studie zu möglichen Beschäftigungseffekten des Mindestlohn haben wir bereits im Jahr 2008 angefertigt ( „Minimum Wage Incidence: The Case for Germany,“ CESifo Working Paper Series 2432; im Jahr 2009 in der Zeitschrift Finanzarchiv/Public Finance Analysis erschienen). In den Folgejahren haben wir regelmäßig zum Thema in Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Öffentlichkeit Stellung genommen. Alle diese Arbeiten erfolgten im Rahmen unserer universitären Forschungstätigkeit und ohne externen Auftraggeber.
Aufgrund unserer in diesen Jahren aufgebauten Expertise wurden wir im Jahr 2013 von den Herausgebern der Perspektiven der Wirtschaftspolitik (PWP) gebeten, einen wissenschaftlichen Überblicksartikel über die Diskussion zur Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zu schreiben. Diese Arbeit haben wir im Februar 2014 gemeinsam mit Marcel Thum (TU Dresden, ifo Dresden) fertiggestellt (Diskussionsbeiträge des Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin, Nummer 2014/4). Sie wurde dann im Juni-Heft der PWP veröffentlicht.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft trat im August 2014, in Kenntnis unserer bisherigen Arbeiten und insbesondere unseres Artikels in den PWP, an uns heran und bat uns, ein Gutachten zu den Wirkungen des Mindestlohns zu erstellen, in dem die Auswirkungen des Mindestlohns auf Ebene der Bundesländer untersucht wird (bisherige Studien hatten bestenfalls nach West- und Ostdeutschland unterschieden). Dabei haben wir die gleichen Methoden verwendet, die wir auch in unseren vorherigen Arbeiten genutzt hatten. Die Untersuchung sollte selbstverständlich ergebnisoffen und nach professionellen Standards durchgeführt werden. Im September hat einer von uns (Ronnie Schöb) dazu ein Kurzexposé vorgelegt. Das vollständige Gutachten haben wir im Dezember 2014 vorgestellt. Ende März 2015 haben wir dann noch eine kurze Stellungnahme zu den Erfahrung in den ersten 100 Tagen nach Einführung des Mindestlohns für die INSM angefertigt. Seitdem hat keine weitere Zusammenarbeit mit der INSM stattgefunden.
Im März 2016 haben wir dann gemeinsam mit Kollegen des ifo Dresden Beiträge in der FAZ, in der Zeitschrift ifo Dresden berichtet und in der Ökonomenstimme veröffentlicht. In diesen Beiträgen haben wir unsere Einschätzungen zu den Wirkungen des Mindestlohns nach etwas über einem Jahr dargelegt.
Wir sehen in den von Ihnen angesprochenen Fällen keine Konflikte mit dem VfS-Ethikkodex. Im Fall der Veröffentlichung in den Perspektiven der Wirtschaftspolitik bestand weder zum Zeitpunkt der Anfertigung des Beitrags noch seiner Veröffentlichung ein Kontakt zur INSM. Die INSM ist erst nach Veröffentlichung dieses Beitrag, und vielmehr seinetwegen, mit uns in Kontakt getreten. Im Fall der Beiträge, die wir Anfang/Mitte 2016 veröffentlicht haben, liegen keine Interessenskonflikte vor. Die Zusammenarbeit mit der INSM lag in diesen Fällen jeweils über ein Jahr zurück. Die in diesen Beiträgen dargestellten Erkenntnisse basieren auf unseren älteren Forschungsarbeiten, die wir im PWP-Artikel zusammengefasst haben, sowie auf aktuellen Erkenntnissen. Wir greifen dabei nicht auf Ergebnisse der vom INSM in Auftrag gegebenen Studie zurück – ansonsten hätten wir diese zitiert. Für diese Beiträge wurde daher keine Unterstützung der INSM in Anspruch genommen, die z.B. nach den Punkten II.3 und II.4 des Ethikkodex des VfS angezeigt hätte werden sollen.
Sie dürfen sicher sein, dass wir in unserer Tätigkeit die Grundsätze guten wissenschaftlichen Verhaltens befolgen. Wenn Sie unsere Arbeiten lesen, werden Sie sehen, dass wir uns immer an den Grundsätze der transparenten und nachvollziehbaren Forschung, der Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit, sowie der Transparenz, Objektivität und Fairness orientieren.
* Nachträglich geändert. In der Originalfrage hatte ich irrtümlich geschrieben, Knabe und Schöb hätten das Kurzexposé verfasst. N.H.