26. 01. 2021 | Hören | Der Europäische Gerichtshof hat in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung meines Falles einige Abwägungen treffen.
Kommentiertes Plädoyer des EU-Generalanwalts zu meinem Barzahlungs-Verfahren
Es ist unerwartet schwierig aus EU-Archiven etwas zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu bekommen
Rundfunk verweigert weiterhin Annahme von Barzahlung des Rundfunkbeitrags
Unsere Stellungnahme im Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags beim Europäischen Gerichtshof
Am 27. März hat das Bundesverwaltungsgericht in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk entschieden, zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Der EuGH soll entscheiden, ob die deutschen Paragraphen zum gesetzlichen Zahlungsmittel inhaltlich identisch mit den europäischen sind, und wenn nicht, was gelten soll. Mein Anwalt Carlos A. Gebauer hat nun die folgende Stellungnahme in Luxemburg vorgelegt.
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
6. 06. 2019 | In meinem Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags hat das Bundesverwaltungsgericht nun die ausführliche Begründung seines Beschlusses veröffentlicht, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. Der Beschluss enthält erfreulich klare Sätze dazu, was es bedeutet, dass Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Wenn der Europäische Gerichtshof nicht sehr ungewöhnlich entscheidet, hat das erhebliche Auswirkungen weit über den Rundfunkbeitrag hinaus.
Warum Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet: Revisionserwiderung des HR
In meinem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo ich in dritter Instanz auf das Recht zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags klage, hat der Hessische Rundfunk (HR) auf unsere Revisionsbegründung geantwortet. Wenn es nach dem HR geht, wäre die demokratische Grundordnung in Gefahr, wenn ich meinen Beitrag bar entrichten dürfte. Ich übertreibe nicht!