4. 11. 2016 | Um das Problem der Ungleichheit weniger drängend erscheinen zu lassen, greift der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2016 zu den bewährten Mitteln: Thesen belegen mit Aufsätzen, die dem eigenen Tenor in Wahrheit widersprechen, was nicht passt als schwer zu messen und damit irrelevant beiseite zu schieben oder einfach nicht zu erwähnen. Auch klare Falschdarstellungen sind wieder dabei.
Täuschende Wirtschaftsweise 2016 (1): Mindestlohn – Mehr auf Arbeitgeberlinie als die Arbeitgeber selbst
Ökonmenverband blamiert sich mit Auszeichnung für Christoph Schmidt
Ein prominenter Wirtschaftswissenschaftler täuscht mit seinen Veröffentlichungen die Leser und bricht in offenkundiger Weise den Ethikkodex des Verbands der deutschsprachigen Volkswirte. Die Reaktion Vereins für Socialpolitik (VfS): Er verleiht dem Ertappten einen Preis für die Beeinflussung der wirtschaftspolitischen Diskussion mit wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Für Wirtschaftsweise und Arbeitgeberlobbyisten gilt der Ethikkodex des Ökonomenverbands VfS nicht
Im aktuellen Heft der Zeitschrift Perspektiven der Wirtschaftspolitik des tonangebenden Ökonomenverbands VfS ist ein Artikel von zwei Wirtschaftsweisen erschienen, der den Ethikkodex des Verbands bekannter Maßen verletzt. Der verantwortliche Herausgeber und VfS-Vorstand legt seine potentiellen Loyalitätskonflikte nicht offen und ist, ebenso wie die Chefredakteurin mit den Autoren auf vielfältige Weise verbandelt.
Stellungnahme von Andreas Knabe und Ronnie Schöb
Frage: In Heft2, 2014 von Perspektiven der Wirtschaftspolitik veröffentlichten sie die Untersuchung von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum „Der flächendeckende Mindestlohn“. Wenig später, am 19. September 2014 veröffentlichte die INSM ein Kurzexposé zu den Mindestlohnwirkungen, das Ronnie Schöb* in INSM-Auftrag verfasst hatte, sowie am 1. Dezember eine ausführliche INSM-Auftragsstudie von Knabe und Schöb zu den Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. Hätten die Ethikregeln des VfS nicht verlangt, dass Sie diese Verbindung Ihrer Forschungen zur INSM offenlegen? Im März 2016 verteidigten Sie mit drei Ko-Autoren in einem Zeitungs- und Internetbeitrag ihre Prognosen in Sachen Beschäftigungsverluste. Entgegen dem Ethikkodex des VfS wiesen Sie dabei weiterhin nicht darauf hin, dass in diesem Sachzusammenhang Geld von einer Arbeitgeberlobby geflossen ist und eine Auftragsstudie zum selben Thema erstellt wurde. Wie stehen Sie dazu?
Antwort: Wie Sie bei Ihrer Recherche sicher gesehen haben, beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit den Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland. Die erste Studie zu möglichen Beschäftigungseffekten des Mindestlohn haben wir bereits im Jahr 2008 angefertigt ( „Minimum Wage Incidence: The Case for Germany,“ CESifo Working Paper Series 2432; im Jahr 2009 in der Zeitschrift Finanzarchiv/Public Finance Analysis erschienen). In den Folgejahren haben wir regelmäßig zum Thema in Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Öffentlichkeit Stellung genommen. Alle diese Arbeiten erfolgten im Rahmen unserer universitären Forschungstätigkeit und ohne externen Auftraggeber.
Aufgrund unserer in diesen Jahren aufgebauten Expertise wurden wir im Jahr 2013 von den Herausgebern der Perspektiven der Wirtschaftspolitik (PWP) gebeten, einen wissenschaftlichen Überblicksartikel über die Diskussion zur Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zu schreiben. Diese Arbeit haben wir im Februar 2014 gemeinsam mit Marcel Thum (TU Dresden, ifo Dresden) fertiggestellt (Diskussionsbeiträge des Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin, Nummer 2014/4). Sie wurde dann im Juni-Heft der PWP veröffentlicht.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft trat im August 2014, in Kenntnis unserer bisherigen Arbeiten und insbesondere unseres Artikels in den PWP, an uns heran und bat uns, ein Gutachten zu den Wirkungen des Mindestlohns zu erstellen, in dem die Auswirkungen des Mindestlohns auf Ebene der Bundesländer untersucht wird (bisherige Studien hatten bestenfalls nach West- und Ostdeutschland unterschieden). Dabei haben wir die gleichen Methoden verwendet, die wir auch in unseren vorherigen Arbeiten genutzt hatten. Die Untersuchung sollte selbstverständlich ergebnisoffen und nach professionellen Standards durchgeführt werden. Im September hat einer von uns (Ronnie Schöb) dazu ein Kurzexposé vorgelegt. Das vollständige Gutachten haben wir im Dezember 2014 vorgestellt. Ende März 2015 haben wir dann noch eine kurze Stellungnahme zu den Erfahrung in den ersten 100 Tagen nach Einführung des Mindestlohns für die INSM angefertigt. Seitdem hat keine weitere Zusammenarbeit mit der INSM stattgefunden.
Im März 2016 haben wir dann gemeinsam mit Kollegen des ifo Dresden Beiträge in der FAZ, in der Zeitschrift ifo Dresden berichtet und in der Ökonomenstimme veröffentlicht. In diesen Beiträgen haben wir unsere Einschätzungen zu den Wirkungen des Mindestlohns nach etwas über einem Jahr dargelegt.
Wir sehen in den von Ihnen angesprochenen Fällen keine Konflikte mit dem VfS-Ethikkodex. Im Fall der Veröffentlichung in den Perspektiven der Wirtschaftspolitik bestand weder zum Zeitpunkt der Anfertigung des Beitrags noch seiner Veröffentlichung ein Kontakt zur INSM. Die INSM ist erst nach Veröffentlichung dieses Beitrag, und vielmehr seinetwegen, mit uns in Kontakt getreten. Im Fall der Beiträge, die wir Anfang/Mitte 2016 veröffentlicht haben, liegen keine Interessenskonflikte vor. Die Zusammenarbeit mit der INSM lag in diesen Fällen jeweils über ein Jahr zurück. Die in diesen Beiträgen dargestellten Erkenntnisse basieren auf unseren älteren Forschungsarbeiten, die wir im PWP-Artikel zusammengefasst haben, sowie auf aktuellen Erkenntnissen. Wir greifen dabei nicht auf Ergebnisse der vom INSM in Auftrag gegebenen Studie zurück – ansonsten hätten wir diese zitiert. Für diese Beiträge wurde daher keine Unterstützung der INSM in Anspruch genommen, die z.B. nach den Punkten II.3 und II.4 des Ethikkodex des VfS angezeigt hätte werden sollen.
Sie dürfen sicher sein, dass wir in unserer Tätigkeit die Grundsätze guten wissenschaftlichen Verhaltens befolgen. Wenn Sie unsere Arbeiten lesen, werden Sie sehen, dass wir uns immer an den Grundsätze der transparenten und nachvollziehbaren Forschung, der Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit, sowie der Transparenz, Objektivität und Fairness orientieren.
* Nachträglich geändert. In der Originalfrage hatte ich irrtümlich geschrieben, Knabe und Schöb hätten das Kurzexposé verfasst. N.H.
Stellungnahme von Karen Horn
Frage: Waren Sie nicht aufgrund enger Verbindungen mit Lars Feld, auch finanzieller Art, und Michael Hüther/IW zu befangen, um den Aufsatz von Feld und Schmidt zu redigieren?* Hätten Sie sich frei gefühlt, den verantwortlichen Herausgeber nachdrücklich auf mögliche Verstöße gegen den Ethikkodex des VfS aufmerksam zu machen, etwa auf eine vom IW übernommene Methodik, die Gebhard Kirchgässner als unwissenschaftlich charakterisiert hat?
Antwort: Zu Lars Feld: Verbindungen institutioneller Art gibt es, über die Giersch-Stiftung, über das Kuratorium des Eucken-Instituts (ich bin stellv. Vorsitzende) und darüber, dass wir beide gleichberechtigt dem Trägerverein des neuen Netzwerks vorstehen, dem NOUS e.V. Verbindungen finanzieller Art gibt es keine, alle diese Aktivitäten sind Ehrenamt.
Zu Michael Hüther/IW: Ich bin noch Fellow des IW, aber Geld fließt nicht mehr, seitdem ich dort 2012 aufgehört habe.
Zur Frage der Freiheit: Frei gefühlt habe ich mich ohnehin immer.
*Karen Horn, Lars Feld und ich kennen uns recht gut. Ich habe die Frage gemäß den üblichen Interview-Usancen nachträglich in die Sie-Form transferiert, N.H.
Stellungnahme von Karl-Heinz Paqué
Die folgende Stellungnahme von Karl-Heiz Paqué bezieht sich auf meinen Blogbeitrag: „Für Wirtschaftsweise und Arbeitgeberlobbyisten gilt der Ethikkodex des Ökonomenverbands VfS nicht.“ N.H.)
Vorbemerkungen
Die PWP ist weiterhin eine Zeitschrift, in der Beiträge zur Wirtschaftspolitik nach einem normalen Referee-Prozess publiziert werden – in der Rubrik „Beiträge aus der Forschung“, zumeist zwei bis drei pro Heft. Darüber hinaus werden von ausgewiesenen Experten zu bestimmten Themen – auf Einladung – Übersichtsartikel („Rubrik Wissenschaft im Überblick“) oder Beiträge in der Rubrik „Aus aktuellem Anlass“ publiziert oder in weiteren Rubriken wie „Aus dem Verein für Socialpolitik“. Diese unterliegen ausdrücklich keinem Referee-Prozess, wohl aber einer stilistischen Überarbeitung, die sie für ein breiteres interessiertes Publikum jenseits der reinen Wissenschaft gut lesbar macht (dies wird von der Chefredakteurin geleistet). Analoges gilt für die Rubrik „Das Gespräch“, das sui generis auf Einladung zustande kommt. Der Verzicht auf den Referee-Prozess sorgt dafür, dass die Beiträge farbiger, fülliger, auch vielleicht provokanter ausfallen, als sie ausfallen würden, unterlägen sie dem Referee-Prozess, der eher „glatt schleift“. Im Gegenzug sind wir außerordentlich offen für Kommentare – auch und gerade kritische, die der Sichtweise der Autoren widersprechen. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Grundphilosophie sind sehr positiv: Die Kolleginnen und Kollegen aus der Profession empfinden das Ergebnis als Bereicherung der wirtschaftspolitischem Diskussionslandschaft auf hohem Niveau, und die interessierten Praktiker sind froh darüber, dass sie den Einstieg in die Materie auf diesem Weg leichter finden. (…)
Zu den Fragen im Einzelnen
Frage 1. Der Ethik-Kodex des VfS verpflichtet die Zeitschriftenherausgeber ausdrücklich in besonderer Weise. Trotzdem erschien in Heft 2, 2016 der Perspektiven der Wirtschaftspolitik ein sehr problematischer Artikel von Lars Feld und Christoph Schmidt, dessen Aussagen und Methodik ein Mitglied der Ethikkommission des Vereins (G. Kirchgässner) im Wirtschaftsdienst 2015 aus früherem Anlass in die Nähe der „Täuschung der Öffentlichkeit“ rückte und als „wissenschaftlich in keiner Weise abgesichert“ bezeichnete?
Die PWP sind eine Zeitschrift, in der über wirtschaftliche Fakten und Wirtschaftspolitik diskutiert wird, durchaus kontrovers und vielleicht auch mal scharf. Dies schließt den Beitrag von Feld/Schmidt ein, und zwar in allen relevanten Dimensionen wie Methodik, Evidenz, Argumentation, Wortwahl und Weiteres. Ich finde die Sachauseinandersetzung belebend, auch die scharfe. Ich würde es begrüßen, wenn es zu sachkritischen Kommentaren käme, und ich würde diese gerne publizieren. Bisher hat sich aber noch niemand gemeldet, um einen solchen Kommentar für die PWP zu Feld/Schmidt zu verfassen, auch nicht der hochgeschätzte Kollege Kirchgässner und auch nicht Sie, lieber Herr Häring. Abstrakte Diskussionen über das, was man darf und was nicht, halte ich allerdings für wenig produktiv. Sie sorgen im Ergebnis dafür, dass versucht wird, einen argumentativen Kontrahenten durch Moralisieren mundtot zu machen. Mein Prinzip ist: Es zählen Sachargumente, und nur diese – übrigens völlig egal, wer sie formuliert.
Frage 2. Haben Sie in dem Beitrag Verstöße gegen den Ethik-Kodex wahrgenommen und wie beurteilen Sie das im Lichte meiner Erläuterungen?
Ich sah und sehe keine Verstöße gegen den Ethik-Kodex, auch nicht nach Ihren Erläuterungen. Wenn man den Beiträgen in den PWP im Interesse einer fruchtbaren wirtschaftspolitischen Diskussion den Freiraum zubilligt, den ich oben unter Punkt 1 erläutert habe, kann es gar keine andere Schlussfolgerung geben. Selbstverständlich wird auch denjenigen, deren Arbeit dabei möglicherweise widersprochen oder angegriffen wird, die Möglichkeit gegeben, in den PWP darauf zu reagieren.
Frage 3. Sie sind INSM-Botschafter und INSM-Blogger. Würden die Ethikregeln des VfS nicht verlangen, die Leser der PWP hierauf hinzuweisen? Bekommen oder bekamen Sie für eine dieser Tätigkeiten oder aus sonstigem Anlass Geld von der INSM?
Zur ersten Teilfrage: nein. Ich habe viele Funktionen, die bei böswilliger Betrachtung zur Schlussfolgerung verleiten könnten, ich sei nicht unabhängig. Ich hielte es für abwegig, all diese Funktionen, die allgemein bekannt sind, immer ausdrücklich zu nennen. So bin ich u. a. Mitglied im Bundesvorstand der FDP, stellv. Vorstandssitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Mitglied des Konvents für Deutschland etc etc.
Zur zweiten Teilfrage: nein – jedenfalls nicht, soweit ich mich erinnern kann (ich bin meines Wissens seit der Gründung der INSM Botschafter, also mehr als eineinhalb Jahrzehnte, ein recht langer Zeitraum, der mein Gedächtnis durchaus strapaziert). Für die INSM engagiere ich mich ausschließlich, weil ich die Soziale Marktwirtschaft als ordnungspolitisches Konzept befürworte – als überzeugter Liberaler.
Frage 4. Die von Prof. Kirchgässner als unwissenschaftlich charakterisierte Methodik stammt vom IW. Sind Sie nicht aufgrund verschiedener Verbindungen mit den Autoren und dem IW zu befangen gewesen, um über die Veröffentlichung des Aufsatzes von Feld und Schmidt zu entscheiden?
Ich bin, was bekannt ist, seit der jüngsten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats des IW dessen Mitglied. Darüber hinaus kenne und schätze ich die beiden Autoren Lars Feld und Christoph Schmidt seit langem. Ich betrachte beide als „kollegiale Freunde“, und ich wäre erfreut, wenn beide mich ebenso als einen kollegialen Freund ansehen würden. Mit beiden habe ich an unterschiedlichen „Baustellen“ sehr gut zusammengearbeitet: Mit Christoph Schmidt war ich von 2011 bis 2013 Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zu Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität, er und ich von der FDP als Experten nominiert; Lars Feld ist langjähriges Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herbert Giersch Stiftung, deren Vorstandsvorsitzender ich bin. Daraus – oder aus weiteren Freund- und Bekanntschaften im kollegialen Rahmen – eine Befangenheit abzuleiten, würde bedeuten, dass ich tatsächlich für jedwede Führungsaufgabe als Herausgeber ungeeignet wäre, weil ich zu vielen Kolleginnen und Kollegen freundschaftliche Kontakte pflege – vor allem zu solchen, die gerne intensiv, kontrovers und offen diskutieren, so wie ich selbst auch.
Frage 5. Haben Sie über die Veröffentlichung des Beitrags von Knabe-Schöb zum Mindestlohn in Heft 2, 2014 der PWP entschieden? Wenn ja: waren Sie nicht aufgrund der Verbindung von Schöb mit der INSM befangen? Hätten die Leser nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass Schöb auch im Auftrag der INSM die Arbeitsmarktwirkungen des Mindestlohns analysierte?
Erste Teilfrage: ja, selbstverständlich (ich bin federführender Herausgeber der PWP).
Zweite Teilfrage: Nein, und zwar weil sich die Situation bei Herrn Schöb ganz ähnlich darstellt wie bei den Herren Feld und Schmidt. Ronnie Schöb ist übrigens nicht nur über die INSM mit mir verbunden, sondern er war auch Mitglied meiner Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, bevor er an die FU Berlin wechselte; und sein Ko-Autor Andreas Knabe ist noch immer Mitglied dieser Fakultät, deren Dekan ich seit 2010 bin (und ich bin sehr froh darüber, ihn als exzellenten Kollegen in meiner Fakultät zu wissen). Alleiniges Kriterium für meine Entscheidung, die Herren Knabe und Schöb mit Ko-Autor Thum zu ermuntern, einen Survey zum Thema Mindestlohn für die PWP zu schreiben, war die Tatsache, dass beide dazu ausgewiesene Fachleute sind. Alles andere war und ist mir völlig egal. Jedem, der nicht die Auffassungen von Knabe/Schöb/Thum vertritt, steht es frei, sich sachlich dazu zu äußern, wie dies ja auch der Kollege Wolfram Richter (allerdings nur er, sonst hat sich niemand kritisch gemeldet) in den PWP getan hat.
Dritte Teilfrage: Nein, denn es würde zu weit führen, über jeden Autor einen „track record“ seiner früheren Äußerungen zu publizieren. Es steht jedem frei, sich über alle möglichen Aktivitäten des betreffenden Autors im Internet zu informieren oder – bei abweichender Meinung – diese in den PWP zu publizieren. Seit Beginn meiner Herausgeberschaft wurde kein Kommentar für die Publikation abgelehnt. Auch Ihnen, lieber Herr Häring, habe ich telefonisch angeboten, einen Kommentar für die PWP zu schreiben – allerdings mit der Anregung, sich auf die Sachargumente zu konzentrieren und nicht abstrakte ethische Kriterien zu diskutieren.