Servicebeitrag: Wer ist denn nun vollständig geimpft?

19. 01. 2022 | Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Verschiedene Bundesbehörden und Bundesländer haben nebeneinander verschiedene Abgrenzungen. Selbst das RKI hat gleichzeitig mindestens zwei verschiedene Definitionen. Sie ändern sich fast täglich. Hier der aktuelle Stand.

Bis Anfang Dezember 2021 war klar: Mit einer Dosis Janssen (Johnson & Johnson) oder 2 Dosen sonstiger Impfstoffe war man vollständig geimpft. Fertig. Die Sonderfälle wie Genesen und Geimpft lassen wir weg, weil es so schon hyperkomplex ist.

Nun gibt es 3 verschiedene Varianten, die letzte mit Untervarianten:

  • 1. Für das Impfquotenmonitoring des RKI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, sind nur noch Geboosterte „vollständig geimpft“.
  • 2. Laut aktuellem Eintrag auf der Webseite des PEI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, der sich jederzeit ändern kann, hat man dagegen einen „vollständigen Impfschutz“ im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mit zwei Dosen eines der zugelassenen Impfstoffe. Das ist relevant dafür, wer Ausnahmen vom Corona-Grundrechtsentzug in Anspruch nehmen darf, z.B. wer ohne Test zur Arbeit oder in den Nahverkehr oder Einkaufen darf.
  • 3. Viele Landesverordnungen, die sich dann in den Schutzkonzepten von Vereinen, Restaurants und Läden wiederfinden, definieren für ihre 2Gplus-Regeln neben den Geboosterten auch noch die zwei Mal geimpften, deren letzte Impfung noch nicht lange zurückliegt, als vollständig geimpft und daher von der Testpflicht befreit.
  • 3+. Zum Teil gilt das bis drei Monate nach der zweiten Impfung, zum Teil bis sechs Monate.
    Auch für die Statistik der „Impfdurchbrüche“ auf Intensivstationen des RKI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, zählen neben Geboosterten auch Patienten mit höchstens sechs Monate zurückliegender zweiter Dosis als vollständig geimpft. Die anderen Geimpften haben „unvollständigen Impfschutz“ und können keine Impfdurchbrüche aufweisen.

Für mit einer Dosis Janssen Geimpfte ist seit 15. Januar durch Beschluss eines übellaunigen PEI-Chefs vom 14.1. generell Schluss mit geimpft.

Stand 19.1.: Häufige Änderungen und weitere Verwirrung sind absehbar und behördenseitig erwünscht. Diese werden Änderungen ihrer Definition mit angemessener Frist von mindestens einer Sekunde irgendwo auf ihrer Webseite verkünden.

Mehr

Ausführlicher und mit Ausblick im Corona-Neusprech-Kompendium unter „Vollständig geimpft

Leserbrief: Datenchaos beim RKI und Neubaustatistik im Endstadium der DDR

Print Friendly, PDF & Email