Bekanntermaßen sind Gesundheits- und Krankheitsdaten der Menschen besonders wertvoll, noch wertvoller als Daten zu ihren Finanzen. Ob das der Hintergrund ist, warum die Messe Düsseldorf es für die Besucher der Messe Rehacare unmöglich oder sehr teuer macht, die Messe anonym zu besuchen? Die Messe hat am 25.9. ihre Tore geöffnet.
Wer von einem Aussteller einen Gutschein für einen Messebesuch bekommen hat, muss sich bei der Messe registrieren, um ihn einlösen zu können. Wer als Selbstzahler die Messe besuchen will, wird vor die Wahl gestellt, entweder 9 Euro für ein eTicket zu bezahlen, inklusive eines Wifi-Passes, oder 17 Euro an der Tageskasse, plus, bei Bedarf, 35 Euro für den Wifi-Tagespass. Die einzige Möglichkeit, mit seinem Interesse für den Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht digital aktenkundig zu werden, ist der sehr viel teurere Ticketkauf an der Tageskasse.
Man fragt sich daher, was die Messe Düsseldorf mit den Daten macht – oder zumindest machen darf – die ihr so viel wert sind. Auskunft geben die Datenschutzbestimmungen der Messe. Dort erfährt man die „Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können“. Dazu gehören insbesondere:
- „Unternehmer, die von der Messe Düsseldorf GmbH eine Messeveranstaltung, Gesellschaftsanteile oder Vermögensgüter erwerben, oder Durchführungspartner der Messe Düsseldorf„
- „Sponsoren oder Partner, die zur Finanzierung oder andersgearteter Durchführung gesonderter Ausstellungsflächen und/oder -formen beitragen, erhalten die Besucherdaten.“
Als „Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung“ wird jeweils angegeben: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dieser lautet:
„Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“
Nun kann man lange darüber nachdenken, was ein berechtigtes Interesse der Verantwortlichen und ein eventuell wichtigeres Interesse der betroffenen Person ist, und wie die Messe Düsseldorf das sieht. Wenn sie meint, wovon man nach den Datenschutzbestimmungen ausgehen muss, dass der Weitergabe der Daten an Aussteller, Sponsoren und Partner ein berechtigtes Interesse zugrunde liegt, dann bekommen diese Gruppen sensible persönliche Daten.
Die Messe Düsseldorf bekam Gelegenheit Stellung zu nehmen, hat dies aber trotz Zusage binnen 28 Stunden nicht geschafft oder dann doch nicht gewollt. Sollte eine Stellungnahme noch eingehen, wird sie umgehend hier nachgetragen und in der Rubrik Kurz Gemeldet darauf hingewiesen.
Nachtrag 1 (26.9.): Stellungnahme der Messe Düsseldorf
Eine Sprecherin der Messegesellschaft teilte mit:
„Die Messe Düsseldorf GmbH leitet selbstverständlich keinerlei Gesundheitsdaten an Dritte. Lediglich im Rahmen der Abfrage nach einem Zusatzticket für eine Begleitperson ist einmalig eine Angabe zu machen, die aber sofort wieder gelöscht wird.“
Man beachte die Beschränkung auf „Gesundheitsdaten“. Explizite Daten über die Gesundheit der Besucher hat die Messe nicht und kann sie deshalb auch nicht weitergeben. Kritikpunkt ist, dass allein schon der Besuch einer Rehamesse eine persönliche, gesundheitsrelevante Information ist. Und diese wird laut Datenschutzbestimmungen der Messe an Dritte weitergegeben, während sie einen anonymen Besuch unverhältnismäßig teuer macht.
Nachtrag 2 (26.9.): Messe Berlin ohne Tageskassen
Von einem Leser wurde ich (mit Beleg) darauf hingewiesen, dass die landeseigene Messe Berlin noch radikaler vorgeht und die Tageskasse gleich ganz abgeschafft hat. Tickets und Gutscheineinlösung gibt es nur vorab online. Man hat zwar genug Personal für Ausweiskontrollen aber nicht um Tickets zu verkaufen.
Nachtrag 3. (30.09): Messe Stuttgart auch nicht besser
Tibor Schütz berichtet von einem ähnlichen Vorgehen der Messe Stuttgart seit einigen Jahren. Vor-Ort kann man nur bargeldlos am Automaten bezahlen und wird mit einem erhöhten Eintrittspreis bestraft und dadurch, dass die Eintrittskarte nur im Online-Verkauf als ÖPNV-Fahrschein im VVS-Netz zu nutzen ist. Gegenwert je nach Fahrtstrecke 6.40 – 15.80€. Die Möglichkeit, Eintrittskarte samt Fahrkarte bequem und unkompliziert bar und anonym an jedem Automaten des VVS-Verkehrsverbund zu kaufen, wurde abgeschafft.