Fallstricke der Geldschöpfung

 Welch schwierige moralische und juristische Fragen sich stellen, wenn Unternehmen das Recht haben, Geld aus dem Nichts zu schaffen, zeigt ein bizarres Urteil aus Österreich von November 2015. Die Raiffeisenbank Deutschlandsberg hatte jahrelang im Namen  des Angeklagten Thomas M. Konten geführt, die dieser nie eröffnet hatte. M. räumte sie teilweise leer.

Zufällig hatte der Angeklagte diese Konten entdeckt und Überweisungen sowie Bargeldbehebungen von diesen durchgeführt. Die Bank lastete ihm das als Betrug an. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt. Bizarr wurde der Fall nicht nur dadurch, dass bei den Verhandlungen Beamte einer Antiterroreinheit erscheinen und einen Teil der Prozessbeobacher filzten. Bizarr ist vielmehr auch, dass weder Richter noch Staatsanwaltschaft sich dafür interessierten, wer mit welchem Recht in der Bank Konten für den Angeklagten eröffnet hat. Das Geld das auf diesen Konten war, fehlte nirgends. Wer immer die Konten einrichtete, gab die Guthabenbeträge einfach per Computer ein und schuf das Geld damit.

Die Bank nannte die Konten „Wertberichtigungskonten“, aber auch die Frage für wen und auf welche Weise über diese Konten was wertberichtigt wurde oder werden sollte, wollte offenbar niemand gelüftet sehen. Ein gesetzeskonformer Grund und Weg, Wertberichtigungen über solche Konten durchzuführen ist nicht erkennbar. Von außen betrachtet sieht es sehr danach aus, als hätte dort jemand zur Bilanzmanipulation oder zur eigenen Bereicherung illegal Geld geschaffen. Ob es die unangenehme Nähe zur legalen Geldschöpfung durch Banken war, die wohlmeinende Justizbeamte davon abhielt, solchen Fragen im Rahmen dieses Prozesses genauer nachzugehen?    

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