Petition für ein Grundrecht auf analoges Leben gestartet

28. 05. 2024 | Der Verein Digitalcourage hat zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes eine sehr unterstützenswerte Petition gestartet. Diese fordert den Gesetzgeber auf, ein Grundrecht auf Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern. Es soll möglich bleiben, am öffentlichen Leben teilzunehmen, ohne gezwungen zu werden, sich gegenüber den Digitalkonzernen nackt zu machen. Alte und andere nicht digital angebundene Menschen sollen nicht diskriminiert werden.

Digitalcourage schreibt im Text der Petition:

„In Artikel 3 (GG) geht es um das Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung. Dieser Artikel soll ergänzt werden um das Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen.“

Digitalcourage klagt bereits gegen die Deutsche Bahn wegen ihrer Schnüffelnavigator-App. Der Deutschen Post DHL Group hat der Verein 2023 einen BigBrotherAward für den Digitalzwang bei ihren neuen Packstationen verliehen. Ziemlich unglücklich war allerdings, dass die Preisverleihung zum BigBrotherAward 2022 ohne Not unter 2G+-Bedingungen stattfand. Damit unterstützte Digtialcourage ein Diskriminierungsinstrument, das einen großen Anteil daran hatte, Digitalzwang und App-Zwang in Deutschland normal zu machen.

Die Petition weist darauf hin, dass wir an immer mehr Stellen genötigt werden, uns einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen – und dabei persönliche Daten preiszugeben. Es dürfe aber nicht sein, dass das Wahrnehmen von Grundrechten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur (Bahn, Post, medizinische Versorgung) davon abhängig ist, dass wir Internet haben, ein Smartphone bei uns tragen oder eine bestimmte App installieren.

In den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob die Bahn sich von dem heftigen Gegenwind hat beeindrucken lassen und die BahnCard doch weiter auch als Plastikkarte ausgibt. Sie hatte ursprünglich angekündigt, diese ab Juni nur noch für das Smartphone anzubieten. In Reaktion auf die Proteste, die meine Berichte darüber auslösten, sagte sie zu, weiterhin einen Papierausdruck der BahnCard zu ermöglichen. Der soll aber die Eröffnung eines Kontos auf der Netzseite der Bahn voraussetzen. Das haben viele  Verbände in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert.

Beim Unternehmen DHL muss erst noch ein wirksames Druckmittel gefunden werden, das schneller wirkt als wir auf eine Anpassung des Grundgesetzes hoffen dürfen. Gleiches gilt für die vielen Behörden, die sich immer mehr durch Digitalisierung gegenüber den Bürgern abschotten.

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