Heiko Maas verteidigt sein Internet-Zensurgesetz mit tendenziöser Umfrage und unwürdigem Argument

 

 

Der von Juristen, Bürgerrechtlern und Journalisten auf sein Gesetz zur Facebook-Zensur einprasselnden Kritik begegnet Heiko Maas auf Facebook mit Verweis auf eine falsch interpretierte Meinungsumfrage und einem, eines Juristen unwürdigen, marktfundamentalistischen Argument.

Auf Facebook freute sich Heiko Maas:

Dass laut einer Umfrage 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den Gesetzentwurf für sinnvoll halten, ist eine ungewöhnlich hohe Zustimmung.

Das ist falsch, auch wenn Meinungsforschungsinstitut YouGov das auch so schreibt.

Manipulierte Umfrage

Die Teilnehmer wurden nicht gefragt, ob sie den Gesetzentwurf für richtig halten. Sie wurden vielmehr gefragt:

Die Bundesregierung will stärker gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet vorgehen. Sie stimmte dem Gesetzentwurf von Heiko Maas zu. Dieser sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke innerhalb von 24 Stunden strafbare Inhalte löschen müssen. (…) Sind sie der Meinung, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, um gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet vorzugehen.

Es fängt schon damit an, dass hier fälschlicherweise Hasskommentare und Falschnachrichten mit strafbaren Inhalten gleichgesetzt werden. Wie Heiko Maas selbst in seinem Facebook-Text einräumt, sind viele Hasskommentare und viele Falschnachrichten NICHT strafbar. Doch wichtiger ist:

Wer hätte schon etwas dagegen, wenn ein Gesetz verlangen würde, dass Netzwerkbetreiber von einem Gericht oder ähnlich kompetenter Stelle für rechtswidrig erklärte Inhalte schnell löschen müssten, und im Nichtbefolgungsfall bestraft würden. Ich jedenfalls nicht. Alle Befragten, die den Gesetzentwurf und die Kritik daran nicht im Detail kennen und etwas Verständnis für unser Rechtssystem haben, durften annehmen, dass die Strafbarkeit mach deutschem Recht von kompetenter Seite festgestellt wird, und nicht von einem Gremium eines an der Westküste der USA beheimateten Konzerns, wie das Maas‘ Gesetzentwurf vorsieht. Nahmen die Befragten das vernünftiger Weise an, antworteten sie mit Ja, obwohl sie den Kritikern des Gesetzentwurfs vielleicht zustimmen würden. Entsprechend verzerrt und nutzlos ist auch die Frage danach, ob die Befragten durch den Gesetzentwurf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchten. Natürlich erstreckt sich die Meinungsfreiheit nicht auf strafbare Äußerungen, wie Heiko Maas immer wieder ebenso richtig wie am Thema vorbei betont.

Die Frage: „Finden sie es in Ordnung, wenn US-Konzernen aufgetragen wird, über die Rechtswidrigkeit von Inhalten nach deutschen Recht zu urteilen?“, hat YouGov wohlweislich nicht gestellt. Jede Wette, es wäre eine Mehrheit für ein Nein herausgekommen. YouGov gibt an, dass es die Umfrage aus eigener Inititative, ohne externen Auftraggeber durchgeführt hat.

Marktfundamentalismus statt Rechtskunde

Heiko Maas liefert ein Argument gegen den Vorwurf der Anstiftung zum Overblocking, also der Gefahr, dass die Betreiber zur Vermeidung von Strafen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig löschen und blockieren. In der Tat sind der Gesetzentwurf und seine Begründung voll von Sätzen und Statistiken, die nahelegen, dass ein Betreiber umso weniger Ärger bekommt, je mehr und schneller er auf Beschwerden hin löscht. Nichts ist in dem Gesetzentwurf, was dieser eingebauten Tendenz zum Overblocking begegnen würde. Das sei auch nicht nötig, meint Maas, denn:

Kritiker fragen auch: Droht uns nicht ein Overblocking? Werden die Unternehmen nicht aus Furcht vor Sanktionen, lieber einmal mehr als einmal zu wenig löschen? Ich teile diese Befürchtung nicht. Die Betreiber der sozialen Netzwerke haben ein wirtschaftliches Interesse an allem, was bei Ihnen erscheint. Mit jedem einzelnen post, tweet oder Beitrag verdienen sie Geld. Ihr wirtschaftliches Interesse spräche also dagegen, dass Sie nun umfassend auch Einträge löschen, die nicht strafbar sind. Soziale Netzwerke werden auch nicht riskieren, ihre Nutzer zu verlieren, die sich sicher abwenden würden, wenn ihnen ständig zu Unrecht Einträge gelöscht würden.

Das also ist die Antwort eines Volljuristen und Justizministers auf die Sorge um ein Grundrecht: Das marktfundamentalistische und völlig rechtsferne Vertrauen darauf, dass es keine Diskriminierung durch Unternehmen geben kann, wenn Diskriminierung das Unternehmen einen vermutlich einstelligen Centbetrag pro Opfer kosten würde. Mit Verlaub: lächerlich ist für dieses Argument eine freundliche Charakterisierung. Ganz abgesehen davon, dass die größten Social-Media-Konzerne auf politischen Druck hin bereits eine gemeinsame Datenbank für zu sperrende Inhalte auf den Weg gebracht haben, sodass die Gesperrten auch nicht zu Konkurrenzkanälen abwandern können.

Änderungshinweis (31.5.2017): In der ursprünglichen Fassung stand, dass YouGov nicht mitteile, ob es einen Auftraggeber für die Umfrage gab. Diese Aussage bezog sich nicht auf eine Anfrage bei YouGov, sondern auf die Präsentation der Ergebnisse im Internet, die keinen Hinweis auf einen Auftraggeber enthielt.

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 [24.5.2017] 

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