Wer für Heils Grundrente zahlt und wer vom Ehegattensplitting profitiert

Die Absicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz, die geplante Grundrente aus Sozialversicherungsbeiträgen zu finanzieren, stößt auf Kritik bei den anderen Parteien und den Arbeitgebern. Dabei sollten vor allem Sozialdemokraten den Protest anführen. Außerdem habe ich im Nachgang zu meinem Beitrag zum Ehegattensplitting nachgeprüft, wer auf welche Weise davon profitiert. Das lässt so manchen Traum der Splitting-Gegner platzen.

Die Grundrente soll für langjährig Versicherte einen Anspruch auf eine Rente oberhalb des Hartz-IV-Satzes garantieren, auch wenn die Beiträge, die gezahlt wurden, eine niedrigere Rente ergeben würden.

1.       Für Niedrigrentner ohne Vermögen und sonstige Einkommen ersetzt die Grundrente also die Sozialhilfe und erspart dem Staat damit die entsprechenden Ausgaben.

Hartz-IV wird aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert. Beschäftigte im Privatsektor, Beamte, Selbständige, Kapitaleinkommensbezieher und Unternehmen zahlen dafür. Besserverdiener zahlen überproportional, Unternehmen und Kapitaleinkommensbezieher wegen der niedrigen Sätze und der vielen Steuervermeidungsmöglichkeiten unterproportional.

Wird die Finanzierungslast über eine beitragsfinanzierte Grundrente auf im Privatsektor Beschäftigte bis zur Beitragsbemessungsgrenze und deren Arbeitgeber verlagert, so profitieren Beamte, Besserverdiener und Kapitaleinkommensbezieher. Das wirkt nicht allzu sozialdemokratisch.

Unternehmen würden die Leistungen nach Heils und Scholzes Vorstellungen statt über Unternehmenssteuern über die von ihnen hälftig aufzubringenden Sozialbeiträge mitfinanzieren. Letztere sind vermutlich höher. 

Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es bei der Grundrente nicht geben. 

2.       Bezieher niedriger Renten, die keinen Hartz-IV-Anspruch hätten, würden also ebenfalls die Grundrente bekommen. Ob das fair ist, will ich hier nicht thematisieren. Aber die Beamten, Selbständigen und Kapitaleinkommensbezieher ganz von der Finanzierung auszunehmen, und die Besserverdiener großteils auszunehmen, lässt sich schwer begründen.

Ehegattensplitting

Als Nachtrag zu meinem Beitrag zur Verteidigung des Ehegattensplittings und der Forderung nach einer Ausweitung auf ein Familiensplitting, sei noch mitgeteilt:

Der Splittingvorteil von 22 Mrd. Euro resultierte 2018 zur Hälfte aus der vollen Anerkennung des Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimums beim weniger verdienenden Partner, zur anderen Hälfte aus der Ersparnis durch den Progressionseffekt. Letztere kommt dadurch zustande, dass der Besserverdiener einen überproportional höheren Steuersatz hat. Wird für Steuerzwecke ein Teil seines Einkommens auf den weniger verdienenden Partner verlagert, spart er mehr Steuern als der andere Partner zusätzlich zahlen muss.

Der neoliberale Angriff auf das Ehegattensplitting

Die volle Anerkennung des Grundfreibetrags, auch wenn einer der Partner nicht arbeitet oder weniger als den Grundfreibetrag verdient, gilt als verfassungsrechtlich unbedingt geboten und wird von Kritikern eher selten in Frage gestellt.

Die Splittingvorteile der besonders gern angeführten kinderlosen Ehepaare machen nur 10 Prozent des gesamten Splittingvorteils aus. Auf Ehepaare mit steuerlich zu berücksichtigenden Kindern entfallen 59 Prozent des Vorteils. 31 Prozent entfallen auf Ehepaare mit Kindern, die steuerlich nicht (mehr) berücksichtigt werden, meist wohl, weil sie die Altersgrenzen überschritten haben.

Bei 13 Millionen zusammen veranlagten Paaren, von denen ein gutes Fünftel Einverdiener-Ehen sind, beträgt der durchschnittliche Splittingvorteil pro Person rund 860 Euro, der Vorteil allein aus dem Progressionseffekt macht davon 430 Euro aus.

Ob das reicht, um in der Breite die befürchteten überaus schädlichen Anreizeffekte auszulösen, die Frauen am Herd halten und den angeblichen Arbeitskräftemangel zu verschärfen, ist fraglich. Mit dem Geld, das Kinderlose oder Alleinverdiener bei Abschaffung des Splitting mehr zahlen würden, kann man keine allzu großen Sprünge machen. Das sollte auch klar sein. 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen. Datensammlung zur Steuerpolitik 2018. Seite 42.

Ergänzung (20.5.2019): Leser Wolfgang Dehlwisch-Bell weist zur Recht darauf hin, dass der Wegfall des Splitting praktisch nur Arbeitnehmer treffen würde, weil Bezieher gewerblicher und landwirtschaftlicher Einkünfte das Splitting leicht über Anstellung ihrer Ehepartner herbeiführen können. Insofern ist es kein Wunder, dass die FDP in dieser Richtung aktiv ist. Bei Gewerkschaften und SPD wundert man sich schon mehr.

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