Problemlage
Nach Schätzungen von Ökonomen verstecken die Spitzenverdiener insgesamt rund ein Viertel ihrer Einkommen in Steueroasen.
Größere, international tätige Unternehmen verlagern standardmäßig über Verrechnungen mit Steuervermeidungs-Holdings große Teile ihres Gewinns in Länder, in denen dieser sehr niedrig oder gar nicht versteuert wird.
Die großen Vermögen bestehen entweder aus Betriebsvermögen oder lassen sich durch gesellschaftsrechtliche Gestaltung formal zu Betriebsvermögen machen. Dank äußerst großzügiger Regeln zur Vererbung von Betriebsvermögen zum Schutz der Liquidität der Betriebe fällt darauf ganz wenig Erbschaftssteuer an. Jährlich werden 200 – 250 Mrd. € Vermögen vererbt oder verschenkt. Das Erbschaftsteueraufkommen beträgt jährlich nur gut 5 Mrd. €:
Betriebe und Privatpersonen können sich nach heutigem Steuerrecht durch Umzug ins Niedrigsteuerausland ihrer Steuerlast gänzlich entziehen. Das macht es schwierig, hohe Einkomens- und Körperschaftssteuersätze oder eine Vermögenssteuer einzuführen, die auch die erhofften Einnahmen bringt.
Das Einstimmigkeitsprinzip in der EU in steuerlichen Fragen macht es praktisch unmöglich, gegen die Interessen der EU-Niedrigsteuerländer im gegenwärtigen Steuerkonzept der Steuerflucht effektiv zu begegnen und die breiten Schultern deutlich stärker zu belasten.
Lösungsansätze
Handeln auf nationaler Ebene. Das ist möglich, entgegen dem, was oft behauptet wird. (Siehe ausführlich: Lorenz Jarass, Gustav Obermair) „Angemessene Unternehmensbesteuerung: National umsetzbare Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zur Unterstützung von international abgestimmten Maßnahmen“, Dez 2017, im Folgenden z.T. etwas abgewandelt.)
Umstellung auf die Besteuerung der in Deutschland erzielten Gewinne, insbesondere durch in Deutschland gelegene Produktionsfaktoren, die nicht oder nicht so leicht abwandern können. Dazu u.a. Ausbau der Gewerbesteuer zur Kommunalen Betriebssteuer ohne Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen und Lizenzzahlungen
Verlagerung der Steuerbelastung weg von den Arbeitnehmern (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) auf den immobilen Faktor Boden. Das geht zu Lasten der sogenannten Bodenrente. Der Preis für Grundstücke sinkt entsprechend der höheren künftigen Steuerlast. Zur Vermeidung von Härten sind Übergangsregelungen mit langsam abschmelzenden Freibeträgen für Grundeigentümer (Eigenheim) sinnvoll und fair.
Erbschaftsteuer
Nach dem Vorbild Schweizer Kantone, Einführung einer z.B. 0,5-prozentigen Vermögenssteuer, die als vorweggenommene Erbschaftsteuer konzipiert ist. Im Erbfall wird gezahlte Vermögensteuer auf die Erbschaftsteuerschuld angerechnet. Die Erbschaftsteuersätze werden erhöht, die Freibeträge gesenkt. Begünstigungen für Betriebsvermögen entfallen, eine Ratenzahlungsregelung im Fall von Liquiditätsproblemen ausgenommen. Das gesamte in Deutschland gelegene Grund- und Betriebsvermögen ist vermögens- und erbschaftsteuerpflichtig, unabhängig davon, wer Besitzer ist (auch Ausländer und Institutionelle). Für deutsche Steuerpflichtige sollte das weltweite Vermögen steuerpflichtig sein. Das nimmt dem Gewinnverlagerungsproblem erheblich an Schärfe.
Durch die jährliche Zahlung fallen nicht mehr die zum Teil sehr großen Beträge im Erbfall an, die Steuerpflichtige stark motivieren oder gar nötigen, durch Abwanderung oder juristische Tricks der Steuer zu entgehen.
Gewinnverlagerung
Der Gewinnverlagerung ins Ausland ließe sich noch durch verschiedene weitere (nationale) Maßnahmen erschweren. Dazu gehört u.a. eine zehnprozentige Quellensteuer auf alle an das Ausland gezahlten Lizenzgebühren und Zinsen. Bisher würden diese sehr oft in Steuerparadiese gelenkt und blieben damit gänzlich unversteuert. Im Gegenzug würde Deutschland allen in Deutschland ansässigen Empfängern zehn Prozent der Steuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erstatten, die sie im Ausland entrichtet haben. Teilweise oder ganz abzugsfähig sollen gezahlte Zinsen und Lizenzgebühren in Deutschland nur noch sein, wenn nachgewiesen wird, dass der Empfänger in seinem Land einen akzeptablen Mindeststeuersatz entrichtet hat.
Indirekte Steuern
Sogenannte indirekte Steuern wie Umsatzsteuer, die Erneuerbare Energieumlage und der Rundfunkbeitrag (dieser nur faktisch) werden unabhängig vom Einkommen gezahlt und tun daher Geringverdienern sehr viel mehr weh als Gutverdienern. Das Gewicht des Steueraufkommens wurde immer mehr auf diese unsozialen Steuern verlagert. Das muss zurückgedreht werden.